Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Vorlage - BV 061/26  

 
 
Betreff: Nutzungsvertrag für städtische Sportplätze und Vereinsheime im Rahmen des Sportfördergesetzes unter Nutzung einer Bonus-Malus-Regelung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:60/5 Gebäude- und Energiemanagement Bearbeiter/-in: Wehowski, Nadine
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
08.09.2026 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses      
Ausschuss für Soziales, Bildung und Sport Vorberatung
22.09.2026    Sitzung des Ausschusses für Soziales, Bildung und Sport      
Stadtrat Entscheidung
28.09.2026 
Sitzung des Stadtrates der Stadt Schmalkalden      
Anlagen:
Entwurf Nutzungsvertrag Sportstätten

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt den Entwurf des Nutzungsvertrages für die Nutzung der städtischen Sportplätze und der darauf befindlichen Vereinshäuser unter Anwendung des Sportfördergesetzes und einer Bonus-Malus-Regelung zur budgetschonenden Bewirtschaftung.

 


Begründung:

Die Überarbeitung des Nutzungsvertrages ist zwingend erforderlich. Das geltende Sportfördergesetz des Landes Thüringen verpflichtet die Kommune, Sportstätten für als förderfähig anerkannte sportliche Tätigkeiten unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Diese Pflicht zur kostenfreien Überlassung ist jedoch strikt zweckgebunden.

 

Für alle Nutzungen, die außerhalb dieser gesetzlichen Förderung liegen – wie gewerbliche Kursangebote Dritter, rein gesellige Vereinsveranstaltungen oder kommerzielle Events –, darf die Kommune die Objekte nicht kostenfrei überlassen. Hier ist zwingend ein angemessenes Nutzungsentgelt zu erheben. Der vorliegende Vertrag schafft hierfür eine rechtssichere Trennung.


Um die Vereine trotz der Pflicht zur Entgeltlichkeit bei nicht-förderfähigen Aktivitäten finanziell nicht zu überfordern, regelt der Vertrag ein transparentes Verrechnungsmodell. Die fällige Miete kann durch definierte Instandhaltungs- und Pflegemaßnahmen abgegolten werden.

Zudem verpflichtet sich der Nutzer als Gegenleistung für die prinzipiell unentgeltliche Grundnutzung dazu, laufende Instandsetzungs- und Pflegearbeiten am Sportplatz und Vereinsgebäude anteilig in Eigenleistung oder durch Übernahme von Sachkosten zu tragen. Dies umfasst die Grünflächenpflege, die Innenrauminstandhaltung und kleinere Reparaturen. Für den städtischen Haushalt bedeutet dies eine spürbare Entlastung beim baulichen Unterhalt der Anlage und sichert gleichzeitig deren langfristigen Werterhalt.


Neben dem reinen Nutzungsentgelt müssen auch die Betriebskosten nach förderfähigen und nicht-förderfähigen Aktivitäten geregelt werden und somit in Teilen durch den Nutzer getragen werden. Auch hier sollen die Vereine trotz der Pflicht zur Entgeltlichkeit bei nicht-förderfähigen Aktivitäten finanziell nicht überfordert werden. Zudem möchte die Stadt die Bewirtschaftungskosten dauerhaft und nachhaltig senken, daher soll ein anreizbasiertes Bonus-Malus-System eingeführt werden.

 

Dieses System setzt bei den Nutzern einen direkten finanziellen Impuls zu einem sparsamen und bewussten Umgang mit Ressourcen (insbesondere Strom, Heizenergie und Wasser). Ein Verbrauch unterhalb der festgelegten Richtwerte wird belohnt (Bonus), während ein verschwenderischer Umgang zu einer direkten Beteiligung an den Mehrkosten führt (Malus). Dies ermöglicht eine budgetschonende Bewirtschaftung der Liegenschaft.

 

In einen festgelegten regelmäßigen Turnus werden diese Richtwerte durch die Stadt Schmalkalden neu kalkuliert und als Vertragsnachträge den Nutzern übermittelt.

 


 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Ja

 

 

Nein

Einnahme:

 

       in Höhe von: Siehe Begründung und

                               Anlagen

 

       HHSt: 5600.1100; 5610.1100

Ausgabe:

       in Höhe von:

       HHSt:

siehe Begründung und Anlagen

 

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Anlagen: Entwurf Nutzungsvertrag, Referenzwertermittlung, jährliches Begehungsprotokoll

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entwurf Nutzungsvertrag Sportstätten (358 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
Aktueller Stand   18.09.2026 11:59:47   Pascal Kremmer