Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden
Beschlussvorschlag: Der Stadtrat beschließt: Die Satzung zur Regelung der Aufwandsentschädigung für die Ehrenbeamten und ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen, die ständig zu besonderen Dienstleistungen herangezogen werden, der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Schmalkalden.
Begründung: Es ist vertraglich geregelt, dass das Satzungsrecht der Gemeinde Springstille nach der Eingliederung an das Satzungsrecht der Stadt Schmalkalden anzugliedern ist. Die Funktionsbezeichnung und die Höhe der Aufwandsentschädigungen der ehemaligen Gemeinde Springstille werden an die der Stadt Schmalkalden angeglichen. Die Anpassung erfolgt rückwirkend zum 01. Dezember 2019. Durch die Änderung der Thüringer Feuerwehr-Entschädigungsverordnung (ThürFwEntschVO) vom 26. Oktober 2019, mit Inkrafttreten vom 01. Dezember 2019, macht sich auch eine finanzielle Anpassung der bestehenden Satzung zur Regelung der Aufwandsentschädigung für die Ehrenbeamten und ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen, die ständig zu besonderen Dienstleistungen herangezogen werden, der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Schmalkalden, notwendig. Da ab diesem Zeitpunkt neue Unter- und Obergrenzen für die Höhe der Aufwandsentschädigungen gelten. Alle betroffenen Gemeinden sind verpflichtet, ihre Entschädigungssatzungen dieser Verordnung anzupassen. Die Höhe der finanziellen Auswirkung für das Haushaltsjahr 2021 beinhaltet die Nachzahlung für das Jahr 2020.
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