Für den im beigefügten Lageplan (Anlage 1) dargestellten Bereich wird auf der Grundlage des § 13b BauGB ein Bebauungsplan aufgestellt. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Bebauungsplan der Stadt Schmalkalden für das Wohngebiet „Krumme Hohle“.
Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekanntzumachen.
Der Beschluss des Stadtrates Nr. 029/21S vom 31.05.2021 zur Aufstellung des Bebauungsplanes für das Wohngebiet „Krumme Hohle“ wird aufgehoben.
07.03.2022 - Stadtrat
Ö 8 - zurückverwiesen
16.03.2022 - Ausschuss für Bauwesen, Stadtentwicklung und Energie
N 8 - abgelehnt
(Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information)
22.03.2022 - Ausschuss für Bauwesen, Stadtentwicklung und Energie
Ö 5 - abgelehnt
Nachstehender Beschlusswird vom Haupt- und Finanzausschuss abgelehnt:
Der Stadtrat beschließt:
Für den im beigefügten Lageplan (Anlage 1) dargestellten Bereich wird auf der Grundlage des § 13b BauGB ein Bebauungsplan aufgestellt. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Bebauungsplan der Stadt Schmalkalden für das Wohngebiet „Krumme Hohle“.
Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekanntzumachen.
Der Beschluss des Stadtrates Nr. 029/21S vom 31.05.2021 zur Aufstellung des Bebauungsplanes für das Wohngebiet „Krumme Hohle“ wird aufgehoben.
Ja
Nein
Enthaltungen
Befangenheit
abwesend
3
3
-
1
-
22.03.2022 - Haupt- und Finanzausschuss
Ö 5 - abgelehnt
Nachstehender Beschlusswird vom Haupt- und Finanzausschuss abgelehnt:
Der Stadtrat beschließt:
Für den im beigefügten Lageplan (Anlage 1) dargestellten Bereich wird auf der Grundlage des § 13b BauGB ein Bebauungsplan aufgestellt. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Bebauungsplan der Stadt Schmalkalden für das Wohngebiet „Krumme Hohle“.
Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekanntzumachen.
Der Beschluss des Stadtrates Nr. 029/21S vom 31.05.2021 zur Aufstellung des Bebauungsplanes für das Wohngebiet „Krumme Hohle“ wird aufgehoben.
Ja
Nein
Enthaltungen
Befangenheit
abwesend
3
3
-
1
-
04.04.2022 - Stadtrat
Ö 6 - geändert beschlossen BESCHLUSS: 027/22S
Beschluss Nr. 027/22S
Der Stadtrat beschließt:
Für den im beigefügten Lageplan (Anlage 1) dargestellten Bereich wird auf der Grundlage des § 13b BauGB ein Bebauungsplan aufgestellt. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Bebauungsplan der Stadt Schmalkalden für das Wohngebiet „Krumme Hohle“.
Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekanntzumachen.
Der Beschluss des Stadtrates Nr. 029/21S vom 31.05.2021 zur Aufstellung des Bebauungsplanes für das Wohngebiet „Krumme Hohle“ wird aufgehoben.
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, für diesen Bebauungsplan eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchführen zu lassen.