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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Tagesordnung |
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Ö 2 |
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Beschluss Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 13.06.2023 |
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HFA/2023/048 |
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Ö 3 |
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Aufnahme der Stadt Zella-Mehlis als Verbandsmitglied in den Zweckverband Kultur des Landkreises Schmalkalden-Meiningen mit Wirkung zum 01.01.2024 |
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BV 125/23 |
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Ö 4 |
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Erhöhung der Verbandsumlage für die Mitglieder des Zweckverbandes Kultur des Landkreises Schmalkalden-Meiningen ab dem Haushaltsjahr 2024 |
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BV 126/23 |
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Ö 5 |
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Fortschreibung der Kita-Konzeption der Stadt Schmalkalden für das Kita-Jahr 2023/2024 |
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BV 110/23 |
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Ö 6 |
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Bebauungsplan der Stadt Schmalkalden für das Sondergebiet Energiegewinnung aus PV - Vor der Wolfskuppe
Hier: Aufstellungsbeschluss |
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BV 120/23 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag: Der Stadtrat beschließt: - Für den im beigefügten Lageplan (Anlage 1) dargestellten Bereich wird auf der Grundlage des
§ 2 Abs. 1 BauGB ein Bebauungsplan aufgestellt. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung
Bebauungsplan der Stadt Schmalkalden für das „Sondergebiet Energiegewinnung aus PV – Vor der Wolfskuppe“ in Schmalkalden.
- Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1. Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden, sind zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierung der Umweltprüfung aufzufordern.
4. Für die Umsetzung der Planung soll ein Durchführungsvertrag zwischen der Stadt Schmalkalden und dem Vorhabensträger verhandelt und abgeschlossen werden. Die Kosten für die Planaufstellung soll Vorhabensträger übernehmen.
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05.09.2023 - Haupt- und Finanzausschuss |
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Ö 6 - Empfehlung |
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Unter der Maßgabe der Aufnahme des Änderungsantrages geben die Ausschussmitglieder folgende Beschlussempfehlung an den Stadtrat: Der Stadtrat beschließt: - Für den im beigefügten Lageplan (Anlage 1) dargestellten Bereich wird auf der Grundlage des
§ 2 Abs. 1 BauGB ein Bebauungsplan aufgestellt. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung
Bebauungsplan der Stadt Schmalkalden für das „Sondergebiet Energiegewinnung aus PV – Vor der Wolfskuppe“ in Schmalkalden.
- Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1. Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden, sind zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierung der Umweltprüfung aufzufordern.
- Für die Umsetzung der Planung wird ein Durchführungsvertrag zwischen der Stadt Schmalkalden und dem Vorhabensträger verhandelt und abgeschlossen. Die Kosten für die Planaufstellung übernimmt der Vorhabensträger.
Ja | Nein | Enthaltungen | Befangenheit | abwesend | 5 | - | 1 | - | - |
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25.09.2023 - Stadtrat |
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Ö 10 - geändert beschlossen BESCHLUSS: 119/23S |
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Beschluss Nr. 119/23S Der Stadtrat beschließt: - Für den im beigefügten Lageplan (Anlage 1) dargestellten Bereich wird auf der Grundlage des
§ 2 Abs. 1 BauGB ein Bebauungsplan aufgestellt. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung
Bebauungsplan der Stadt Schmalkalden für das „Sondergebiet Energiegewinnung aus PV – Vor der Wolfskuppe“ in Schmalkalden.
- Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1. Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden, sind zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierung der Umweltprüfung aufzufordern.
- Für die Umsetzung der Planung soll ein Durchführungsvertrag zwischen der Stadt Schmalkalden und dem Vorhabensträger verhandelt und abgeschlossen werden. Die Kosten für die Planaufstellung übernimmt der Vorhabensträger.
Ja | Nein | Enthaltungen | Befangenheit | abwesend | 23 | 1 | - | - | - |
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Ö 7 |
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Haushalt der Stadt Schmalkalden für das Haushaltsjahr 2023
Straßenbaumaßnahmen; OT Grumbach, Alte Schmalkalder Straße
Hier: Überplanmäßige Ausgabe |
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BV 130/23 |
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Ö 8 |
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Mitteilungen der Verwaltung / Anfragen der Politiker / Anfragen zur Niederschrift |
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N 1 |
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(nichtöffentlich) |
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N 2 |
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(nichtöffentlich) |
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N 3 |
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(nichtöffentlich) |
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BV 105/23 |
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N 4 |
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(nichtöffentlich) |
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BV 113/23 |
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N 5 |
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(nichtöffentlich) |
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BV 118/23 |
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N 6 |
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(nichtöffentlich) |
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BV 119/23 |
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N 7 |
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(nichtöffentlich) |
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BV 121/23 |
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N 8 |
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(nichtöffentlich) |
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BV 122/23 |
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N 9 |
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(nichtöffentlich) |
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BV 123/23 |
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N 10 |
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(nichtöffentlich) |
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BV 124/23 |
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N 11 |
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(nichtöffentlich) |
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BV 127/23 |
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N 12 |
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(nichtöffentlich) |
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BV 132/23 |
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N 13 |
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(nichtöffentlich) |
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