Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Auszug - Bebauungsplan "Gewerbe- und Industriegebiet an der B19" der Stadt Schmalkalden Hier: Abwägungsbeschluss zur Beteiligung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB zum Entwurf vom Juli 2020   

 
 
16. Sitzung des Stadtrates der Stadt Schmalkalden
TOP: Ö 7 Beschluss:016/21S
Gremium: Stadtrat Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 01.03.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:30
Raum: Bürgerhaus "Werra-Aue"
Ort:
BV 009/21 Bebauungsplan "Gewerbe- und Industriegebiet an der B19" der Stadt Schmalkalden
Hier: Abwägungsbeschluss zur Beteiligung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB zum Entwurf vom Juli 2020
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:60/1 Bauververwaltung und Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Bischoff, Michel

 

Der Bürgermeister macht einleitend einige Ausführungen dazu.

 

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 19.03.2018 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Gewerbe- und Industriegebiet an der B 19“ gefasst.  In der Sitzung am 14.09.2020 wurde der Vorentwurf und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung in Verbindung mit der Beteiligung der für die Planung wichtigsten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Baugesetzbuch bestätigt. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes wurde dann im Zeitraum vom 26.10.20 bis einschließlich 27.11.2020 öffentlich ausgelegt. Daraufhin wurden alle eingegangenen Stellungnahmen, Hinweise, Anregungen und Bedenken in das Abwägungsverfahren einbezogen. Jetzt muss in weiterer Abstimmung darüber entschieden werden, wie mit den Stellungnahmen umzugehen ist. Danach wird eine zweite Auslegung des Bebauungsplanentwurfes folgen.

Ziel der Stadt ist es, dass bis Mitte des Jahres ein rechtskräftiger Bebauungsplan für das Gewerbe- und Industriegebiet an der B 19  vorliegt.

 

Im Ergebnis der Auslegung sind 17 Stellungnahmen von verschiedenen Trägern öffentlicher Belange sowie von 75 Bürgern Hinweise, Anregungen und Bedenken eingegangen, die jedoch nicht in jedem Fall für das Bebauungsplanverfahren relevant sind. 

 

Der Bürgermeister geht auf die wesentlichen Punkte etwas näher ein. Vom Landratsamt wie auch von vielen   Bürgern aus Niederschmalkalden und Wernshausen wurde auf die Auswirkungen der Lärmbelästigung in Bezug auf den Verkehr und die Industrieansiedlungen hingewiesen. Daraufhin wurde ein Lärmschutzgutachten in Auftrag gegeben, das zwischenzeitlich auch vorliegt und im Bauamt eingesehen werden kann. Im Ergebnis dessen ist festzustellen, dass das ein paar Auswirkungen auf den Bebauungsplan hat. In gewissen Bereichen werden die Dezibel-Grenzen überschritten. Vorsorglich wurden für den Bereich des Kreisverkehrs Kosten im Rahmen der Fördermittelbeantragung für die Errichtung eines Erdwalls eingeplant, um Lärm zu minimieren. Die Maßnahme ist aber nicht zwingend erforderlich.

 

Der Sachverhalt wurde sehr ausführlich in der erweiterten Bauausschusssitzung am 24.02.2021 vorberaten. Es wurde nochmals auf mögliche Lärmbelästigungen in der Ortslage Niederschmalkalden, insbesondere im Bereich Friedhof Niederschmalkalden, hingewiesen. Im Lärmschutzgutachten wurde das nicht bestätigt. 

Auch der Hinweis von der Bevölkerung,  dass sich das Verkehrsaufkommen in Wernshausen erhöhen könnte, konnte ebenfalls nicht bestätigt werden. 

 

Des Weiteren wurde der Grünordnungsplan für den Bereich der jetzigen Schwallunger Transport und Sandgruben GmbH angesprochen. Diese Fläche ist für die Gewerbeentwicklung vorgesehen. In Abstimmung mit dem Betreiber der Sandgrube und dem Landratsamt dürfen die Ausgleichsmaßnahmen auf anderen Grundstücken erfolgen.  Es wurden Flächen in einer Größe von insgesamt 5 ha dafür aufgelistet, die jedoch im gesamten Stadtgebiet verteilt sind, da nur städtische Grundstücke vorzusehen sind.

 

Vom Ortsteilrat gab es den Einwand, die Ausgleichsmaßnahmen ortsnah in Wernshausen und Niederschmalkalden durchzuführen. Dies ist technisch nicht möglich, weil die Gesamtfläche städtischer Grundstücke nicht zur Verfügung steht. Es wurde jedoch angeregt, dass der Ortsteilrat einen Flächenpool im OT Wernshausen erstellen kann, der bei künftigen Ausgleichsmaßnahmen berücksichtigt wird.

 

Vom Stadtrat Eckhard Simon wurde nachgefragt, wer die Verantwortung und Kontrolle übernimmt, ob die Ausgleichsmaßnahmen entsprechend auch durchgeführt werden. 

Die Verantwortlichkeit für diese Ausgleichsmaßnahme liegt bei dem Unternehmen und die Kontrolle führt die Behörde aus, die die Auflage erlassen hat. D. h. dass das Landratsamt für Monitoring zuständig ist. 

 

Eine wesentliche Abweichung ist, dass ein Baufeld zusammengezogen wurde. Zwischen den Baufeldern befinden sich Terrassen, die als Grünstreifen vorzusehen sind. Die Grünstreifen sind auch Ausgleichsmaßnahmen, die durchzuführen sind. Bei dem zusammengezogenen Baufeld wird auch die Terrasse mitgenutzt.

Außerdem musste das oberste Baufeld verkleinert werden, weil es sehr dicht am Wald liegt und ein Schutzstreifen von ca. 30 m einzuhalten ist. Das wurde in die Planung entsprechend aufgenommen.

Parallel zur B 19 in Richtung Gewerbegebiet befindet sich ein Richtfunkkorridor. Aufgrund dessen ist zu beachten,  dass in diesem Bereich, insbesondere während der Baumaßnahmen, kein Kran stehen darf.

 

Da sich in dem zu entwickelnden Gebiet Feldlerchen, Uferschwalben und Kreuzkröten aufhalten, wurde gemeinsam mit der Unteren Naturschutzbehörde und einem Landwirtschaftsbetrieb für alle drei Tierarten eine Lösung gefunden. Für die Brut der Feldlerche wird eine Fläche vorgehalten. Für die Uferschwalbe wird eine Art Häuschen als Unterkunft im Bereich der Schwallunger Sandgrube errichtet werden. Außerdem wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Kreuzkröte sich nur in dem angrenzenden Gebiet im Bereich eines Teiches, der durch den Sandabbau entstanden ist, aufhält. Deshalb wurde die Auflage erteilt, dass bei möglichen Veränderungen in diesem Bereich immer ein Teich vorhanden sein muss, um die Kreuzkröte nicht auszurotten.

 

U. a. wurde der Vorschlag geäußert, dass es wünschenswert wäre, wenn 10 % der Gewerbefläche für Niederschmalkalder Unternehmen vorgehalten oder veräußert werden. Dieser Vorschlag kann nicht mit aufgenommen werden. Bewerber aus Niederschmalkalden sollen aber auch bei der Vergabe von Gewerbeflächen entsprechend berücksichtigt werden. Über die Größenordnung kann heute keine Aussage getroffen werden. Des Weiteren gab es Hinweise zur Fassadengestaltung, die in Teilen berücksichtigt wurden.

 

In der anschließenden Diskussion gibt Stadtrat und Ortsteilbürgermeister Herr Kremmer zu bedenken, dass die Entwicklung des Gewerbegebietes an der B 19 einen großen Eingriff in die Natur und Umwelt bedeutet. Es werden große Flächenversiegelungen vorgenommen, die nicht einfach mit einem Flächentausch gutzumachen sind.

Da dies aber ein richtungsweisendes Projekt für die nächste Generation für Schmalkalden und Wernshausen ist, wird er dem zustimmen.

 

Ausgehend von der letzten Bauausschusssitzung geht Herr Liebaug nochmals kurz auf den Grünordnungsplan und den damit verbundenen Ausgleichsmaßnahmen ein. Die Mehrzahl der Ausgleichsmaßnahmen werden abseits von der Maßnahme der betroffenen Ortsteile durchgeführt. Insofern  hält er es gegenüber dem Ortsteilrat Wernshausen für wichtig, dass festgehalten wird, dass sich im Bauausschuss entsprechend darüber verständigt wurde, das Angebot des Ortsteilrates Wernshausen anzunehmen, selbst noch einmal auf die Suche nach geeigneten Flächen für Ausgleichsmaßnahmen im OT Wernshausen zu gehen. Deshalb sollte die Zusage dem Ortsteilrat gegeben werden, dass ernsthaft geprüft wird, welche Maßnahmen auf diese Flächen verlagert werden können, um ortsnah ein bisschen Ausgleich zu schaffen.  Insbesondere ist es ihm wichtig, noch einmal auf  die Eigeninitiative des Ortsteilrates hinzuweisen.

 

Der Bürgermeister unterstützt die Vorgehensweise. Der Teilbereich, der jetzt gewerblich entwickelt werden soll, wurde bisher auch zur Naherholung genutzt. Deshalb sollte sich Gedanken gemacht werden, wie auch außerhalb der festgelegten Maßnahmen im Bebauungsplan wieder für einen Teil ein Ausgleich für die Bürger in Niederschmalkalden und Wernshausen geschaffen werden kann.

 

Stadtrat Simon teilt mit, dass von den Grünen bei der Versieglung einer solch großen Fläche zur Entwicklung eines Gewerbegebietes grundsätzlich Bedenken bestehen. Sie werden dem Projekt aber positiv gegenüberstehen, insbesondere auch, da die Umweltbelange sehr intensiv beraten wurden und Beschlüsse hinsichtlich des Schutzes der Feldlerche, der Uferschwalbe und der Kreuzkröte wie auch der allgemeine Grünordnungsplan vorliegen. Er weist insbesondere darauf hin, dass entsprechend darauf zu achten ist, dass die Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen in den nächsten Jahren fachlich kontrolliert wird.

 

Unabhängig von seiner Haltung zu diesem Verfahren möchte Herr Gellert aber darum bitten, wenn Ausgleichsflächen in den Ortsteilen geplant werden, sollten die Ortsteilbürgermeister zumindest rechtzeitig davon in Kenntnis gesetzt werden, da diese Maßnahmen auch die Entwicklung des Ortes beeinflussen. Er hat in der Vergangenheit bereits die Erfahrung gemacht, dass der Ortsteilrat überhaupt nicht mit eingebunden wurde.

 

Herr Kaiser schätzt ein, dass hier von der Verwaltung eine ordentliche Arbeit in einem engen Zeitraum geleistet wurde. Das ist lobenswert. Seine Fraktion wird dem Beschlussvorschlag zustimmen.

 

Herr Liebaug stellt den Antrag, die Tagesordnungspunkte 7 und 8 gemeinsam zu beschließen, wenn das möglich ist.

Da zwei Beschlüsse benötigt werden, ist nur die getrennte Abstimmung möglich.

Aufgrund dessen zieht Herr Liebaug seinen Antrag zurück.

 

Der Vorsitzende stellt nun den Beschlussvorschlag zur Abstimmung. Sodann wird mehrheitlich folgender Beschluss gefasst:

 

 


Beschluss-Nr. 016/21S

  1. Die in den Stellungnahmen aus der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB enthaltenen Anregungen hat der Stadtrat entsprechend Anlage 1 zu diesem Beschluss mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

 a) Berücksichtigt wurden Anregungen und Hinweise von (siehe Anlage 1)

 

-          Thüringer Landesverwaltungsamt, Ref. 210, Jorge-Semprün-Platz 4; 99423 WEIMAR

-          Landratsamt Schmalkalden-Meinigen, Bauamt/Kreisplanung, Obertshäuser Platz 1,

           98617 MEININGEN

-          Thüringer Forstamt Schmalkalden, Schlossberg 11, 98574 SCHMALKALDEN

-          Thüringer Landesamt f. Umwelt, Bergbau und Naturschutz, Carl-August-Allee 8 - 10, 99423 WEIMAR

-       Thüringisches Landesamt f. Archäologie und Denkmalpflege, Abt. Archäologie; Waldhaussielung  

        8, 98630 RÖMHILD

-          Landesamt f. Bodenmanagement und Geoinformation, Katasterbereich Meiningen, Hoffnung

     30, 98574 SCHMALKALDEN

-          Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum, Zweigstelle Meiningen, Frankental 1, 98617 MEININGEN

-          Thüringer Landesamt f. Bau und Verkehr, Region Südwest, Hohenwindenstr. 14, 99086 ERFURT

-          Polizeiinspektion Schmalkalden-Meiningen, Leipziger Str. 21, 98617 MEININGEN

-          GEspringWasser Schmalkalden, Gothaer Str. 2a, 98574 SCHMALKALDEN

-          Werraenergie GmbH, August-Bebel-Str. 36 – 38, 36433 BAD SALZUNGEN

-          TEN Thüringer Energienetze GmbH, Netzbetrieb Region Mitte, Schwerborner Str. 30, 99087 ERFURT Tauber Delaborierung GmbH, In der Hochstedter Ecke 2, 99198 ERFURT

-          Vodafon Kabel Deutschland GmbH, Südwestpark 1, 90449 NÜRNBERG

-          Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahn (BNetzA), Tulpenfeld 4, 53113 BONN

-          Telefonica germany GmbH & Co.KG, Georg-Brauchle-Ring 50, 80992 MÜNCHEN

-          Bund f. Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V., Kreisverband, Wintergasse 8, 98617 MEININGEN

 

b) Ohne Anregungen sind Stellungnahmen eingegangen von:

 

-          Thüringisches Landesamt f. Archäologie und Denkmalpflege, Abt. Denkmalpflege Petersberg Haus 12, 99084 ERFURT

-          Thüringer Fernwasserversorgung , Haarbergstr. 37, 99097 ERFURT

-          Energieversorgung Schmalkalden GmbH, Auer Gasse 2 – 4, 98574 SCHMALKALDEN

-          50Hertz Transmission GmbH, Heidestr. 2, 10557 BERLIN

-          GDMCom, Blankenburger Weg 5, 99994 MALTERODE

-          TransnetBW GmbH SuedLink, Pariser Platz/Osloser Str. 15 – 17, 70173 STUTTGART

-          Gemeinde Floh-Selingenthal, Bahnhofstr. 4, 98539 FLOH-SELINGENTHAL

-          Gemeinde Breitungen, Rathausstr. 24, 98597 BREITUNGEN

-          Ericsson Service GmbH, Prinzenallee 21, 40549 DÜSSELDORF

 

c)     Folgende Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt, haben sich jedoch bis zum 24.02.2021 nicht geäußert:

 

-          Industrie- und Handelskammer Südthüringen, Bahnhofstr. 4 – 8, 98527 SUHL

-          Handwerkskammer Südthüringen, Rosa-Luxemburg-Str. 7 – 9, 98527 SUHL

-          Deutsche Telekom, T-Com, PF 900102, 9914 ERFURT

-          TenneT TSO GmbH SuedLink, Bernecker Str. 70, 95448 BAYREUTH

-          Gewässerunterhaltungsverband Hasel/Lauter/Werra, Marktwasserweg 2, 98617 MEININGEN

-          Gemeinde Schwallungen, Lindenhöhe 10, 98590 SCHWALLUNGEN

-          Stadtverwaltung Steinbach-Hallenbach, Rathausplatz 2, 98587 STEINBACH-HALLENBACH

 

d)    Während der öffentlichen Auslegung wurden Anregungen durch 75 Bürger/Einwender vorgebracht.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die im Rahmen des Verfahrens Anregungen geäußert haben, vom Ergebnis dieses Beschlusses in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Die abgewogenen Anregungen sind der Genehmigungsakte des Bebauungsplanes mit einer Stellungnahme beizufügen.

 

  1. Das Abwägungsprotokoll (Anlage 1) ist Bestandteil des Abwägungsbeschlusses.

 

 


 

Ja

Nein

Enthaltungen

Befangenheit

abwesend

19

1

3

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