Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Auszug - Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Aktiv und Vital Hotel Thüringen - Henneberger Haus" Hier: Aufstellungsbeschluss  

 
 
36. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 13
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Beschlussart: Empfehlung
Datum: Di, 23.04.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:04 - 19:14
Raum: Beratungsraum 4
Ort:
BV 046/24 Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Aktiv und Vital Hotel Thüringen - Henneberger Haus" Hier: Aufstellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:60/1 Bauververwaltung und Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Bätz, Emily

 

Der Bürgermeister schildert, dass das Aktiv & Vital Hotel beabsichtigt, die Hotelanlage räumlich zu erweitern, um weiterhin einen wirtschaftlichen Betrieb zu ermöglichen. Das möchte die Stadt Schmalkalden unterstützen.

 

Die Kosten für die Aufstellung des B-Plans übernimmt der Vorhabensträger, was Herr Kaminski auf Nachfrage von Herrn Kaiser bestätigt.

 


Beschlussempfehlung:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1.                Für den im beigefügten Lageplan (Anlage 1) dargestellten Bereich wird auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 BauGB ein Bebauungsplan aufgestellt. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung

 

Bebauungsplan der Stadt Schmalkalden für das „Aktiv und Vital Hotel Thüringen – Henneberger Haus“ in Schmalkalden.

 

  1.                Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1. Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

 

  1.                Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden, sind zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierung der Umweltprüfung aufzufordern.

 

  1.                Für die Umsetzung der Planung soll ein Durchführungsvertrag zwischen der Stadt Schmalkalden und dem Vorhabensträger verhandelt und abgeschlossen werden. Die Kosten für die Planaufstellung soll der Vorhabensträger übernehmen.

 


 

Ja

Nein

Enthaltungen

Befangenheit

abwesend

5

-

-

-

-