Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
Begründung:
Der Stadtrat der Stadt Schmalkalden hat in seiner Sitzung am 31.05.2021 die Aufstellung eines Bebauungsplanes auf der Grundlage des § 2 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Im Rahmen der Wohnbaulandmobilisierung im Außenbereich wurde der § 13b BauGB wieder eingeführt. Diese Regelung ist am 31.12.2019 außer Kraft getreten und ist nunmehr befristet bis zum 31.12.2022 wieder anwendbar. Sie ermöglicht für Bebauungspläne zur Festsetzung von Wohnnutzungen mit einer Grundfläche von weniger als 10.000 m², die sich an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließen, die Einbeziehung in das vereinfachte Verfahren nach § 13a BauGB.
Durch das beauftragte Planungsbüro wurde die Anwendbarkeit des § 13b BauGB geprüft. Bei einer Reduzierung der Grundflächenzahl von 0,4 (ursprünglich vorgesehen) auf eine Grundflächenzahl von 0,35 würde die Grundfläche für Wohnnutzungen unter 10.000 m² liegen. Die Durchführung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes kann somit im einfachen Verfahren nach § 13 a BauGB erfolgen.
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