Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Auszug - Bebauungsplan "Interkommunales Gewerbe- und Industriegebiet Schmalkalden/Schwallungen" hier: Aufstellungsbeschluss  

 
 
36. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 12
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Beschlussart: Empfehlung
Datum: Di, 23.04.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:04 - 19:14
Raum: Beratungsraum 4
Ort:
BV 161/22 Bebauungsplan "Interkommunales Gewerbe- und Industriegebiet Schmalkalden/Schwallungen"
hier: Aufstellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:60/1 Bauververwaltung und Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Bischoff, Michel

 

Herr Hilpert informiert, dass die Karte mit dem räumlichen Geltungsbereich (die Grundstückstauschflächen werden ebenfalls eingezeichnet) der Beschlussvorlage angefügt wird. Heute zeigt er die Karte auf dem Monitor und erläutert diese. 

Der Bürgermeister merkt an, dass rein rechtlich die Stadt Schmalkalden nur für den Bereich Schmalkalden entscheidet, die Gemeinde Schwallungen nur für Schwallungen jedoch beide Entscheidungen jeweils deckungsgleich zu treffen sind, um ein gemeinsames (interkommunales) Gewerbegebiet zu entwickeln.

 

Herr Kaiser fragt an, ob die Zufahrt zum interkommunalen Gewerbegebiet schon gebaut wird. Das kann Herr Hilpert nicht bestätigen: diesen Bereich tangieren aktuell die Maßnahmen Außengebietsentwässerung, Gas und Trinkwasser für das Gewerbegebiet B 19.

 

Herr Kaiser schlägt einen Vor-Ort-Termin für den neuen Stadtrat vor.

 

Der Bürgermeister weist abschließend darauf hin, dass mit diesem Aufstellungsbeschluss lediglich ein formaler Rahmen geschaffen wird, was keine Kosten auslöst.

 


Beschlussempfehlung unter der Maßgabe, dass die Karte mit dem räumlichen Geltungsbereich (Lageplan) wie heute zur Kenntnis gegeben beigefügt wird:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1.                Für den im beiliegenden Lageplan dargestellten Bereich wird nach § 2 Abs. 1 BauGB ein Bebauungsplan aufgestellt. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Interkommunales Gewerbe- und Industriegebiet Schmalkalden/Schwallungen“. Der vorliegende Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses und stellt den vorläufigen Geltungsbereich dar.

 

  1.                Die Verwaltung wird aufgefordert, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Äußerung – auch im Hinblick auf Umfang und Detaillierung der Umweltprüfung – aufzufordern.

 

  1.                Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 wird in Form einer Planauslage durchgeführt.

 

  1.                Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt.

 

  1.                Der Aufstellungsbeschluss wird entsprechend § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.  

 


 

Ja

Nein

Enthaltungen

Befangenheit

abwesend

5

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