Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Auszug - Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Stadt Schmalkalden nach § 34 Abs. 4 Satz 1 und 3 BauGB für den Bereich Oberer Pfaffenrain im OT Asbach Hier: Aufstellungsbeschluss  

 
 
25. Sitzung des Stadtrates der Stadt Schmalkalden
TOP: Ö 7 Beschluss:028/22S
Gremium: Stadtrat Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 04.04.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:08 - 21:49
Raum: Bürgerhaus "Werra-Aue"
Ort:
BV 040/22 Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Stadt Schmalkalden nach § 34 Abs. 4 Satz 1 und 3 BauGB für den Bereich Oberer Pfaffenrain im OT Asbach
Hier: Aufstellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:60 Bauamt Bearbeiter/-in: Hilpert, Lothar

 

Der Bürgermeister ist wieder im Sitzungssaal zugegen (20:29 Uhr).

 

Wie Herr Kaminski informiert, hat der Bauausschuss vor einigen Jahren die Grundsatzentscheidung getroffen, dass an Erschließungsanlagen liegende mögliche Baugrundstücke einer Entwicklung zugeführt werden. Damit bekommen Bauwillige relativ zügig die Möglichkeit, eine Wohnbebauung vorzunehmen.

Eine solche Möglichkeit gibt es in Asbach, in einer Parallelstraße zur Straße Am Pfaffenrain. Ein Teil des zur Bebauung vorgesehenen Grundstückes (10 m breiter Streifen entlang der Straße) gehört bereits der Stadt. Mit den benachbarten Grundstückseigentümern verhandelt die Stadt derzeit den Ankauf eines weiteren Streifens von etwa 10-15 m Breite.

Im Gegensatz zu den anderen, größeren Baugebieten, bei denen ein B-Plan erforderlich ist, um Baurecht zu schaffen, kann dies hier mit einer Klarstellungs- und Ergänzungssatzung erfolgen, was auch mit dem Landratsamt abgestimmt ist. In dem Bereich Oberer Pfaffenrain könnten 3-5 Häuser errichtet werden. Verschiedene Nachfragen bezüglich einer Bebauung liegen vor.

 

Auf die Anfrage von Herrn Hauck, nachdem das Grundstück laut Beschlussvorlage verkauft, nicht angekauft, werden soll, erläutert der Bürgermeister, dass die Stadt einen benachbarten Grundstücksstreifen ankauft, das Gesamtgrundstück parzelliert und die Parzellen des neuen Grundstückszuschnitts dann veräußert. Den Lage-/Übersichtsplan für den Bereich betrifft das nicht, sondern die Abwicklung der Grundstücksverkäufe. Der anzukaufende Grundstücksstreifen wird zunächst aus der Fläche herausgemessen.

 

Bezüglich einer weiteren Nachfrage von Herrn Hauck teilt Herr Kaminski mit, dass bisher 2 Bewerbungen für eine Bebauung im Oberen Pfaffenrain vorliegen, insgesamt jedoch 3-5 Häuser dort errichtet werden können. Die Gesamtfläche wird in 3 bis 5 Baugrundstücke neu aufgeteilt, je nachdem, welche Größe für die einzelnen Grundstücke vorgesehen wird.

 

Nach Meinung von Herrn Hauck ist am Oberen Pfaffenrain eine Bebauung mit mehr als 3-5 Häusern möglich, aufgrund der Lage und der Umgebungsbebauung. Mit einer Straße könnten etwa 10 Grundstücke erschlossen werden. Der Bürgermeister führt aus, dass diese Möglichkeit besteht, jedoch dann über einen B-Plan und nicht über eine Klarstellungs-/Ergänzungssatzung das Baurecht zu schaffen wäre. Da das B-Plan-Verfahren bis hin zur Umsetzung länger dauert (Zeitfenster von mindestens 3 Jahren), wurde im erweiterten Haupt- und Finanzausschuss mit dem Bauausschuss zunächst davon Abstand genommen. Für die Zukunft ist es jedoch nicht ausgeschlossen, sofern dort weiterhin die Nachfrage besteht, die Schaffung von Baurecht über einen B-Plan entsprechend zu ergänzen. Dies bedarf im Übrigen einer Grundsatzentscheidung des Bauausschusses, da vom bestehenden Grundsatz, vorhandene Erschließungsanlagen zu nutzen, abgewichen würde.

Herr Dr. Svoboda ergänzt, dass der Bereich Oberer Pfaffenrain eine attraktive Wohnlage ist, was perspektivisch eine Erweiterung des Baugebietes bedeuten könnte. Aktuell soll zunächst die vorhandene Erschließung genutzt werden, so dass dort relativ kurzfristig eine Bebauung möglich ist.

 

Laut Herrn Hauck ist die Straße dort nur ein Feldweg. Herr Kaminski teilt mit, dass es sich um eine asphaltierte Straße handelt. Herr Hilpert bestätigt, dass es eine offizielle Straße und kein Feldweg ist und merkt ergänzend an, dass die Straße keine Erschließung, sondern einen Ausbau erfordert – analog der Straße im B-Plan-Gebiet „Möckerser Berg“ im OT Mittelschmalkalden. Somit werden in beiden Fällen die Straßenausbaubeiträge vom Land Thüringen übernommen.

 

Weitere Fragen werden nicht gestellt. Sodann fassen die Stadträte folgenden Beschluss:

 

 


Beschluss Nr. 028/22S

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Die Aufstellung einer Klarstellungs- und Ergänzungsatzung der Stadt Schmalkalden nach
    § 4 Abs. 4 Satz 1 und 3 BauGB.
  2. Die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung erhält die Bezeichnung „Oberer Pfaffenrain im OT Asbach“
  3. Der förmliche Geltungsbereich wird wie im Lageplan (Anlage) dargestellt, festgelegt.

 

 


 

Ja

Nein

Enthaltungen

Befangenheit

abwesend

22

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1

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