Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden
Beschlussvorschlag:
1. Der Stadtrat der Stadt Schmalkalden hat den Entwurf des Bebauungsplanes "Gewerbe- und Industriegebiet an der B 19" in der vorliegenden Fassung mit Stand vom Februar 2021 gebilligt und beschlossen, diesen nach
2. Der Entwurf des Bebauungsplans - bestehend aus der Planzeichnung sowie dem Entwurf der Begründung - ist gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch 30 Tage, öffentlich auszulegen, zusätzlich im Internet einzustellen und zugänglich zu machen.
3. Ort und Dauer der Auslegung sind eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen, mit dem Hinweis darauf, dass Anregungen während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können. Verspätet abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.
4. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden sind von der öffentlichen Auslegung in Kenntnis zu setzen und parallel zur Auslegung nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. Der Öffentlichkeit wird die Möglichkeit der Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke durch Offenlage der Planunterlagen im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB gegeben.
5. Das Verfahren zum Bebauungsplan erfordert eine Umweltprüfung i.S. des § 2 Abs.4 BauGB, in der die voraussichtlichen erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht ist gemäß § 2a BauGB in die Begründung zum Bebauungsplan zu integrieren und wird nun öffentlich mit ausgelegt.
6. Der Geltungsbereich umfasst folgende Flurstücke der Gemarkung Niederschmalkalden, Flur 00: - 592/3, 593/4-17, 595, 612, 614/2-4, 614/7, 614/12-15, 616, 617/6-9, 618/1-2, 619/6-8 und 622/4-6 komplett und teilweise die Flurstücke 593/2-3, 596, 597/2, 598/2, 599, 600, 607/2-5, 608/2; 609/2-5, 610/2, 613, 614/8-11, 615, 616, 619/2, 621/2, 1193 und 1194.
Für externe Kompensationsmaßnahmen werden Flurstücke außerhalb des Geltungsbereiches in die Planung einbezogen.
7. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).
Begründung: Ziel und Anlass der Planung Mit der Ausweisung eines Plangebietes für Gewerbe- und Industrieansiedlung im Bereich des Verkehrsknotens B 19 / L 1026 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, dem dringenden Bedarf des Mittelzentrums und Wirtschaftsstandortes Schmalkalden nach geeigneten Entwicklungsflächen zu entsprechen. Aufgrund der positiven wirtschaftlichen Entwicklung in der Stadt Schmalkalden besteht eine dringende Nachfrage nach gewerblich bzw. industriell zu nutzenden Flächen. Der aktuelle Flächenbedarf resultiert größtenteils aus den Erweiterungsabsichten von bereits in Schmalkalden ansässigen Unternehmen.
Die Plangebietsfläche besitzt aufgrund ihrer guten Verknüpfung mit dem überregionalen Verkehrsnetz mit direkter, ortsdurchfahrtsfreier Anbindung und aufgrund der Größe der verfügbaren Fläche eine besondere Standortgunst und Wirtschaftlichkeit.
Das beabsichtigte Bauvorhaben entspricht nicht der aktuellen Rechtslage der §§ 34 und 35 BauGB. Es müssen deshalb neue bauplanungsrechtliche Zulässigkeitsvoraussetzungen durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes geschaffen werden. Mit dem Bebauungsplan werden die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit des vorgenannten Bauvorhabens geschaffen.
Verfahren Der Stadtrat der Stadt Schmalkalden hat am 19.03.2018 in öffentlicher Sitzung den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan "Gewerbe- und Industriegebiet an der B 19" gefasst.
Am 14.09.2020 hat der Stadtrat der Stadt Schmalkalden den Vorentwurf und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung in Verbindung mit der Beteiligung der für die Planung wichtigsten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB bestätigt.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes "Gewerbe- und Industriegebiet an der B 19", bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung, Stand Juli 2020, wurde im Zeitraum vom 26.10.2020 bis einschließlich 27.11.2020 öffentlich ausgelegt (Beteiligung gem. § 3Abs. 1 BauGB).
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 30.09.2020 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
Im Zuge des Bauleitplanverfahrens sind alle eingegangenen Stellungnahmen mit Hinweisen, Anregungen und Bedenken in das Abwägungsverfahren einbezogen wurden
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