Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Tagesordnung - 31. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses  

 
 
Bezeichnung: 31. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss
Datum: Di, 05.09.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:25
Raum: Beratungsraum 4
Ort:

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 2  
Beschluss Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 13.06.2023  
HFA/2023/048  
Ö 3  
Aufnahme der Stadt Zella-Mehlis als Verbandsmitglied in den Zweckverband Kultur des Landkreises Schmalkalden-Meiningen mit Wirkung zum 01.01.2024  
Enthält Anlagen
BV 125/23  
Ö 4  
Erhöhung der Verbandsumlage für die Mitglieder des Zweckverbandes Kultur des Landkreises Schmalkalden-Meiningen ab dem Haushaltsjahr 2024  
Enthält Anlagen
BV 126/23  
Ö 5  
Fortschreibung der Kita-Konzeption der Stadt Schmalkalden für das Kita-Jahr 2023/2024  
Enthält Anlagen
BV 110/23  
Ö 6  
Bebauungsplan der Stadt Schmalkalden für das Sondergebiet Energiegewinnung aus PV - Vor der Wolfskuppe Hier: Aufstellungsbeschluss  
Enthält Anlagen
BV 120/23  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Für den im beigefügten Lageplan (Anlage 1) dargestellten Bereich wird auf der Grundlage des
    § 2 Abs. 1 BauGB ein Bebauungsplan aufgestellt. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung


Bebauungsplan der Stadt Schmalkalden für das „Sondergebiet Energiegewinnung aus PV – Vor der Wolfskuppe“ in Schmalkalden.         

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1. Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden, sind zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierung der Umweltprüfung aufzufordern.

 

4.    r die Umsetzung der Planung soll ein Durchführungsvertrag zwischen der Stadt Schmalkalden und dem 
       Vorhabensträger verhandelt und abgeschlossen werden. Die Kosten für die Planaufstellung soll 
       Vorhabensträger übernehmen.  

 

   
    05.09.2023 - Haupt- und Finanzausschuss
    Ö 6 - Empfehlung
   

Unter der Maßgabe der Aufnahme des Änderungsantrages geben die Ausschussmitglieder folgende Beschlussempfehlung an den Stadtrat:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1.                Für den im beigefügten Lageplan (Anlage 1) dargestellten Bereich wird auf der Grundlage des
    § 2 Abs. 1 BauGB ein Bebauungsplan aufgestellt. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung


Bebauungsplan der Stadt Schmalkalden für das „Sondergebiet Energiegewinnung aus PV – Vor der Wolfskuppe“ in Schmalkalden.         

 

  1.                Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1. Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

 

  1.                Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden, sind zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierung der Umweltprüfung aufzufordern.

 

  1.                Für die Umsetzung der Planung wird ein Durchführungsvertrag zwischen der Stadt Schmalkalden und dem Vorhabensträger verhandelt und abgeschlossen. Die Kosten für die Planaufstellung übernimmt der Vorhabensträger.           

 

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

Befangenheit

abwesend

5

-

1

-

-

 

   
    25.09.2023 - Stadtrat
    Ö 10 - geändert beschlossen BESCHLUSS: 119/23S   
   

Beschluss Nr. 119/23S

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1.                Für den im beigefügten Lageplan (Anlage 1) dargestellten Bereich wird auf der Grundlage des
    § 2 Abs. 1 BauGB ein Bebauungsplan aufgestellt. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung


Bebauungsplan der Stadt Schmalkalden für das „Sondergebiet Energiegewinnung aus PV – Vor der Wolfskuppe“ in Schmalkalden.         

 

  1.                Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1. Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

 

  1.                Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden, sind zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierung der Umweltprüfung aufzufordern.

 

  1. Für die Umsetzung der Planung soll ein Durchführungsvertrag zwischen der Stadt Schmalkalden und dem  Vorhabensträger verhandelt und abgeschlossen werden. Die Kosten für die Planaufstellung übernimmt der Vorhabensträger. 

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

Befangenheit

abwesend

23

1

-

-

-

 

Ö 7  
Haushalt der Stadt Schmalkalden für das Haushaltsjahr 2023 Straßenbaumaßnahmen; OT Grumbach, Alte Schmalkalder Straße Hier: Überplanmäßige Ausgabe  
Enthält Anlagen
BV 130/23  
Ö 8  
Mitteilungen der Verwaltung / Anfragen der Politiker / Anfragen zur Niederschrift      
N 1     (nichtöffentlich)    
N 2     (nichtöffentlich)    
N 3     (nichtöffentlich)   BV 105/23  
N 4     (nichtöffentlich)   BV 113/23  
N 5     (nichtöffentlich)   BV 118/23  
N 6     (nichtöffentlich)   BV 119/23  
N 7     (nichtöffentlich)   BV 121/23  
N 8     (nichtöffentlich)   BV 122/23  
N 9     (nichtöffentlich)   BV 123/23  
N 10     (nichtöffentlich)   BV 124/23  
N 11     (nichtöffentlich)   BV 127/23  
N 12     (nichtöffentlich)   BV 132/23  
N 13     (nichtöffentlich)