Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Vorlage - BV 013/21  

 
 
Betreff: Bebauungsplan "Gewerbe- und Industriegebiet an der B19" der Stadt Schmalkalden
Hier: Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur Beteiligung nach § 3 (2) und § 4 (2) BauGB zum Entwurf vom Februar 2021
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:60/1 Bauververwaltung und Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Bischoff, Michel
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauwesen, Stadtentwicklung und Energie Vorberatung
24.02.2021    Erweiterte Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Stadtsanierung und Umweltschutz      
Stadtrat Entscheidung
01.03.2021 
16. Sitzung des Stadtrates der Stadt Schmalkalden ungeändert beschlossen  (017/21S)
Anlagen:
2021 - 02_BP § 4 (2)
2021 - 02 _BP Begründung 4.2
Anlage1_GOP_Bericht_§4(2)_20210210_end
Plan1_Bestandsplann_20210212
Plan2_Maßnahmenplan_20210212
Plan_03_Maßnahme_E1
Plan_04_Maßnahme_A7
Plan_05_Maßnahme_A9
Plan_06_Maßnahme_E2
Plan_07_Maßnahme_E3
Plan_08_Maßnahme_E4-1+E4-2
Plan_09_Maßnahme_E5
Plan_10_Maßnahme_E6
Plan_11_Maßnahme_E7
Plan_12_Maßnahme_E8
Plan_13_Maßnahme_E9
Plan_14_Maßnahme_E10
Plan_15_Maßnahme_E11

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Beschlussvorschlag:

 

1. Der Stadtrat der Stadt Schmalkalden hat den Entwurf des Bebauungsplanes "Gewerbe- und Industriegebiet an der B 19" in der vorliegenden Fassung mit Stand vom Februar 2021 gebilligt und beschlossen, diesen nach
§ 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

2. Der Entwurf des Bebauungsplans - bestehend aus der Planzeichnung sowie dem Entwurf der Begründung - ist gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch 30 Tage, öffentlich auszulegen, zusätzlich im Internet einzustellen und zugänglich zu machen.

 

3. Ort und Dauer der Auslegung sind eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen, mit dem Hinweis darauf, dass Anregungen während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können. Verspätet abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.

 

4. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden sind von der öffentlichen Auslegung in Kenntnis zu setzen und parallel zur Auslegung nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. Der Öffentlichkeit wird die Möglichkeit der Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke durch Offenlage der Planunterlagen im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB gegeben.

 

5. Das Verfahren zum Bebauungsplan erfordert eine Umweltprüfung i.S. des § 2 Abs.4 BauGB, in der die voraussichtlichen erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht ist gemäß § 2a BauGB in die Begründung zum Bebauungsplan zu integrieren und wird nun öffentlich mit ausgelegt.

 

6. Der Geltungsbereich umfasst folgende Flurstücke der Gemarkung Niederschmalkalden,

Flur 00: - 592/3, 593/4-17, 595, 612, 614/2-4, 614/7, 614/12-15, 616, 617/6-9, 618/1-2, 619/6-8 und 622/4-6 komplett und teilweise die Flurstücke 593/2-3, 596, 597/2, 598/2, 599, 600, 607/2-5, 608/2; 609/2-5, 610/2, 613, 614/8-11, 615, 616, 619/2, 621/2, 1193 und 1194.

 

Für externe Kompensationsmaßnahmen werden Flurstücke außerhalb des Geltungsbereiches in die Planung einbezogen.

 

7. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).

 

 

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Begründung:

Ziel und Anlass der Planung

Mit der Ausweisung eines Plangebietes für Gewerbe- und Industrieansiedlung im Bereich des Verkehrsknotens B 19 / L 1026 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, dem dringenden Bedarf des Mittelzentrums und Wirtschaftsstandortes Schmalkalden nach geeigneten Entwicklungsflächen zu entsprechen.

Aufgrund der positiven wirtschaftlichen Entwicklung in der Stadt Schmalkalden besteht eine dringende Nachfrage nach gewerblich bzw. industriell zu nutzenden Flächen.

Der aktuelle Flächenbedarf resultiert größtenteils aus den Erweiterungsabsichten von bereits in Schmalkalden ansässigen Unternehmen.

 

Die Plangebietsfläche besitzt aufgrund ihrer guten Verknüpfung mit dem überregionalen Verkehrsnetz mit direkter, ortsdurchfahrtsfreier Anbindung und aufgrund der Größe der verfügbaren Fläche eine besondere Standortgunst und Wirtschaftlichkeit.

 

Das beabsichtigte Bauvorhaben entspricht nicht der aktuellen Rechtslage der §§ 34 und 35 BauGB. Es müssen deshalb neue bauplanungsrechtliche Zulässigkeitsvoraussetzungen durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes geschaffen werden.

Mit dem Bebauungsplan werden die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit des vorgenannten Bauvorhabens geschaffen.

 

Verfahren

Der Stadtrat der Stadt Schmalkalden hat am 19.03.2018 in öffentlicher Sitzung den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan "Gewerbe- und Industriegebiet an der B 19" gefasst.

 

Am 14.09.2020 hat der Stadtrat der Stadt Schmalkalden den Vorentwurf und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung in Verbindung mit der Beteiligung der für die Planung wichtigsten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB bestätigt.

 

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes "Gewerbe- und Industriegebiet an der B 19", bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung, Stand Juli 2020, wurde im Zeitraum vom 26.10.2020 bis einschließlich 27.11.2020 öffentlich ausgelegt (Beteiligung gem. § 3Abs. 1 BauGB).

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 30.09.2020 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

 

Im Zuge des Bauleitplanverfahrens sind alle eingegangenen Stellungnahmen mit Hinweisen, Anregungen und Bedenken in das Abwägungsverfahren einbezogen wurden

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Ja

 

 

Nein

Einnahme
in Höhe von:

HHSt:

Ausgabe
in Höhe von:

HHSt:

siehe Begründung

 

 

 

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Anlagen

 

 

 

 

Bürgermeister

 

Das Dokument wurde maschinell erstellt und digital signiert von:

Amtsleiter

Kämmerer

Bürgermeister

 

Standpunkt der Ausschüsse

 

 

am

 

 

Ja

 

 

Nein

 

 

Enthaltung

 

Lt. Beschluss-
vorschlag

Änderung siehe Ergänzungs-
blatt

Haupt- und Finanzausschuss

 

 

 

 

 

 

Bauwesen, Stadtsanierung u. Umweltschutz

24.02.21

7

-

-

x

 

Kultur, Jugend und Sport

 

 

 

 

 

 

Soziales

 

 

 

 

 

 

Wirtschaftsförderung, Tourismus u. Verkehr

 

 

 

 

 

 

Rechnungsprüfungsausschuss

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2021 - 02_BP § 4 (2) (3096 KB)    
Anlage 2 2 2021 - 02 _BP Begründung 4.2 (3887 KB)    
Anlage 3 3 Anlage1_GOP_Bericht_§4(2)_20210210_end (4164 KB)    
Anlage 4 4 Plan1_Bestandsplann_20210212 (5762 KB)    
Anlage 5 5 Plan2_Maßnahmenplan_20210212 (5349 KB)    
Anlage 6 6 Plan_03_Maßnahme_E1 (3032 KB)    
Anlage 7 7 Plan_04_Maßnahme_A7 (2130 KB)    
Anlage 8 8 Plan_05_Maßnahme_A9 (2203 KB)    
Anlage 9 9 Plan_06_Maßnahme_E2 (2119 KB)    
Anlage 10 10 Plan_07_Maßnahme_E3 (2460 KB)    
Anlage 11 11 Plan_08_Maßnahme_E4-1+E4-2 (2414 KB)    
Anlage 12 12 Plan_09_Maßnahme_E5 (2225 KB)    
Anlage 13 13 Plan_10_Maßnahme_E6 (2014 KB)    
Anlage 14 14 Plan_11_Maßnahme_E7 (2111 KB)    
Anlage 15 15 Plan_12_Maßnahme_E8 (2151 KB)    
Anlage 16 16 Plan_13_Maßnahme_E9 (2587 KB)    
Anlage 17 17 Plan_14_Maßnahme_E10 (2548 KB)    
Anlage 18 18 Plan_15_Maßnahme_E11 (2237 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
Aktueller Stand   01.03.2021 11:45:27   Heidrun Schrader