Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Vorlage - BV 008/21  

 
 
Betreff: Satzung zur Regelung der Aufwandsentschädigung für die Ehrenbeamten und ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen, die ständig zu besonderen Dienstleistungen herangezogen werden, der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Schmalkalden
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:32/1 Sicherheit und Ordnung, Soziales Bearbeiter/-in: Pfunfke, Michael
Beratungsfolge:
Stadtrat Entscheidung
01.03.2021 
16. Sitzung des Stadtrates der Stadt Schmalkalden ungeändert beschlossen  (015/21S)
Anlagen:
Satzung_Aufwandsentschädigung_Schmalkalden

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Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt:

Die Satzung zur Regelung der Aufwandsentschädigung für die Ehrenbeamten und ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen, die ständig zu besonderen Dienstleistungen herangezogen werden, der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Schmalkalden.

 

 

 

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Begründung:

Es ist vertraglich geregelt, dass das Satzungsrecht der Gemeinde Springstille nach der Eingliederung an das Satzungsrecht der Stadt Schmalkalden anzugliedern ist. Die Funktionsbezeichnung und die Höhe der Aufwandsentschädigungen der ehemaligen Gemeinde Springstille werden an die der Stadt Schmalkalden angeglichen. Die Anpassung erfolgt rückwirkend zum 01. Dezember 2019.

Durch die Änderung der Thüringer Feuerwehr-Entschädigungsverordnung (ThürFwEntschVO) vom 26. Oktober 2019, mit Inkrafttreten vom 01. Dezember 2019, macht sich auch eine finanzielle Anpassung der bestehenden Satzung zur Regelung der Aufwandsentschädigung für die Ehrenbeamten und ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen, die ständig zu besonderen Dienstleistungen herangezogen werden, der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Schmalkalden, notwendig. Da ab diesem Zeitpunkt neue Unter- und Obergrenzen für die Höhe der Aufwandsentschädigungen gelten. Alle betroffenen Gemeinden sind verpflichtet, ihre Entschädigungssatzungen dieser Verordnung anzupassen.

Die Höhe der finanziellen Auswirkung für das Haushaltsjahr 2021 beinhaltet die Nachzahlung für das Jahr 2020.

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Ja

 

 

Nein

Einnahme:
       in Höhe von:

       HHSt:

Ausgabe:
       in Höhe von: 57.804,00

       HHSt: 1300.4020

siehe Begründung

 

 

 

 

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Anlagen

 

Satzung_Aufwandsentschädigung_Schmalkalden

 

 

 

Bürgermeister

 

Das Dokument wurde maschinell erstellt und digital signiert von:

Amtsleiter

Kämmerer

Bürgermeister

 

Standpunkt der Ausschüsse

 

 

am

 

 

Ja

 

 

Nein

 

 

Enthaltung

 

Lt. Beschluss-
vorschlag

Änderung siehe Ergänzungs-
blatt

Haupt- und Finanzausschuss

 

 

 

 

 

 

Bauwesen, Stadtsanierung u. Umweltschutz

 

 

 

 

 

 

Kultur, Jugend und Sport

 

 

 

 

 

 

Soziales

 

 

 

 

 

 

Wirtschaftsförderung, Tourismus u. Verkehr

 

 

 

 

 

 

Rechnungsprüfungsausschuss

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Satzung_Aufwandsentschädigung_Schmalkalden (121 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
Aktueller Stand   02.03.2021 08:10:22   Heidrun Schrader