Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden
Die Ordnungsamtsleiterin erläutert, dass aufgrund der Änderung der Thüringer Feuerwehr-Entschädigungsverordnung (ThürFwEntschVO), die am 01.12.2019 in Kraft getreten ist, die Satzung zur Regelung der Aufwandsentschädigung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Schmalkalden entsprechend angepasst werden muss, da für die Höhe der Aufwandsentschädigungen neue Unter- und Obergrenzen für die Führungskräfte der Freiwilligen Feuerwehren gelten. Die vorgeschlagenen Beträge für die Aufwandsentschädigungen für die Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Schmalkalden liegen im mittleren Bereich. Außerdem tritt mit dieser Satzung die Satzung zur Regelung der Aufwandsentschädigung für die Ehrenbeamten und ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Springstille außer Kraft, da sie dem Ortsrecht von Schmalkalden angepasst wird. Der Satzungsentwurf liegt vor und soll rückwirkend zum 01.12.2019 in Kraft treten. Frau Kirchner weist auch darauf hin, dass in einem nächsten Schritt die Satzung über die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Schmalkalden (Feuerwehrsatzung) angepasst werden muss.
Herr Liebaug möchte noch einmal zum Ausdruck bringen, dass der Dienst von den Feuerwehrkameradinnen und –kameraden für die Allgemeinheit mit einer entsprechenden Aufwandsentschädigung gewürdigt werden muss. Er spricht den Kameradinnen und Kameraden für ihre Arbeit den Dank aus.
Weitere Wortmeldungen gibt es nicht. Sodann wird einstimmig folgender Beschluss gefasst:
Beschluss-Nr. 015/21S Der Stadtrat beschließt die Satzung zur Regelung der Aufwandsentschädigung für die Ehrenbeamten und ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen, die ständig zu besonderen Dienstleistungen herangezogen werden, der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Schmalkalden.
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