Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden
Beschlussvorschlag:
1. Die in den Stellungnahmen aus der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB enthaltenen Anregungen hat der Stadtrat entsprechend Anlage 1 zu diesem Beschluss mit folgendem Ergebnis geprüft:
a) berücksichtigt wurden Anregungen und Hinweise von (siehe Anlage 1)
- Thüringer Landesverwaltungsamt, Ref. 210, Jorge-Semprün-Platz 4; 99423 WEIMAR - Landratsamt Schmalkalden-Meinigen, Bauamt/Kreisplanung, Obertshäuser Platz 1, 98617 MEININGEN - Thüringer Forstamt Schmalkalden, Schlossberg 11, 98574 SCHMALKALDEN - Thüringer Landesamt f. Umwelt, Bergbau und Naturschutz, Carl-August-Allee 8 - 10, 99423 WEIMAR - Thüringisches Landesamt f. Archäologie und Denkmalpflege, Abt. Archäologie; Waldhaussiedlung 8, 98630 - Landesamt f. Bodenmanagement und Geoinformation, Katasterbereich Meiningen, Hoffnung 30, 98574 - Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum, Zweigstelle Meiningen, Frankental 1, 98617 - Thüringer Landesamt f. Bau und Verkehr, Region Südwest, Hohenwindenstr. 14, 99086 ERFURT - Polizeiinspektion Schmalkalden-Meiningen, Leipziger Str. 21, 98617 MEININGEN - GEspringWasser Schmalkalden, Gothaer Str. 2a, 98574 SCHMALKALDEN - Werraenergie GmbH, August-Bebel-Str. 36 – 38, 36433 BAD SALZUNGEN - TEN Thüringer Energienetze GmbH, Netzbetrieb Region Mitte, Schwerborner Str. 30, 99087 ERFURT - Tauber Delaborierung GmbH, In der Hochstedter Ecke 2, 99198 ERFURT - Vodafon Kabel Deutschland GmbH, Südwestpark 1, 90449 NÜRNBERG - Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahn (BNetzA), Tulpenfeld 4, - Telefonica germany GmbH & Co.KG, Georg-Brauchle-Ring 50, 80992 MÜNCHEN - Bund f. Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V., Kreisverband, Wintergasse 8, 98617 MEININGEN
b) ohne Anregungen sind Stellungnahmen eingegangen von:
- Thüringisches Landesamt f. Archäologie und Denkmalpflege, Abt. Denkmalpflege Petersberg Haus 12, 99084 - Thüringer Fernwasserversorgung , Haarbergstr. 37, 99097 ERFURT - Energieversorgung Schmalkalden GmbH, Auer Gasse 2 – 4, 98574 SCHMALKALDEN - 50Hertz Transmission GmbH, Heidestr. 2, 10557 BERLIN - GDMCom, Blankenburger Weg 5, 99994 MALTERODE TransnetBW GmbH SuedLink, Pariser Platz/Osloser Str. 15 – 17, 70173 STUTTGART - Gemeinde Floh-Selingenthal, Bahnhofstr. 4, 98539 FLOH-SELINGENTHAL - Gemeinde Breitungen, Rathausstr. 24, 98597 BREITUNGEN - Ericsson Service GmbH, Prinzenallee 21, 40549 DÜSSELDORF
c) Folgende Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt, haben sich jedoch bis zum 24.02.2021 nicht geäußert:
- Industrie- und Handelskammer Südthüringen, Bahnhofstr. 4 – 8, 98527 SUHL - Handwerkskammer Südthüringen, Rosa-Luxemburg-Str. 7 – 9, 98527 SUHL - Deutsche Telekom, T-Com, PF 900102, 9914 ERFURT - TenneT TSO GmbH SuedLink, Bernecker Str. 70, 95448 BAYREUTH - Gewässerunterhaltungsverband Hasel/Lauter/Werra, Marktwasserweg 2, 98617 MEININGEN - Gemeinde Schwallungen, Lindenhöhe 10, 98590 SCHWALLUNGEN - Stadtverwaltung Steinbach-Hallenbach, Rathausplatz 2, 98587 STEINBACH-HALLENBACH
d) Während der öffentlichen Auslegung wurden Anregungen durch 75 Bürger/Einwender vorgebracht.
2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die im Rahmen des Verfahrens Anregungen geäußert haben, vom Ergebnis dieses Beschlusses in Kenntnis zu setzen.
3. Die abgewogenen Anregungen sind der Genehmigungsakte des Bebauungsplanes mit einer Stellungnahme beizufügen.
4. Das Abwägungsprotokoll (Anlage 1) ist Bestandteil des Abwägungsbeschlusses.
Begründung:
Allgemein: Mit der Ausweisung eines Plangebietes für Gewerbe- und Industrieansiedlung im Bereich des Verkehrsknotens B 19 / L 1026 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, dem dringenden Bedarf des Mittelzentrums und Wirtschaftsstandortes Schmalkalden nach geeigneten Entwicklungsflächen zu entsprechen. Aufgrund der positiven wirtschaftlichen Entwicklung in der Stadt Schmalkalden besteht eine dringende Nachfrage nach gewerblich bzw. industriell zu nutzenden Flächen. Der aktuelle Flächenbedarf resultiert größtenteils aus den Erweiterungsabsichten von bereits in Schmalkalden ansässigen Unternehmen.
Die Plangebietsfläche besitzt aufgrund ihrer guten Verknüpfung mit dem überregionalen Verkehrsnetz mit direkter, ortsdurchfahrtsfreier Anbindung und aufgrund der Größe der verfügbaren Fläche eine besondere Standortgunst und Wirtschaftlichkeit.
Mit dem Bebauungsplan werden die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit des vorgenannten Bauvorhabens geschaffen.
Der Geltungsbereich umfasst folgende Flurstücke der Gemarkung Niederschmalkalden, Flur 00: - 592/3, 593/4-17, 595, 612, 614/2-4, 614/7, 614/12-15, 616, 617/6-9, 618/1-2, 619/6-8 und 622/4-6 komplett und teilweise die Flurstücke 593/2-3, 596, 597/2, 598/2, 599, 600, 607/2-5, 608/2; 609/2-5, 610/2, 613, 614/8-11, 615, 616, 619/2, 621/2, 1193 und 1194.
Für externe Kompensationsmaßnahmen werden Flurstücke außerhalb des Geltungsbereiches in die Planung einbezogen.
Beteiligungsverfahren (gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs.12 BauGB) Der Stadtrat der Stadt Schmalkalden hat am 19.03.2018 in öffentlicher Sitzung den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Gewerbe- und Industriegebiet an der B 19" gefasst.
Am 14.09.2020 hat der Stadtrat der Stadt Schmalkalden den Vorentwurf und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung in Verbindung mit der Beteiligung der für die Planung wichtigsten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB bestätigt.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes "Gewerbe- und Industriegebiet an der B 19", bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung, Stand Juli 2020, wurde im Zeitraum vom 26.10.2020 bis einschließlich 27.11.2020 öffentlich ausgelegt (Beteiligung gem. § 3Abs. 1 BauGB).
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 30.09.2020 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
Im Zuge des Bauleitplanverfahrens sind alle eingegangenen Stellungnahmen mit Hinweisen, Anregungen und Bedenken in das Abwägungsverfahren einzubeziehen und gerecht gegeneinander und untereinander abzuwägen.
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