Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Vorlage - BV 079/26  

 
 
Betreff: Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplanes TGZ
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:60/1 Bauververwaltung und Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Fischer, Stefan
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauwesen, Stadtentwicklung und Energie Vorberatung
02.09.2026    Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Stadtentwicklung und Energie      
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
08.09.2026 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses      
Stadtrat Entscheidung
28.09.2026 
Sitzung des Stadtrates der Stadt Schmalkalden      
Anlagen:
Anlage 1: VE-Plan TGZ
Anlage 2: Luftbild_TGZ_Allendestraße

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt die Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplanes „TGZ“ Schmalkalden im vereinfachten Verfahren gemäß § 2 Abs. 1 und § 13 BauGB – Aufhebungs- und Auslegungsbeschluss

 


Begründung:

 

Der Vorhaben- und Erschließungsplan TGZ wurde am 15.08.1995 genehmigt und am 24.08.1995 bekannt gemacht.

 

Das Team der darin ansässigen Technologie- und Gründerfördergesellschaft initiierte Projekte über Bundes- und Landesförderprogramme für KMU, Handwerksbetriebe, Universitäten, Hochschulen, Institute und Existenzgründer.

 

Ein wesentlicher Bestandteil für das zukunftsorientierte Gesamtkonzept war die Integration in lokale, regionale und überregionale Netzwerke. Unter Einbeziehung allgemeiner wirtschaftlicher und technologischer Entwicklungen verstand sich das TGF als Innovator für die Region Südwestthüringen.

 

Das Team des TGF beriet zu fachlichen Qualifizierungen und Weiterbildungen vorrangig im Bereich Kunststofftechnik, Faserverbundtechnik, Spitzguss, Leichtbau und Qualitätsmanagement.

 

Zur Unterstützung konnte auf ein verlässliches, innovatives und effektives Unternehmensnetzwerk an Geschäfts- und Kooperationspartnern zurückgegriffen werden.

Nach dem Rückzug der TGF GmbH wurde das Objekt privat verkauft. Der neue Eigentümer plant die Umnutzung/Umbau von Gewerbeflächen zu Wohnflächen.

 

Gegenstand seines Antrages ist ausdrücklich keine Neubebauung, sondern ausschließlich der Umnutzung bereits vorhandener Bürofläche innerhalb eines bestehenden Gebäudekomplexes.

 

Mit dem Vorhaben verbunden sind:

 

  •      keine Erweiterung des bestehenden Baukörpers in Bezug auf die Außenabmessungen des Gebäudes,
  •      keine zusätzliche Flächenversiegelung,
  •      keine zusätzliche Inanspruchnahme bislang unbebauter Grundstücksflächen,
  •      keine zusätzlichen Erschließungsmaßnahmen.

 

Es handelt sich somit nicht um die Entwicklung neuer Bauflächen, sondern um die nachhaltige Weiterentwicklung eines vorhandenen Standortes. Die Nutzung bestehender Gebäudesubstanz entspricht dem Ziel einer flächensparenden Innenentwicklung und einer nachhaltigen Nutzung vorhandener Infrastruktur.

 

Der Gebäudekomplex wurde ursprünglich als Technologie- und Gründerzentrum entwickelt. Die damalige Zielsetzung bestand darin, in einer wirtschaftlich dynamischen Entwicklungsphase Gewerbeflächen für Unternehmen und Existenzgründer bereitzustellen.

 

Die Rahmenbedingungen haben sich inzwischen deutlich verändert.

 

Bereits zum Zeitpunkt des Erwerbs der Liegenschaft war erkennbar, dass eine ausschließlich gewerbliche Nutzung aufgrund bestehender Leerstände und der veränderten Nachfrage langfristig nur eingeschränkt tragfähig sein würde. Nach dem Erwerb durch den privaten Investor ist es gelungen, durch erhebliche eigene Bemühungen den Standort wieder weitgehend mit gewerblichen Nutzungen zu beleben. Die aktuelle Entwicklung zeigt jedoch erneut, dass klassische Büroflächen zunehmend schwieriger dauerhaft zu vermieten sind.

 

Die beantragte ergänzende Wohnnutzung stellt daher keine Abkehr vom bisherigen Standortkonzept dar, sondern eine notwendige Weiterentwicklung zur langfristigen Sicherung der Immobilie.

 

Dabei ist ausdrücklich keine vollständige Umwandlung in einen Wohnstandort vorgesehen. Ein wesentlicher Teil der Nutzfläche soll weiterhin gewerblich genutzt werden. Ziel ist eine vertragliche Verbindung aus nicht störendem Gewerbe und ergänzendem Wohnen.

 

Mit dem Vorhaben verfolgt der neue Eigentümer das Ziel, den Standort wirtschaftlich, ökologisch und gesellschaftlich nachhaltig weiterzuentwickeln.

 

Geplant sind insbesondere:

 

  •    barrierefreie und altersgerechte Wohnungen,
  •    Nutzung erneuerbarer Energien durch Photovoltaik und Batteriespeicher,
  •    energieeffiziente Gebäudenutzung,
  •    dauerhafter Erhalt der vorhandenen Gebäudesubstanz. 

 

Darüber hinaus besteht Offenheit für soziale Nutzungsmöglichkeiten in Zusammenarbeit mit der Stadt oder geeigneten Trägern. Denkbar wären beispielweise Angebote für ältere Menschen, die aufgrund fehlender Barrierefreiheit keine geeignete Wohnsituation mehr vorfinden, oder besondere Wohnformen für Menschen in schwierigen Lebenssituationen.

 

Ziel ist es, mit diesem Projekt einen nachhaltigen Beitrag zur Lebensqualität in Schmalkalden zu leisten.

 

Nach unserer Kenntnis ist das unmittelbare Umfeld des Standortes bereits heute gemischt geprägt.

 

Es befinden sich dort:

 

  •      Wohnbebauung,
  •      Freiflächen,
  •      Grünbereiche, ein Jugendzentrum,
  •      ein Sportplatz.

 

Produzierendes oder emissionsintensives Gewerbe ist nicht vorhanden und nach den tatsächlichen Gegebenheiten auch nicht zu erwarten. Die geplante ergänzende Wohnnutzung würde daher keine vollständig neue Gebietsstruktur schaffen, sondern sich in ein bereits vorhandenes Umfeld einfügen.

 

Der am 19.06.1995 durch den Stadtrat beschlossene, am 15.08.1995 genehmigte und am 24.08.1995 wirksam gewordene Vorhaben- und Erschließungsplan TGZ Schmalkalden wird nach § 12 Abs. 6 BauGB aufgehoben.

 

Die unbebauten Grundstücke werden nach Aufhebung des V- und E- Plans nach § 34 BauGB behandelt.

 

1. Verfahren

Die Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplans TGZ kann im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt werden.

Im vereinfachten Verfahren wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB und der Erstellung des Umweltprüfung und des Umweltberichtes abgesehen.

 

2. Beteiligung der Öffentlichkeit

Auf die Durchführung der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB wird verzichtet. Der Öffentlichkeit wird die Möglichkeiten der Unterrichtung durch Offenlage der Planunterlagen gemäß § 13a Abs. 3 Satz 2 im Rahmen der Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB gegeben. Angaben zu Ort und Zeit werden im Rahmen der öffentlichen Bekanntmachung getroffen. Unabhängig davon gilt weiterhin die Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB (öffentliche Auslegung).

 

3. Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange

Die berührten Behörden werden von der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB benachrichtigt und parallel gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.

 


 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Ja

 

 

Nein

Einnahme
in Höhe von:

HHSt:

Ausgabe
in Höhe von:

HHSt:

siehe Begründung

 

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Anlagen

 

  • V- und E-Plan TGZ
  • Luftbild

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1: VE-Plan TGZ (41520 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2: Luftbild_TGZ_Allendestraße (2278 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
Aktueller Stand   27.07.2026 11:58:45   Stefan Fischer