Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Auszug - Bebauungsplan "Gewerbe- und Industriegebiet an der B19" der Stadt Schmalkalden Hier: Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur Beteiligung nach § 3 (2) und § 4 (2) BauGB zum Entwurf vom Februar 2021   

 
 
16. Sitzung des Stadtrates der Stadt Schmalkalden
TOP: Ö 8 Beschluss:017/21S
Gremium: Stadtrat Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 01.03.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:30
Raum: Bürgerhaus "Werra-Aue"
Ort:
BV 013/21 Bebauungsplan "Gewerbe- und Industriegebiet an der B19" der Stadt Schmalkalden
Hier: Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur Beteiligung nach § 3 (2) und § 4 (2) BauGB zum Entwurf vom Februar 2021
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:60/1 Bauververwaltung und Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Bischoff, Michel

 

Der Fraktionsvorsitzende der BI/Freie Wähler schließt sich den Worten von Herrn Kaiser (siehe TOP 7) an. Er hat festgestellt, dass die Trassenführung Südlink über die Fläche des neuen Gewerbegebietes führt.

Der Bürgermeister teilt mit, dass es dazu interne Abstimmungen gibt. Die Trasse wird außerhalb des Gewerbegebietes liegen.

 

Weiteren Erläuterungsbedarf gibt es nicht. Sodann wird mehrheitlich folgender Beschluss gefasst:

 

 


Beschluss-Nr. 017/21S

 

  1. Der Stadtrat der Stadt Schmalkalden hat den Entwurf des Bebauungsplanes "Gewerbe- und Industriegebiet an der B 19" in der vorliegenden Fassung mit Stand vom Februar 2021 gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplans - bestehend aus der Planzeichnung sowie dem Entwurf der Begründung - ist gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch 30 Tage, öffentlich auszulegen, zusätzlich im Internet einzustellen und zugänglich zu machen.

 

  1. Ort und Dauer der Auslegung sind eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen, mit dem Hinweis darauf, dass Anregungen während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können. Verspätet abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.

 

  1. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden sind von der öffentlichen Auslegung in Kenntnis zu setzen und parallel zur Auslegung nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. Der Öffentlichkeit wird die Möglichkeit der Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke durch Offenlage der Planunterlagen im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB gegeben.

 

  1. Das Verfahren zum Bebauungsplan erfordert eine Umweltprüfung i.S. des § 2 Abs.4 BauGB, in der die voraussichtlichen erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht ist gemäß § 2a BauGB in die Begründung zum Bebauungsplan zu integrieren und wird nun öffentlich mit ausgelegt.

 

  1. Der Geltungsbereich umfasst folgende Flurstücke der Gemarkung Niederschmalkalden,

 Flur 00: - 592/3, 593/4-17, 595, 612, 614/2-4, 614/7, 614/12-15, 616, 617/6-9, 618/1-2, 619/6-8 und               622/4-6 komplett und teilweise die Flurstücke 593/2-3, 596, 597/2, 598/2, 599, 600, 607/2-5, 608/2;               609/2-5, 610/2, 613, 614/8-11, 615, 616, 619/2, 621/2, 1193 und 1194.

 

 Für externe Kompensationsmaßnahmen werden Flurstücke außerhalb des Geltungsbereiches in die               Planung einbezogen.

 

  1. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).

 

 

 


 

Ja

Nein

Enthaltungen

Befangenheit

abwesend

19

1

3

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