Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Tagesordnung - 16. Sitzung des Stadtrates der Stadt Schmalkalden  

 
 
Bezeichnung: 16. Sitzung des Stadtrates der Stadt Schmalkalden
Gremium: Stadtrat
Datum: Mo, 01.03.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:30
Raum: Bürgerhaus "Werra-Aue"
Ort:
Anlagen:
Anlage 3 zur NS 01.03.21 - Auswertung Freibadsaison 2020
Anlage 1 zur NS 01.03.21 - öffentlich, Wegebaumaßnahmen
Anlage 2 zur NS 01.03.21 - öffentlich, Gehölzpflege

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 2  
Informationen des Bürgermeisters      
Ö 3  
Berichte aus den Ausschüssen      
Ö 4  
Einwohnerfragestunde      
Ö 5  
Beschluss Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 01.02.2021  
SR/2021/029  
Ö 6  
Satzung zur Regelung der Aufwandsentschädigung für die Ehrenbeamten und ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen, die ständig zu besonderen Dienstleistungen herangezogen werden, der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Schmalkalden  
Enthält Anlagen
BV 008/21  
Ö 7  
Bebauungsplan "Gewerbe- und Industriegebiet an der B19" der Stadt Schmalkalden Hier: Abwägungsbeschluss zur Beteiligung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB zum Entwurf vom Juli 2020  
Enthält Anlagen
BV 009/21  
Ö 8  
Bebauungsplan "Gewerbe- und Industriegebiet an der B19" der Stadt Schmalkalden Hier: Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur Beteiligung nach § 3 (2) und § 4 (2) BauGB zum Entwurf vom Februar 2021  
Enthält Anlagen
BV 013/21  
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Beschlussvorschlag:

 

1. Der Stadtrat der Stadt Schmalkalden hat den Entwurf des Bebauungsplanes "Gewerbe- und Industriegebiet an der B 19" in der vorliegenden Fassung mit Stand vom Februar 2021 gebilligt und beschlossen, diesen nach
§ 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

2. Der Entwurf des Bebauungsplans - bestehend aus der Planzeichnung sowie dem Entwurf der Begründung - ist gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch 30 Tage, öffentlich auszulegen, zusätzlich im Internet einzustellen und zugänglich zu machen.

 

3. Ort und Dauer der Auslegung sind eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen, mit dem Hinweis darauf, dass Anregungen während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können. Verspätet abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.

 

4. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden sind von der öffentlichen Auslegung in Kenntnis zu setzen und parallel zur Auslegung nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. Der Öffentlichkeit wird die Möglichkeit der Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke durch Offenlage der Planunterlagen im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB gegeben.

 

5. Das Verfahren zum Bebauungsplan erfordert eine Umweltprüfung i.S. des § 2 Abs.4 BauGB, in der die voraussichtlichen erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht ist gemäß § 2a BauGB in die Begründung zum Bebauungsplan zu integrieren und wird nun öffentlich mit ausgelegt.

 

6. Der Geltungsbereich umfasst folgende Flurstücke der Gemarkung Niederschmalkalden,

Flur 00: - 592/3, 593/4-17, 595, 612, 614/2-4, 614/7, 614/12-15, 616, 617/6-9, 618/1-2, 619/6-8 und 622/4-6 komplett und teilweise die Flurstücke 593/2-3, 596, 597/2, 598/2, 599, 600, 607/2-5, 608/2; 609/2-5, 610/2, 613, 614/8-11, 615, 616, 619/2, 621/2, 1193 und 1194.

 

Für externe Kompensationsmaßnahmen werden Flurstücke außerhalb des Geltungsbereiches in die Planung einbezogen.

 

7. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).

 

 

   
    24.02.2021 - Ausschuss für Bauwesen, Stadtsanierung und Umweltschutz
    N 3 - Empfehlung
    (Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information)
   
    24.02.2021 - Stadtrat
    N 3 - Empfehlung
    (Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information)
   
    01.03.2021 - Stadtrat
    Ö 8 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: 017/21S   
   

Beschluss-Nr. 017/21S

 

  1. Der Stadtrat der Stadt Schmalkalden hat den Entwurf des Bebauungsplanes "Gewerbe- und Industriegebiet an der B 19" in der vorliegenden Fassung mit Stand vom Februar 2021 gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplans - bestehend aus der Planzeichnung sowie dem Entwurf der Begründung - ist gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch 30 Tage, öffentlich auszulegen, zusätzlich im Internet einzustellen und zugänglich zu machen.

 

  1. Ort und Dauer der Auslegung sind eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen, mit dem Hinweis darauf, dass Anregungen während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können. Verspätet abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.

 

  1. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden sind von der öffentlichen Auslegung in Kenntnis zu setzen und parallel zur Auslegung nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. Der Öffentlichkeit wird die Möglichkeit der Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke durch Offenlage der Planunterlagen im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB gegeben.

 

  1. Das Verfahren zum Bebauungsplan erfordert eine Umweltprüfung i.S. des § 2 Abs.4 BauGB, in der die voraussichtlichen erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht ist gemäß § 2a BauGB in die Begründung zum Bebauungsplan zu integrieren und wird nun öffentlich mit ausgelegt.

 

  1. Der Geltungsbereich umfasst folgende Flurstücke der Gemarkung Niederschmalkalden,

 Flur 00: - 592/3, 593/4-17, 595, 612, 614/2-4, 614/7, 614/12-15, 616, 617/6-9, 618/1-2, 619/6-8 und               622/4-6 komplett und teilweise die Flurstücke 593/2-3, 596, 597/2, 598/2, 599, 600, 607/2-5, 608/2;               609/2-5, 610/2, 613, 614/8-11, 615, 616, 619/2, 621/2, 1193 und 1194.

 

 Für externe Kompensationsmaßnahmen werden Flurstücke außerhalb des Geltungsbereiches in die               Planung einbezogen.

 

  1. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).

 

 

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

Befangenheit

abwesend

19

1

3

-

-

 

 

Ö 9  
Bekenntnis zum MGH Familienzentrum  
BV 016/21  
Ö 10  
Mitteilungen der Verwaltung/Anfragen der Politiker/Anfragen zur Niederschrift      
N 1     (nichtöffentlich)    
N 2     (nichtöffentlich)    
N 3     (nichtöffentlich)   BV 007/21  
N 4     (nichtöffentlich)   BV 010/21  
N 5     (nichtöffentlich)   BV 011/21  
N 6     (nichtöffentlich)   BV 140/20  
N 7     (nichtöffentlich)   BV 142/20  
N 8     (nichtöffentlich)    
               

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 3 zur NS 01.03.21 - Auswertung Freibadsaison 2020 (303 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 1 zur NS 01.03.21 - öffentlich, Wegebaumaßnahmen (298 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 2 zur NS 01.03.21 - öffentlich, Gehölzpflege (46 KB)