Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Tagesordnung - 36. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses  

 
 
Bezeichnung: 36. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss
Datum: Di, 23.04.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:04 - 19:14
Raum: Beratungsraum 4
Ort:

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 2  
Beschluss Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 05.03.2024  
HFA/2024/054  
Ö 3  
Beschluss Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 11.03.2024  
HFA/2024/059  
Ö 4  
Verleihung von Ehrenbezeichnungen Hier: Ehrenstadtratsmitglieder  
BV 050/24  
Ö 5  
Preise zur Klassifizierung der Anbieter von Privatzimmern und Ferienwohnungen über die Tourist-Information Schmalkalden  
BV 019/24  
Ö 6  
Vergabe von Zuschüssen an auf sozialem Gebiet arbeitende Vereine  
Enthält Anlagen
BV 047/24  
Ö 7  
Vergabe von Zuschüssen an die Kultur- und Sportvereine für das Jahr 2024  
Enthält Anlagen
BV 063/24  
Ö 8  
Jahresrechnung der Stadt Schmalkalden für das Haushaltsjahr 2023 Hier: Feststellung des Ergebnisses der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2023  
Enthält Anlagen
BV 042/24  
Ö 9  
Haushalt der Stadt Schmalkalden für das Haushaltsjahr 2024 Schmalkalden, Gothaer Straße / Dorfstraße; Baumaßnahme (HHSt. 6300.091.9500) Hier: Überplanmäßige Ausgabe  
Enthält Anlagen
BV 065/24  
Ö 10  
Bestätigung des neu erstellten Einzelhandelskonzepts für die Stadt Schmalkalden  
Enthält Anlagen
BV 054/24  
Ö 11  
Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Schmalkalden, aktuell 3. Änderung  
Enthält Anlagen
BV 045/24  
Ö 12  
Bebauungsplan "Interkommunales Gewerbe- und Industriegebiet Schmalkalden/Schwallungen" hier: Aufstellungsbeschluss  
Enthält Anlagen
BV 161/22  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Für den im beiliegenden Lageplan dargestellten Bereich wird nach § 2 Abs. 1 BauGB ein Bebauungsplan aufgestellt. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Interkommunales Gewerbe- und Industriegebiet Schmalkalden/Schwallungen“. Der vorliegende Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses und stellt den vorläufigen Geltungsbereich dar.

 

  1. Die Verwaltung wird aufgefordert, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Äußerung – auch im Hinblick auf Umfang und Detaillierung der Umweltprüfung – aufzufordern.

 

  1. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 wird in Form einer Planauslage durchgeführt.

 

  1. Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss wird entsprechend § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

 

 

   
    17.01.2023 - Ausschuss für Bauwesen, Stadtentwicklung und Energie
    N 15 - Empfehlung
    (Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information)
   
    24.01.2023 - Haupt- und Finanzausschuss
    Ö 6 - Empfehlung
   

Unter dem Vorbehalt des Beratungsergebnisses im nichtöffentlichen Sitzungsteil empfehlen die Ausschussmitglieder dem Stadtrat nachstehenden Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. r den im beiliegenden Lageplan dargestellten Bereich wird nach § 2 Abs. 1 BauGB ein Bebauungsplan aufgestellt. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Interkommunales Gewerbe- und Industriegebiet Schmalkalden/Schwallungen“. Der vorliegende Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses und stellt den vorläufigen Geltungsbereich dar.

 

  1. Die Verwaltung wird aufgefordert, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Äerung auch im Hinblick auf Umfang und Detaillierung der Umweltprüfung aufzufordern.

 

  1. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 wird in Form einer Planauslage durchgeführt.

 

  1. r die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss wird entsprechend § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

 

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

Befangenheit

abwesend

5

-

1

1

-

 

 

   
    06.02.2023 - Stadtrat
    Ö 8 - zurückgestellt
   
   
    17.04.2024 - Ausschuss für Bauwesen, Stadtentwicklung und Energie
    N 18 - Empfehlung
    (Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information)
   
    23.04.2024 - Haupt- und Finanzausschuss
    Ö 12 - Empfehlung
   

Beschlussempfehlung unter der Maßgabe, dass die Karte mit dem räumlichen Geltungsbereich (Lageplan) wie heute zur Kenntnis gegeben beigefügt wird:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1.                Für den im beiliegenden Lageplan dargestellten Bereich wird nach § 2 Abs. 1 BauGB ein Bebauungsplan aufgestellt. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Interkommunales Gewerbe- und Industriegebiet Schmalkalden/Schwallungen“. Der vorliegende Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses und stellt den vorläufigen Geltungsbereich dar.

 

  1.                Die Verwaltung wird aufgefordert, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Äußerung – auch im Hinblick auf Umfang und Detaillierung der Umweltprüfung – aufzufordern.

 

  1.                Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 wird in Form einer Planauslage durchgeführt.

 

  1.                Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt.

 

  1.                Der Aufstellungsbeschluss wird entsprechend § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.  

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

Befangenheit

abwesend

5

-

-

-

-

 

   
    13.05.2024 - Stadtrat
    Ö 10 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: 043/24S   
   

Beschluss Nr. 043/24S

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1.                Für den im beiliegenden Lageplan dargestellten Bereich wird nach § 2 Abs. 1 BauGB ein Bebauungsplan aufgestellt. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Interkommunales Gewerbe- und Industriegebiet Schmalkalden/Schwallungen“. Der vorliegende Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses und stellt den vorläufigen Geltungsbereich dar.

 

  1.                Die Verwaltung wird aufgefordert, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Äußerung – auch im Hinblick auf Umfang und Detaillierung der Umweltprüfung – aufzufordern.

 

  1.                Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 wird in Form einer Planauslage durchgeführt.

 

  1.                Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt.

 

  1.                Der Aufstellungsbeschluss wird entsprechend § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

 

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

Befangenheit

abwesend

13

6

2

1

-

 

Ö 13  
Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Aktiv und Vital Hotel Thüringen - Henneberger Haus" Hier: Aufstellungsbeschluss  
Enthält Anlagen
BV 046/24  
Ö 14  
Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes "Pfaffenwiese" Hier: Billigung der Abweichung von den Festsetzungen des Bebauungsplans  
BV 056/24  
Ö 15  
Mitteilungen der Verwaltung / Anfragen der Politiker / Anfragen zur Niederschrift      
N 1     (nichtöffentlich)    
N 2     (nichtöffentlich)    
N 3     (nichtöffentlich)    
N 4     (nichtöffentlich)   BV 058/24  
N 5     (nichtöffentlich)   BV 060/24  
N 6     (nichtöffentlich)   BV 057/24  
N 7     (nichtöffentlich)   BV 068/24  
N 8     (nichtöffentlich)   BV 001/24  
N 9     (nichtöffentlich)   BV 048/24  
N 10     (nichtöffentlich)   BV 053/24  
N 11     (nichtöffentlich)   BV 067/24  
N 12     (nichtöffentlich)   BV 051/24  
N 13     (nichtöffentlich)   BV 052/24  
N 14     (nichtöffentlich)   BV 059/24  
N 15     (nichtöffentlich)   BV 055/24  
N 16     (nichtöffentlich)   BV 074/24  
N 17     (nichtöffentlich)    
N 18     (nichtöffentlich)