Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden
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Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
1.) Ein Teilbetrag der von Seiten des Freistaates Thüringen bewilligten, zweckgebundenen Zuweisung als Sonderlastenausgleich gemäß § 22f ThürFAG für Maßnahmen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung im Rahmen des Klimapaktes nach § 8 Abs. 2 Thüringer Klimagesetz ist im Haushaltsjahr 2026 wie folgt zu verwenden:
Haushaltsstelle 6700.9400:
a.) für die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED in der Straße Diemersgraben in Schmalkalden mit 7 Lichtpunkten in Höhe von 42.889,87 € sowie b.) für sonstige Maßnahmen zur Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED in Höhe 13.776,46 €.
2.) Die auf der Haushaltsstelle 6700.9400 anfallenden überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von insgesamt 56.666,33 € werden durch die Mehreinnahmen aus der zweckgebundenen Zuweisung des Freistaates Thüringen als Sonderlastenausgleich gemäß § 22f ThürFAG für Maßnahmen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung im Rahmen des Klimapaktes nach § 8 Abs. 2 Thüringer Klimagesetz auf der Haushaltsstelle 6700.3610 in Höhe von 56.666,33 € gedeckt.
Begründung:
Die Stadt Schmalkalden erhält im Haushaltsjahr 2026 eine zweckgebundene Zuweisung des Freistaates Thüringen als Sonderlastenausgleich gemäß § 22f ThürFAG für Maßnahmen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung im Rahmen des Klimapaktes nach § 8 Abs. 2 Thüringer Klimagesetz in Höhe von 139.125,60 € (s. Anlage 1).
Von dieser Zuweisung soll ein Teilbetrag in Höhe von 42.889,87 € brutto für die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED in der Straße Diemersgraben in Schmalkalden mit 7 Lichtpunkten auf der Haushaltsstelle 6700.9400 eingesetzt werden. Die Baumaßnahme soll als Gemeinschaftsmaßnahme mit der TEN Thüringer Energienetze GmbH & Co. KG durchgeführt werden.
Ein weiterer Teilbetrag in Höhe von 13.776,46 € dieser Zuweisung soll für sonstige Maßnahmen zur Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED eingesetzt werden.
Beide Teilbeträge ergeben in Summe 56.666,33 €.
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