Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Auszug - Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Ziffer 3 BauGB für den Bereich Roßdorfer Straße im OT Wernshausen; Hier: Billigungs- und Auslegungsbeschluss  

 
 
27. Sitzung des Stadtrates der Stadt Schmalkalden
TOP: Ö 7 Beschluss:049/22S
Gremium: Stadtrat Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 04.07.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:06 - 22:34
Raum: Bürgerhaus "Werra-Aue"
Ort:
BV 067/22 Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Ziffer 3 BauGB für den Bereich Roßdorfer Straße im OT Wernshausen;
Hier: Billigungs- und Auslegungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:60/1 Bauververwaltung und Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Schmidt, Joachim

 

Der Bürgermeister erläutert, dass aufgrund des Vorkommens einer geschützten Schmetterlingsart auf dem Nachbargrundstück ein Bereich aus dem B-Plan-Gebiet herausgelöst wurde. Der herausgelöste Bereich, für den bereits einige Bauwillige ihr Interesse bekundet haben, ist nun über eine Ergänzungssatzung städtebaulich abzurunden. 

 

Auf Anfrage von Herrn Gellert führt Herr Kaminski aus, dass die heutige Beschlussvorlage aus Zeitgründen nicht im Bauausschuss sowie dem Ortsteilrat Wernshausen vorberaten werden konnte, der Sachverhalt jedoch mit beiden abgestimmt ist.

 

 


Beschluss Nr. 049/22S

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Der Entwurf der Ergänzungssatzung der Stadt Schmalkalden nach § 34 Abs. 3 Satz 1 Ziffer 3 BauGB für den Bereich Roßdorfer Straße im OT Wernshausen, bestehend aus der Planzeichnung und dem Entwurf der Begründung in der Fassung vom 21.06.2022 werden gebilligt.

 

  1. Der Entwurf der Ergänzungssatzung der Stadt Schmalkalden nach § 34 Abs. 3 Satz 1 Ziffer 3 BauGB für den Bereich Roßdorfer Straße im OT Wernshausen, bestehend aus der Planzeichnung und dem Entwurf der Begründung, sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden von der Auslegung zu benachrichtigen.

 

  1. Während der öffentlichen Auslegung der Ergänzungssatzung erfolgt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

 

 


 

Ja

Nein

Enthaltungen

Befangenheit

abwesend

21

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1