Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden
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Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
Begründung:
Die Stadt Schmalkalden besitzt nunmehr gem. Stadtratsbeschluss eine vereinheitlichte Friedhofs(Rahmen)Satzung für alle Ortsteile.
Die derzeit noch geltenden 3 Friedhofsgebührensatzungen (Schmalkalden, Wernshausen, Springstille) basieren auf früher geltenden Kalkulationsgrundlagen. Die Gebühren wurden seit ihrer jeweiligen Einführung nicht angepasst.
Die aktuellen Gebührensätze decken die stetig gestiegenen Bewirtschaftungs- und Unterhaltungskosten nicht mehr ab, sodass der städtische Haushalt zunehmend belastet wird. Dies widerspricht den Grundsätzen der wirtschaftlichen Haushaltsführung sowie den rechtlichen Vorgaben zur Erhebung kostendeckender Benutzungsgebühren gemäß Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG). Eine dauerhafte strukturelle Unterdeckung ist haushaltsrechtlich nicht zulässig. Der Thüringer Rechnungshof wies bereits 2019 im Rahmen einer Prüfung auf den unzureichenden Kostendeckungsgrad hin und regte eine Überarbeitung an.
Zur Vereinheitlichung des Friedhofsgebührenrechts im gesamten Stadtgebiet, auch vor dem Hintergrund der gemeinsamen Friedhofssatzung und zur Herstellung eines angemessenen Kostendeckungsgrades wurden die Friedhofsgebühren durch ein externes Fachbüro grundhaft neu ermittelt. Die Berechnung erfolgte unter Berücksichtigung aktueller Personal-, Sach- und Unterhaltungskosten sowie realistischer Fallzahlen.
Finanzielle Auswirkungen auf der Basis der Fallzahlen 2024:
Einnahmen: 184.735 € Ausgaben: 382.273 € HHPlan 2027 (Kostenerhöhung in 2026 berücksichtigt)
Friedhofsfläche gesamt: 80% Ausgaben reine Bestattungsflächen: 305.818 € Park- und Gartenflächen: 20% Ausgaben Park- und Gartenflächen: 76.454 €
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