Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden
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Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
1.) Von der vom Freistaat Thüringen bewilligten zweckgebundenen Zuweisung als Sonderlastenausgleich gemäß § 22f ThürFAG für Maßnahmen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung im Rahmen des Klimapaktes nach § 8 Abs. 2 Thüringer Klimagesetz im Haushaltsjahr 2026 in Höhe von 139.125,60 € wird ein Teilbetrag in Höhe von 82.459,27 € für die Verbesserung der „Durchgängigkeit/Anbindung für Fuß-/Radverkehr“ sowie die Verbesserung der „Verknüpfung der Verkehrsarten“ für folgende Maßnahme verwendet:
Haushaltsstelle 6300.9400: Ausbau Gehweg Teichstraße in Schmalkalden: 82.459,27 €
2.) Die auf der Haushaltsstelle 6300.9400 anfallende überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 82.459,27 € wird durch Mehreinnahmen aus der zweckgebundenen Zuweisung des Freistaates Thüringen als Sonderlastenausgleich gemäß § 22f ThürFAG für Maßnahmen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung im Rahmen des Klimapaktes nach § 8 Abs. 2 Thüringer Klimagesetz auf der Haushaltsstelle 6300.3610 in Höhe von 82.459,27 € gedeckt.
3.) Die Verwendung des aus der zweckgebundenen Zuweisung des Freistaates Thüringen verbleibenden Restbetrages in Höhe von 56.666,33 € wird gesondert beschlossen.
Begründung:
Die Stadt Schmalkalden erhält im Haushaltsjahr 2026 eine zweckgebundene Zuweisung des Freistaates Thüringen als Sonderlastenausgleich gemäß § 22f ThürFAG für Maßnahmen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung im Rahmen des Klimapaktes nach § 8 Abs. 2 Thüringer Klimagesetz in Höhe von 139.125,60 € (s. Anlage 1).
Von dieser Zuweisung soll ein Teilbetrag in Höhe von 82.459,27 € für den Ausbau des Gehweges in der Teichstraße (stadtauswärts linksseitig) eingesetzt werden.
Die Maßnahme dient nicht lediglich der Erneuerung eines bestehenden Gehweges. Im Bereich der Teichstraße Hausnummer 22 wird ein bestehender funktionaler Engpass auf einer Länge von etwa 14 m innerhalb der Wegebeziehung zwischen dem Mommelstein-Radweg, dem ÖPNV-Haltepunkt und dem Schulstandort beseitigt. Der bislang lediglich unbefestigte, ca. 0,60 m breite Gehstreifen wird durch eine durchgängig befestigte Fußverkehrsanlage mit einer Breite von mindestens 1,50 m, überwiegend jedoch 2,00 m, ersetzt.
Zusätzlich wird der im unmittelbaren Bereich gelegene ÖPNV-Haltepunkt durch die Herstellung eines ca. 18 cm hohen Hochbordes barrierefrei ausgebildet. Dadurch wird die Schnittstelle zwischen Fußverkehr und ÖPNV verbessert.
Die Maßnahme verbessert somit die Durchgängigkeit und Anbindung des Fuß- und Radverkehrs sowie die Verknüpfung von Radverkehr, Fußverkehr und ÖPNV. Sie schafft damit bessere infrastrukturelle Voraussetzungen für die Nutzung des Umweltverbundes und unterstützt die Möglichkeit, Wege ohne Nutzung des motorisierten Individualverkehrs zurückzulegen.
Auf Anfrage der Stadt Schmalkalden wurde die Maßnahme durch das zuständige Referat des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten zunächst anhand der vorgelegten Unterlagen geprüft. Nach ergänzender Darstellung des konkreten Klimaschutzbeitrages und der bestehenden Wegebeziehungen wurde die Förderfähigkeit der Maßnahme über den Klimapakt durch das zuständige Referat ausdrücklich bestätigt.
Die Verwendung eines Teilbetrages von 82.459,27 € der insgesamt 139.125,60 € betragenden Zuweisung für die vorgenannte Maßnahme erfolgt damit innerhalb des hierfür vorgesehenen Verwendungszwecks.
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