Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Auszug - Aufnahme der Stadt Zella-Mehlis als Verbandsmitglied in den Zweckverband Kultur des Landkreises Schmalkalden-Meiningen mit Wirkung zum 01.01.2024  

 
 
31. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 3
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Beschlussart: Empfehlung
Datum: Di, 05.09.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:25
Raum: Beratungsraum 4
Ort:
BV 125/23 Aufnahme der Stadt Zella-Mehlis als Verbandsmitglied in den Zweckverband Kultur des Landkreises Schmalkalden-Meiningen mit Wirkung zum 01.01.2024
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:20/1 Allgemeine Finanzverwaltung Bearbeiter/-in: Knauer, Julia

 

Zur Beantwortung von Fragen zum Sachverhalt dieser und der folgenden Beschlussvorlage begrüßt der Bürgermeister die Geschäftsführerin des ZV Kultur, Frau Kaufmann.

 

Herr Kaminski erläutert, dass beabsichtigt ist, die Stadt Zella-Mehlis in den ZV Kultur aufzunehmen, da sich das Tanzhaus Benshausen als Einrichtung des ZV Kultur auf deren Gemarkung befindet.

Die entsprechende Beschlussfassung seitens der übrigen Mitglieder des ZV Kultur erfolgt parallel zur Stadt Schmalkalden.

Vom Volumen her ist Zella-Mehlis vergleichbar mit Steinbach-Hallenberg, weshalb der Anteil der Stadt Zella-Mehlis ebenfalls 1,5 % betragen soll.

 

Auf Nachfrage von Herrn Kaiser informiert der Bürgermeister, dass die „Neue Hütte“ Schmalkalden und das Schaubergwerk „Finstertal“ Asbach neben dem Metallhandwerksmuseum Steinbach-Hallenberg als Technische Museen über den ZV Kultur unterhalten werden. Weitere öffentliche Einrichtungen im Stadtgebiet Schmalkalden sind das Museum Schloss Wilhelmsburg, die Bibliothek, die Musikschule und das Archiv.

 

Herrn Abicht interessiert die Stimmung aus dem Kultur-Ausschuss bezüglich dieser Beschlussvorlage. Herr Kaminski teilt mit, dass die Ausschussmitglieder der Aufnahme der Stadt Zella-Mehlis positiv gegenüberstehen.

 

Herr Liebaug befürwortet die Aufnahme der Stadt Zella-Mehlis, ebenso den geplanten Anteil von 1,5 % (analog der Stadt Steinbach-Hallenberg).

 


Beschlussempfehlung:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Die Stadt Zella-Mehlis wird mit Wirkung zum 01.01.2024 als Verbandsmitglied in den Zweckverband Kultur des Landkreises Schmalkalden-Meiningen aufgenommen.

 

  1. Anlässlich der unter Punkt 1. definierten Aufnahme der Stadt Zella-Mehlis als Verbandsmitglied in den Zweckverband Kultur des Landkreises Schmalkalden-Meiningen werden die jeweiligen Anteile der einzelnen Verbandsmitglieder des Zweckverbandes Kultur des Landkreises Schmalkalden-Meiningen von gegenwärtig

 

Landkreis Schmalkalden-Meiningen:  67,50 %

Stadt Schmalkalden:    31,00 %

Stadt Steinbach-Hallenberg:     1,50 %

 

mit Wirkung zum 01.01.2024 wie folgt geändert bzw. neu begründet:

 

Landkreis Schmalkalden-Meiningen:  66,50 %

Stadt Schmalkalden:    30,50 %

Stadt Steinbach-Hallenberg:     1,50 %

Stadt Zella-Mehlis:      1,50 %.

 

  1. Im Hinblick auf die Realisierung der unter Punkt 1. definierten Aufnahme der Stadt Zella-Mehlis als Verbandsmitglied in den Zweckverband Kultur des Landkreises Schmalkalden-Meiningen sowie hinsichtlich der Verwirklichung der unter Punkt 2. definierten Änderung bzw. Neubegründung der jeweiligen Anteile der einzelnen Verbandsmitglieder des Zweckverbandes Kultur des Landkreises Schmalkalden-Meiningen wird die von Seiten des Zweckverbandes Kultur des Landkreises Schmalkalden-Meiningen vorgelegte und als Anlage zu dieser Beschlussvorlage im Entwurf beigefügte Verbandssatzung des Zweckverbandes Kultur des Landkreises Schmalkalden-Meiningen beschlossen.
     
  2. Die seitens der Stadt Schmalkalden in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Kultur des Landkreises Schmalkalden-Meiningen entsendeten Verbandsräte werden bevollmächtigt, der unter Punkt 1. definierten Aufnahme der Stadt Zella-Mehlis als Verbandsmitglied in den Zweckverband Kultur des Landkreises Schmalkalden-Meiningen, der unter Punkt 2. definierten Änderung bzw. Neubegründung der jeweiligen Anteile der einzelnen Verbandsmitglieder des Zweckverbandes Kultur des Landkreises Schmalkalden-Meiningen sowie der unter Punkt 3. definierten, seitens des Zweckverbandes Kultur des Landkreises Schmalkalden-Meiningen vorgelegten und als Anlage zu dieser Beschlussvorlage im Entwurf beigefügten Verbandssatzung des Zweckverbandes Kultur des Landkreises Schmalkalden-Meiningen in einer Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Kultur des Landkreises Schmalkalden-Meiningen zuzustimmen.   

 

 


 

Ja

Nein

Enthaltungen

Befangenheit

abwesend

5

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