Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
1.)
Die der Stadt Schmalkalden auf der Grundlage des § 7 Abs. 1 Nr. 4 Thüringer Brand- und Katastrophen-schutzgesetz (ThürBKG), der §§ 23, 44 Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO) und der Verwaltungsvorschrift (VV) zu § 44 ThürLHO im Haushaltsjahr 2026 gewährte, schlüsselbasierte Zuwendung für investive Maßnahmen im Brandschutz und in der Allgemeinen Hilfe in Höhe von 49.669,92 € ist wie folgt zu verwenden:
HHSt. 1300.5200 Feuerwehr-Druckschläuche: 24.004,09 €
HHSt. 1300.5600 Einsatz-/Schutzausrüstung: 25.665,83 €
49.669,92 €
2.)
Im Zusammenhang mit der Umsetzung der unter Punkt 1.) aufgeführten Beschaffungen werden folgende überplanmäßige Ausgaben beschlossen:
HHSt. 1300.5200 Feuerwehr-Druckschläuche: 24.004,09 €
HHSt. 1300.5600 Einsatz-/Schutzausrüstung: 25.665,83 €
49.669,92 €
3.)
Die unter Punkt 2.) aufgeführten überplanmäßigen Ausgaben werden durch Mehreinnahmen auf der Haushaltsstelle 1300.1710 in Höhe von 49.669,92 € gedeckt.
4.)
Für den Fall, dass die unter den Punkten 1.) und 2.) festgelegten Beschaffungsmaßnahmen innerhalb des Haushaltsjahres 2026 nicht realisierbar sind, wird die Verwaltung beauftragt, die dementsprechend erforderlichen finanziellen Mittel im Haushalt 2027 zu veranschlagen.