Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Tagesordnung - 21. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses  

 
 
Bezeichnung: 21. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss
Datum: Di, 10.05.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:08 - 20:39
Raum: Rathaussaal
Ort:
Anlagen:
Anlage zur NS öffentlich - TOP 5 Haushaltsberatung

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 2  
Umrüstung von 12 Bestandssirenen mit Unterstützung der Thüringer Förderrichtlinie BS/AllgH und Sonderförderprogramm des Bundes  
BV 048/22  
Ö 3  
Bebauungsplan der Stadt Schmalkalden für den Neubau eines Verbrauchermarktes in der Wilhelm-Külz-Straße; Hier: Aufstellungsbeschluss  
Enthält Anlagen
BV 042/22  
Ö 4  
Klarstellungs- und Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Ziffer 1 und 3 BauGB für den Bereich Feldweg im OT Mittelschmalkalden hier: Billigungs- und Auslegungsbeschluss  
Enthält Anlagen
BV 050/22  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Der Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Stadt Schmalkalden nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Ziffer 1 und 3 BauGB für den Bereich Feldweg im OT Mittelschmalkalden, bestehend aus der Panzeichnung und der Entwurf der Begründung in der Fassung vom 23.03.2022, werden gebilligt.

 

  1. Der Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Stadt Schmalkalden nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Ziffer 1 und 3 BauGB für den Bereich Feldweg im OT Mittelschmalkalden, bestehend aus der Planzeichnung und der Entwurf der Begründung, sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden von der Auslegung zu benachrichtigen.

 

  1. Während der öffentlichen Auslegung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung erfolgt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

 

  1. Für die Klarstellung- und Ergänzungssatzung ist gemäß § 13 Abs. 3 BauGB kein Umweltbericht erforderlich.

 

 

 

   
    04.05.2022 - Ausschuss für Bauwesen, Stadtentwicklung und Energie
    N 11 - Empfehlung
    (Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information)
   
    10.05.2022 - Haupt- und Finanzausschuss
    Ö 4 - Empfehlung
   

Der Haupt- und Finanzausschuss gibt dem Stadtrat einstimmig nachstehende Beschlussempfehlung:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Der Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Stadt Schmalkalden nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Ziffer 1 und 3 BauGB für den Bereich Feldweg im OT Mittelschmalkalden, bestehend aus der Panzeichnung und der Entwurf der Begründung in der Fassung vom 23.03.2022, werden gebilligt.

 

  1. Der Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Stadt Schmalkalden nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Ziffer 1 und 3 BauGB für den Bereich Feldweg im OT Mittelschmalkalden, bestehend aus der Planzeichnung und der Entwurf der Begründung, sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden von der Auslegung zu benachrichtigen.

 

  1. Während der öffentlichen Auslegung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung erfolgt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

 

  1. Für die Klarstellung- und Ergänzungssatzung ist gemäß § 13 Abs. 3 BauGB kein Umweltbericht erforderlich.

 

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

Befangenheit

abwesend

6

-

-

-

-

 

 

   
    23.05.2022 - Stadtrat
    Ö 11 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: 041/22S   
   

Beschluss Nr. 041/22S

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Der Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Stadt Schmalkalden nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Ziffer 1 und 3 BauGB für den Bereich Feldweg im OT Mittelschmalkalden, bestehend aus der Planzeichnung und dem Entwurf der Begründung in der Fassung vom 23.03.2022, werden gebilligt.

 

  1. Der Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Stadt Schmalkalden nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Ziffer 1 und 3 BauGB für den Bereich Feldweg im OT Mittelschmalkalden, bestehend aus der Planzeichnung und dem Entwurf der Begründung, sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden von der Auslegung zu benachrichtigen.

 

  1. Während der öffentlichen Auslegung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung erfolgt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

 

  1. Für die Klarstellung- und Ergänzungssatzung ist gemäß § 13 Abs. 3 BauGB kein Umweltbericht erforderlich.

 

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

Befangenheit

abwesend

20

-

-

-

-

 

 

Ö 5  
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022  
Enthält Anlagen
BV 056/22  
Ö 6  
Mitteilungen der Verwaltung / Anfragen der Politiker / Anfragen zur Niederschrift      
N 1     (nichtöffentlich)    
N 2     (nichtöffentlich)   BV 041/22  
N 3     (nichtöffentlich)    
               

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage zur NS öffentlich - TOP 5 Haushaltsberatung (553 KB)