Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
Das Ergebnis der Jahresrechnung der Stadt Schmalkalden für das Haushaltsjahr 2021 wird im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 33.837.350,96 € und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 13.787.664,36 € festgestellt.
Begründung:
Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 wurde am 01.02.2021 durch den Stadtrat beschlossen, mit Schreiben vom 11.03.2021 durch die Untere Rechtsaufsichtsbehörde genehmigt und im Amtsblatt der Stadt Schmalkalden vom 17.04.2021 veröffentlicht.
Der Gesamthaushalt wurde mit einem Volumen von 47.364.082,00 € festgesetzt. Davon entfielen auf die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes 31.303.651,00 € und auf die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes 16.060.431,00 €.
Nach dem Ergebnis der Jahresrechnung hat der Gesamthaushalt 2021 ein Volumen von 47.625.015,32 €. Davon entfallen auf die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes 33.837.350,96 € und auf die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes 13.787.664,36 €.
Die Zuführung vom Verwaltungshaushalt zum Vermögenshaushalt war im Haushaltsplan 2021 mit 1.635.000,00 € veranschlagt worden. Die für die ordentliche Tilgung der Kredite geplante Pflichtzuführung in Höhe von 1.510.000,00 € war damit gesichert. Nach dem Ergebnis der Jahresrechnung beträgt die Zuführung vom Verwaltungshaushalt zum Vermögenshaushalt 4.253.370,33 €. Der zur Deckung der ordentlichen Tilgung tatsächlich benötigte Betrag in Höhe von 1.470.625,52 € war damit mehr als gewährleistet. Die verbleibenden Mittel wurden im Vermögenshaushalt zur Deckung der investiven Maßnahmen eingesetzt.
Der Haushaltsplan 2021 sah eine Zuführung zur allgemeinen Rücklage in Höhe von 160.000,00 € vor. Die Untere Rechtsaufsichtsbehörde hat im Zuge der rechtsaufsichtlichen Würdigung zum Haushalt 2021 beanstandet, dass eine Zuführung zur allgemeinen Rücklage im Zusammenhang mit der Aufnahme eines Kredites rechtlich nicht zulässig ist. Vor diesem Hintergrund hat die Untere Rechtsaufsichtsbehörde der Stadt Schmalkalden die Auflage erteilt, über die Haushaltsstelle 9100.9101, Zuführung zur allgemeinen Rücklage, eine Sperre in Höhe von 160.000,00 € zu setzen. Der geforderte Nachweis wurde der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde mit E-Mail vom 12.03.2021 übermittelt.
Im Zuge des Jahresabschlusses 2021 erfolgte weder eine Zuführung zur allgemeinen Rücklage noch eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage. Demzufolge beläuft sich der Stand der allgemeinen Rücklage zum 31.12.2021 analog dem Stand vom 31.12.2020 auf 531.707,78 €. Die allgemeine Rücklage in Höhe von 531.707,78 € liegt somit um 93.585,91 € unter der für das Jahr 2021 gesetzlich vorgeschriebenen Mindestrücklage von 625.293,69 €. Sonderrücklagen sind nicht vorhanden.
Im Haushaltsjahr 2021 erfolgte lediglich eine Kreditaufnahme in Höhe von 1.000.000,00 € zur Umschuldung eines bestehenden Kredites. Die Kreditermächtigung in Höhe von 1.400.000,00 € aus der Haushaltssatzung 2021 musste im Haushaltsjahr 2021 nicht in Anspruch genommen werden. Über diesen Betrag wurde ein Haushaltseinnahmerest gebildet und in das Haushaltsjahr 2022 übertragen.
Der Betrag der Kredittilgungen belief sich im Haushaltsjahr 2021 auf insgesamt 2.470.625,52 €. Hiervon fielen 1.470.625,52 € für ordentliche Tilgungen und 1.000.000,00 € für eine Umschuldung an.
Der Stand der Schulden der Stadt Schmalkalden zum 31.12.2021 betrug 14.702.543,43 €. Dies entspricht bei einer seitens des Einwohner- und Meldeamtes für die Stadt Schmalkalden mitgeteilten Einwohnerzahl von 19.736 (Stichtag 31.12.2021) einer Pro-Kopf-Verschuldung von 744,96 €.
Zur Sicherstellung der Kassenliquidität musste der Kassenkredit im Haushaltsjahr 2021 insgesamt 199 Tage in Anspruch genommen werden. Hierfür sind Zinsen in Höhe von insgesamt 3.435,41 € angefallen.
Im Verwaltungshaushalt wurden keine Haushaltsausgabereste übernommen bzw. in Abgang gestellt. Die Bildung von Haushaltseinnahmeresten im Verwaltungshaushalt ist von Gesetzes wegen nicht zulässig. Somit fallen auch keine Abgänge auf Haushaltseinnahmereste im Verwaltungshaushalt an.
Im Rahmen der Jahresrechnung 2021 wurden im Vermögenshaushalt Haushaltseinnahmereste in Höhe von insgesamt 2.512.255,00 € wie folgt in das Jahr 2022 übernommen:
Im Vermögenshaushalt wurden folgende Haushaltsausgabereste in Höhe von insgesamt 3.658.090,81 € in das Jahr 2022 übertragen:
Im Zuge der Jahresrechnung 2021 wurden im Vermögenshaushalt keine Haushaltseinnahmereste und Haushaltsausgabereste aus Vorjahren übernommen.
Im Vermögenshaushalt wurde ein Haushaltseinnahmerest aus Vorjahren in Höhe von 34.888,65 € und ein Haushaltsausgaberest aus Vorjahren in Höhe von 2.042,64 € wie folgt in Abgang gestellt:
Bis zum Abschluss des Haushaltsjahres 2021 konnten nicht alle zum Soll gestellten Forderungen vereinnahmt werden. Demzufolge wurden im Verwaltungshaushalt Kasseneinnahmereste in Höhe von insgesamt 1.038.465,99 € in das Haushaltsjahr 2022 übertragen. Hier liegen die Schwerpunkte im Bereich der Grundsteuer B, der Gewerbesteuer, der Spielapparatesteuer, der Hundesteuer, der Verzinsung von Steuernachforderungen, der Mahngebühren, der Säumniszuschläge und der Vollstreckungsgebühren, der Bußgelder sowie der Elternbeiträge und Essengelder.
Im Vermögenshaushalt wurden Kasseneinnahmereste in Höhe von insgesamt 115.071,52 € in das Haushaltsjahr 2022 übernommen. Die Schwerpunkte liegen hier bei den Straßenausbeiträgen und den Zuweisungen vom Freistaat Thüringen.
Forderungen, die endgültig nicht mehr verwirklicht werden können, wurden im Verwaltungshaushalt als Kasseneinnahmereste in Höhe von insgesamt 37.952,74 € in Abgang gestellt. Hier liegen die Schwerpunkte im Bereich der Grundsteuer, der Gewerbesteuer, der Hundesteuer, der Bußgelder, der Vollstreckungsgebühren sowie der Mahngebühren und Säumniszuschläge. Im Vermögenshaushalt wurden Abgänge in Höhe von insgesamt 13.245,54 € im Bereich der Straßenausbaubeiträge gebucht.
Im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt sind keine Kassenausgabereste und Abgänge auf Kassenausgabereste aus Vorjahren gebucht worden.
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