Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Vorlage - BV 086/24-1  

 
 
Betreff: Ausweisung einer Ergänzungsfläche für die Ersatzmaßnahme E8-3 zum Bebauungsplan/GOP Industrie- und Gewerbegebiet "An der B19"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
BV 086/24
Federführend:60 Bauamt Bearbeiter/-in: Hilpert, Lothar
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauwesen, Stadtentwicklung und Energie Vorberatung
02.09.2026    Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Stadtentwicklung und Energie      
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
08.09.2026 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses      
Stadtrat Entscheidung
28.09.2026 
Sitzung des Stadtrates der Stadt Schmalkalden      
Anlagen:
Grundstücksübersicht_20250919_ALK-Gebiet

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1.    Zur Absicherung der weiteren zukünftigen Nutzung des ehemaligen Sportplatzes in Niederschmalkalden werden die Festsetzungen zur dauerhaften Bepflanzung aus dem Bebauungsplan/GOP für das Industrie- und Gewerbegebiet „An der B19“, aus der Ersatzmaßnahme E8-3, in der festgesetzten Menge der Bepflanzung auf 25 Baumstandorte verringert.
     
  2.    Als Ergänzungsfläche werden die Flurstücke 341/34, Flur 0, Gemarkung Niederschmalkalden, zur Bepflanzung mit 50 Stück Obstgehölze bereitgestellt.
     
  3.    Das Flurstück 341/34, Flur 0, Gemarkung Niederschmalkalden, wird durch die Stadt Schmalkalden von der Agrargenossenschaft Schmalkalden-Schwallungen e.G. käuflich erworben. Die auf dem Flurstück bestehende Dienstbarkeit für eine bestehende Trafostation wird durch die Stadt Schmalkalden übernommen.
     
  4.    Die für das Flurstück 341/35, Flur 0, Gemarkung Niederschmalkalden, zwischen der Agrargenossenschaft Schmalkalden-Schwallungen e.G. und der TEN Thüringer Energienetze GmbH & Co. KG geschlossene Vereinbarung zur Nutzung einer Fläche von 400 m², zum Zweck von Ausgleichsmaßnahmen für die Trassenänderung der 110 kV Leitung im iK GIGE Schwallungen-Schmalkalden, wird übernommen.

 

 


Begründung:

 

Im Beschluss des Stadtrates, Beschluss-Nr. 047/24S, wurde die Ersatzmaßnahme E8-3 mit der falschen Bezeichnung E8-4 ausgewiesen. Aus diesem Grund ist der Beschluss unter 1. neu zu fassen.

 

Der Punkt 4. der Beschlussvorlage wird zur Ergänzung und wegen der Vollständigkeit zusätzlich mit aufgenommen.
Vor dem Abschluss des Kaufvertrages mit der Stadt Schmalkalden wurde durch die Agrargenossenschaft Schmalkalden-Schwallungen e.G. mit der TEN Thüringer Energienetze GmbH & Co. KG eine Vereinbarung abgeschlossen, dass auf dem Flurstück 341/35, Flur 0, Gemarkung Niederschmalkalden, eine Fläche von 400 m², für eine A&E – Maßnahme aus der Umverlegung der 110 kV-Leitung im interkommunalen GIGE Schmalkalden-Schwallungen genutzt werden kann.
In Abstimmung mit der TEN Thüringer Energienetze GmbH & Co. KG wird diese Fläche auf dem Flurstück 341/35, Flur 0, Gemarkung Niederschmalkalden weiterhin bereitgestellt und wird sich in die A&E-Maßnahme der Stadt Schmalkalden harmonisch einfügen.

 


 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Ja

 

 

Nein

Einnahme
in Höhe von:

HHSt:

Ausgabe
in Höhe von:

HHSt:

siehe Begründung

 

mmerer

 

 

 


 

Anlagen

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Grundstücksübersicht_20250919_ALK-Gebiet (2200 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
Aktueller Stand   12.08.2026 14:41:47   Lothar Hilpert