Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Vorlage - BV 026/22  

 
 
Betreff: Bebauungsplan der Stadt Schmalkalden für das Wohngebiet "Krumme Hohle"
hier: Änderung des Aufstellungsbeschlusses
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:60/1 Bauververwaltung und Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Schmidt, Joachim
Beratungsfolge:
Stadtrat Entscheidung
07.03.2022 
24. Sitzung des Stadtrates der Stadt Schmalkalden zurückverwiesen   
Ausschuss für Bauwesen, Stadtsanierung und Umweltschutz Vorberatung
16.03.2022    Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Stadtsanierung und Umweltschutz      
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
22.03.2022 
20. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses abgelehnt   
Stadtrat Entscheidung
04.04.2022 
25. Sitzung des Stadtrates der Stadt Schmalkalden geändert beschlossen  (027/22S)
Anlagen:
Lageplan räumlicher Geltungsbereich

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Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Für den im beigefügten Lageplan (Anlage 1) dargestellten Bereich wird auf der Grundlage des § 13b BauGB ein Bebauungsplan aufgestellt. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Bebauungsplan der Stadt Schmalkalden für das Wohngebiet „Krumme Hohle“.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekanntzumachen.

 

  1. Der Beschluss des Stadtrates Nr. 029/21S vom 31.05.2021 zur Aufstellung des Bebauungsplanes für das Wohngebiet „Krumme Hohle“ wird aufgehoben.

 

 

 

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Begründung:

 

Der Stadtrat der Stadt Schmalkalden hat in seiner Sitzung am 31.05.2021 die Aufstellung eines Bebauungsplanes auf der Grundlage des § 2 Abs. 2 BauGB beschlossen.

 

Im Rahmen der Wohnbaulandmobilisierung im Außenbereich wurde der § 13b BauGB wieder eingeführt. Diese Regelung ist am 31.12.2019 außer Kraft getreten und ist nunmehr befristet bis zum 31.12.2022 wieder anwendbar. Sie ermöglicht für Bebauungspläne zur Festsetzung von Wohnnutzungen mit einer Grundfläche von weniger als 10.000 m², die sich an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließen, die Einbeziehung in das vereinfachte Verfahren nach § 13a BauGB.

 

Durch das beauftragte Planungsbüro wurde die Anwendbarkeit des § 13b BauGB geprüft. Bei einer Reduzierung der Grundflächenzahl von 0,4 (ursprünglich vorgesehen) auf eine Grundflächenzahl von 0,35 würde die Grundfläche für Wohnnutzungen unter 10.000 m² liegen. Die Durchführung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes kann somit im einfachen Verfahren nach § 13 a BauGB erfolgen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Ja

 

 

Nein

Einnahme
in Höhe von:

HHSt:

Ausgabe
in Höhe von:

HHSt:

siehe Begründung

 

 

 

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Anlagen

 

 

 

 

Bürgermeister

 

Das Dokument wurde maschinell erstellt und digital signiert von:

Amtsleiter

Kämmerer

Bürgermeister

 

Standpunkt der Ausschüsse

 

 

am

 

 

Ja

 

 

Nein

 

 

Enthaltung

 

Lt. Beschluss-
vorschlag

Änderung siehe Ergänzungs-
blatt

Haupt- und Finanzausschuss

22.03.2022

3

3

-

x

 

Bauwesen, Stadtsanierung u. Umweltschutz

16.03.2022

3

3

-

x

 

Kultur, Jugend und Sport

 

 

 

 

 

 

Soziales

 

 

 

 

 

 

Wirtschaftsförderung, Tourismus u. Verkehr

 

 

 

 

 

 

Rechnungsprüfungsausschuss

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Lageplan räumlicher Geltungsbereich (5812 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
Aktueller Stand   23.03.2022 11:40:49   Robert Glienke