Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Vorlage - BV 082/26  

 
 
Betreff: Neue Friedhofsgebührensatzung der Stadt Schmalkalden
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:60/3 Tiefbau und Grünflächen Bearbeiter/-in: Haß, Henrik
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauwesen, Stadtentwicklung und Energie Vorberatung
02.09.2026    Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Stadtentwicklung und Energie      
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
08.09.2026 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses      
Stadtrat Entscheidung
28.09.2026 
Sitzung des Stadtrates der Stadt Schmalkalden      
Anlagen:
SMA-FriedhofsGebührenSatzung_260812__alle
SMA-FriedhofsGebuehrenBerechnung_260224__alle.pdf

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

  1. Der Beschluss Nr. 029/26S des Stadtrates der Stadt Schmalkalden vom 23.03.2026 wird aufgehoben.

 

  1. Die Friedhofsgebührensatzung der Stadt Schmalkalden als eine gemeinsame Friedhofsgebührensatzung für die Stadt Schmalkalden, den OT Wernshausen mit Helmers und Niederschmalkalden und den Ortsteil Springstille auf der Grundlage der Kostenermittlung für den Ortsteil Springstille.

 

 


Begründung:

 

Die Stadt Schmalkalden besitzt nunmehr gem. Stadtratsbeschluss eine vereinheitlichte Friedhofs(Rahmen)Satzung für alle Ortsteile.

 

Die derzeit noch geltenden 3 Friedhofsgebührensatzungen (Schmalkalden, Wernshausen, Springstille) basieren auf früher geltenden Kalkulationsgrundlagen. Die Gebühren wurden seit ihrer jeweiligen Einführung nicht angepasst.

 

Die aktuellen Gebührensätze decken die stetig gestiegenen Bewirtschaftungs- und Unterhaltungskosten nicht mehr ab, sodass der städtische Haushalt zunehmend belastet wird. Dies widerspricht den Grundsätzen der wirtschaftlichen Haushaltsführung sowie den rechtlichen Vorgaben zur Erhebung kostendeckender Benutzungsgebühren gemäß Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG). Eine dauerhafte strukturelle Unterdeckung ist haushaltsrechtlich nicht zulässig. Der Thüringer Rechnungshof wies bereits 2019 im Rahmen einer Prüfung auf den unzureichenden Kostendeckungsgrad hin und regte eine Überarbeitung an.

 

Zur Vereinheitlichung des Friedhofsgebührenrechts im gesamten Stadtgebiet, auch vor dem Hintergrund der gemeinsamen Friedhofssatzung und zur Herstellung eines angemessenen Kostendeckungsgrades wurden die Friedhofsgebühren durch ein externes Fachbüro grundhaft neu ermittelt. Die Berechnung erfolgte unter Berücksichtigung aktueller Personal-, Sach- und Unterhaltungskosten sowie realistischer Fallzahlen.

 

Finanzielle Auswirkungen auf der Basis der Fallzahlen 2024:

 

Einnahmen:     184.735

Ausgaben:     382.273 HHPlan 2027 (Kostenerhöhung in 2026 berücksichtigt)

 

Friedhofsfläche gesamt:    80%

Ausgaben reine Bestattungsflächen:  305.818

Park- und Gartenflächen:    20%

Ausgaben Park- und Gartenflächen:  76.454

 

 


 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Ja

 

 

Nein

Einnahme:

       in Höhe von: ca. 184.735,00 je

                               Haushaltsjahr

       HHSt: 7500.1100

Ausgabe:

       in Höhe von: ca. 382.273,00 je

                               Haushaltsjahr

       HHSt: 7500.4140 7110

siehe Begründung

 

mmerer

 

 


 

Anlagen

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 SMA-FriedhofsGebührenSatzung_260812__alle (384 KB)    
Anlage 2 2 SMA-FriedhofsGebuehrenBerechnung_260224__alle.pdf (342 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
Aktueller Stand   17.08.2026 11:46:42   Volkmar Werner