Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden
Der Bürgermeister legt dar, dass bei der Haushaltsaufstellung diverse Preiserhöhungen berücksichtigt wurden. Bei der Fernwärme sind Preisänderungen jedoch nur schwer kalkulierbar, da sich diese sofort auswirken – anders als bei der Gasversorgung, da die Gasversorger vorab feste Kontingente einkaufen. Die Erhöhung der Fernwärmekosten für das Rathaus erfordert eine überplanmäßige Ausgabe.
Herr Schliewenz fragt nach der Nutzungsmöglichkeit alternativer Energien zur Eigenversorgung im Bereich der Stadt Schmalkalden. Wie Herr Kaminski informiert, gibt es dahingehende Überlegungen. Oberstes Gebot bei der Prüfung möglicher Varianten (z.B. hinsichtlich der Heizhäuser) ist jedoch die Versorgungssicherheit.
Herr Kaiser möchte wissen, ob für weitere Objekte überplanmäßige Ausgaben bezüglich der Fernwärmekosten zu beschließen sein werden. Der Bürgermeister erläutert, dass dies für einzelne Objekte möglich ist, die meisten Objekte aber eigene Thermen über die Gasversorgung haben und somit nicht betroffen sind.
Herr Simon informiert, dass über die Stadtwerke eine große Solarthermie-Anlage geplant ist, zur Wärmeversorgung auch über die Wintermonate. Herr Kaminski ergänzt, dass die Realisierung dieser Anlage von Grundstücksfragen abhängt. Die künftige Wärmeversorgung sollte jedoch auf einem Variantenmix basieren (Solarthermie, Power-to-Heat, Biogas, etc.).
Herr Abicht hinterfragt die hohe Nachzahlung von ca. 36.000 € für 2021 nur für das Objekt „Rathaus“, da die Preise in 2021 noch nicht in der jetzigen Größenordnung gestiegen waren. Er bittet um Mitteilung dieser Preissteigerungshöhe im Verhältnis zu den Gesamtkosten. Dies wird das Hauptamt nachreichen.
Frau Dr. Simon fragt an, ob es im Innenstadtgebiet den Anschlusszwang für die Fernwärme noch gibt. Dazu teilt der Bürgermeister mit, dass alle Wohnanlagen (z.B. Allendestraße, Am Walperloh, Martin-Luther-Ring sowie die Hochschule) dem Anschluss- und Benutzungszwang unterliegen. Für die Innenstadt wurde dieser ebenfalls beschlossen, allerdings mit einer weitgehenden Öffnungsklausel: funktionierende Gasthermen dürfen weiter betrieben werden und für Neubauten war der Anschluss nicht zwingend.
Weitere Fragen werden nicht gestellt. Der Vorsitzende lässt sodann über die Beschlussvorlage abstimmen, die wie folgt entschieden wird:
Beschluss Nr. 053/22S
Der Stadtrat beschließt:
1.) Zur Begleichung der Fernwärmekosten für das Objekt Rathaus ist auf der Haushaltsstelle 0600.5400 (Zentrale Dienste/Rathaus; Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen) eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 54.008,51 € vorzunehmen.
2.) Die auf der Haushaltsstelle 0600.5400 (Zentrale Dienste/Rathaus; Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen) anfallende überplanmäßige Ausgabe ist durch Mehreinnahmen bzw. Wenigerausgaben auf den nachfolgenden Haushaltsstellen zu decken:
0520.6010 Wahlen; Wahlkosten: 6.750,00 € 0600.5800 Zentrale Dienste/Rathaus; Verbrauchsmittel: 17.400,00 € 0600.6370 Zentrale Dienste/Rathaus; EDV-Technik: 5.000,00 € 46402.1640 Kinderland Grenzweg; Erstattungen von Krankenkassen: 4.268,00 € 46403.1640 Integrative Kita Aue-Knirpse; Erstattungen von Krankenkassen: 1.227,00 € 46407.1640 Kita Hedwigswiese; Erstattungen von Krankenkassen: 4.804,00 € 46409.1640 Kita Brunnenstörche; Erstattungen von Krankenkassen: 7.670,00 € 46499.1720 Kitas allgemein; Rückzahlungen von Gemeinden i. Z. WuW: 6.889,51 € Gesamt 54.008,51 €
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