Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Auszug - Satzung zur Regelung der Aufwandsentschädigung für die Ehrenbeamten und ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen, die ständig zu besonderen Dienstleistungen herangezogen werden, der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Schmalkalden   

 
 
16. Sitzung des Stadtrates der Stadt Schmalkalden
TOP: Ö 6 Beschluss:015/21S
Gremium: Stadtrat Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 01.03.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:30
Raum: Bürgerhaus "Werra-Aue"
Ort:
BV 008/21 Satzung zur Regelung der Aufwandsentschädigung für die Ehrenbeamten und ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen, die ständig zu besonderen Dienstleistungen herangezogen werden, der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Schmalkalden
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:32/1 Sicherheit und Ordnung, Soziales Bearbeiter/-in: Pfunfke, Michael

 

Die Ordnungsamtsleiterin erläutert, dass aufgrund der Änderung der Thüringer Feuerwehr-Entschädigungsverordnung (ThürFwEntschVO), die am 01.12.2019 in Kraft getreten ist, die Satzung zur Regelung der Aufwandsentschädigung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Schmalkalden entsprechend angepasst werden muss, da  für die Höhe der Aufwandsentschädigungen neue Unter- und Obergrenzen für die Führungskräfte der Freiwilligen Feuerwehren gelten.  Die vorgeschlagenen Beträge für die Aufwandsentschädigungen für die Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Schmalkalden liegen im mittleren Bereich.

Außerdem tritt mit dieser Satzung die Satzung zur Regelung der Aufwandsentschädigung für die Ehrenbeamten und ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Springstille außer Kraft, da sie dem Ortsrecht von Schmalkalden angepasst wird.

Der Satzungsentwurf liegt vor und soll rückwirkend zum 01.12.2019 in Kraft treten.

Frau Kirchner weist auch darauf hin, dass in einem nächsten Schritt die Satzung über die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Schmalkalden (Feuerwehrsatzung) angepasst werden muss.

 

Herr Liebaug möchte noch einmal zum Ausdruck bringen, dass der Dienst von den Feuerwehrkameradinnen und –kameraden für die Allgemeinheit mit einer entsprechenden Aufwandsentschädigung gewürdigt werden muss. Er spricht den Kameradinnen und Kameraden für ihre Arbeit den Dank aus.

 

Weitere Wortmeldungen gibt es nicht. Sodann wird einstimmig folgender Beschluss gefasst:

 

 


Beschluss-Nr. 015/21S

Der Stadtrat beschließt die Satzung zur Regelung der Aufwandsentschädigung für die Ehrenbeamten und ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen, die ständig zu besonderen Dienstleistungen herangezogen werden, der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Schmalkalden.

 

 


 

Ja

Nein

Enthaltungen

Befangenheit

abwesend

23

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