Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden
Der Bürgermeister geht zunächst auf die Definition „Aufstellungsbeschluss“ ein und weist darauf hin, dass diverse Interessenlagen noch zu klären sind. Er zeigt die geplante Fläche der PV-Anlage (Lageplan ist der Beschlussvorlage beigefügt) auf dem Monitor. Die Netzverträglichkeit wurde für bis zu 12 MWp positiv geprüft. Für das Eigentum an der PV-Anlage ist eine Dreiteilung vorgesehen: 1/3 für privat, 1/3 für den Flächeneigentümer (privat), 1/3 für die Stadt Schmalkalden. Das Drittel der Stadt wird wiederum aufgesplittet, um Immobilieneigentümern der Innenstadt – wo PV-Anlagen nicht gestattet werden – ein alternatives Beteiligungsmodell anzubieten. Das Betreibermodell wird zu gegebener Zeit nochmals vorgestellt.
Herr Liebaug unterstützt sowohl die Verortung außerhalb der Innenstadt als auch die Beteiligungsmöglichkeit für die Bevölkerung. Dass die landwirtschaftliche Fläche mit einer Agri-PV-Anlage nicht vollumfänglich wie vorher nutzbar ist, sieht er negativ. Die gewählte Lage der PV-Anlage erklärt sich mit dem benötigten kurzen Weg zum Umspannwerk.
Herrn Liebaug ist wichtig, dass dieser B-Plan vorhabensbezogen ist, um die Kosten städtebauvertraglich umlegen zu können. Der Bauamtsleiter bestätigt die Vorhabensbezogenheit. Der Bürgermeister ergänzt, dass zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Kosten entstanden sind.
Herr Abicht befürwortet die Projektidee grundsätzlich, hält die Größe der PV-Anlage jedoch für bedenklich. Die PV-Anlage wird visuell nicht nur den Ort prägen, sondern die Region. Er bittet daher darum, das Projekt visuell darstellen zu lassen. Außerdem weist er darauf hin, dass die Sicherung der Grundstücke wichtig ist. Herr Kaminski nimmt die Bitte und Hinweise gerne auf. Zum jetzigen Zeitpunkt ist das Projekt zu durchdenken, welches dann durch die Projektpartner vorgestellt werden kann. Anschließend wird es an die Öffentlichkeit kommuniziert.
Die Frage von Herrn Kaiser, ob sich die Grundstücke alle in der Gemarkung Schmalkalden befinden, im Außengebiet, bejaht der Bürgermeister. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung, so Herr Hilpert, ist nicht notwendig, da es sich um eine Agri-PV-Anlage handelt.
Weiterhin möchte Herr Kaiser wissen, ob die Zulassung dieser PV-Anlage definitiv zu einer Unterbindung im Bereich der Innenstadt führt. Wie Herr Kaminski informiert, wird dieses Ziel verfolgt. Von Haus zu Haus kann dies theoretisch auch in der Innenstadt durch das Landesamt für Denkmalpflege anders bewertet werden. Ein Bestehen vor Gericht wäre, Stand heute, fraglich. Das Projekt ist ein entsprechend zu kommunizierendes Angebot an Hauseigentümer, bei Annahme freiwillig vertraglich auf PV im Innenstadtbereich zu verzichten. Herr Kaiser empfiehlt, dies per Satzung zu regeln. Herr Abicht verweist ergänzend auf die dringende Aufnahme dessen in die Baugestaltungssatzung. Seiner Meinung nach kann ein Klageverfahren nie verhindert werden – weshalb durch die Unterbreitung des Angebotes das Klageverfahren uninteressant werden sollte.
Herr Liebaug fasst zusammen, dass mit dem Aufstellungsbeschluss noch kein B-Plan beschlossen ist, sodass sich weiter mit dem Thema beschäftigt werden kann. Unter der Maßgabe, dass die Öffentlichkeit entsprechend beteiligt wird sowie die ersten beiden Sätze des letzten Absatzes in den Beschlussvorschlag aufgenommen werden, kann er dem Sachverhalt zustimmen. Der Bürgermeister lässt zunächst über diesen Änderungsantrag abstimmen:
Damit ist der Antrag angenommen.
Unter der Maßgabe der Aufnahme des Änderungsantrages geben die Ausschussmitglieder folgende Beschlussempfehlung an den Stadtrat:
Der Stadtrat beschließt:
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