Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Auszug - Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022  

 
 
21. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss
Datum: Di, 10.05.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:08 - 20:39
Raum: Rathaussaal
Ort:
BV 056/22 Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:20/1 Allgemeine Finanzverwaltung Bearbeiter/-in: Tischer, Kornelia

 

Vorab der Haushaltsberatung führt der Bürgermeister aus, dass aufgrund der Rahmenbedingungen (Corona, Ukraine-Krieg) und den damit einhergehenden Unsicherheiten nicht nur in Schmalkalden, sondern auch in umliegenden Kommunen (z.B. Zella-Mehlis, Steinbach-Hallenberg) der Haushaltsentwurf relativ spät vorgelegt wird.

 

Der nun vorliegende Haushaltsentwurf ist seriös und schlüssig, teilweise aber mit knapp bemessenen Haushaltsansätzen. Einige Baumaßnahmen müssen daher über 2 Jahre durchgeführt werden. Die Finanz- und Investitionsplanung 2023 wurde deshalb ebenfalls sehr genau betrachtet. Im Kita-Bereich wurden nicht unerhebliche Belastungen festgestellt; ob der Zuschussbedarf gegenüber der Planung tatsächlich erhöht ist, bleibt abzuwarten.

 

Die Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt betragen 32,3 Mio. €. Als Zuführung zum Vermögenshaushalt sind ca. 1,8 Mio. € vorgesehen. Die Einnahmen und Ausgaben im Vermögenshaushalt belaufen sich auf 16,5 Mio. €. Diese Investitionssumme ist enorm, zumal seit der Mittelanmeldung bereits einige Maßnahmen gestrichen oder gestreckt sowie die Fördermittel sehr „scharf“ berechnet wurden.

 

Die größten 3 baulichen Investitionen im Jahr 2022 sind: Weidebrunner Gasse, Stadion und Gewerbegebiet B 19. Das Jahr 2023 erfordert nochmals hohe Investitionen. Mittelrückflüsse – insbesondere durch Grundstücksverkäufe Gewerbegebiet B 19 – werden dann in den Folgejahren zu verzeichnen sein.

 

Auch für die Feuerwehr sind in 2022 einige große Investitionen vorgesehen (Fahrzeuge und Gebäude). Einige weitere Investitionen müssen ab 2023 mit eingeplant werden (z.B. Schlauchwaschanlage, TLF 3000, Gerätehaus-Bau und Fahrzeug Mittelstille, Fahrzeug Springstille).

 

Als weitere größere investive Maßnahme ist die Fassadenerneuerung (Putz + Fensteraufbereitung) am grünen Rathausgebäude (Gebäude I) geplant. Eine Förderung ist nur beim grünen Gebäude möglich, da das weiße und das gelbe Gebäude (Gebäude II + III) schon gefördert wurden. Außerdem sind Mittel für den Ratskeller vorgesehen (für die Innenarchitektur sowie baulich, um z.B. einen barrierefreien Zugang zum Eingang und zu den Toiletten herzustellen).

 

Hinsichtlich der Städtebauförderung versucht die Stadt, Privatinvestitionen aufrechtzuerhalten und die Maßnahmen im Rahmen der Stadtentwicklung zu unterstützen.

 

Das Thema „Spielplatzoffensive“ findet sich ebenso im Haushaltsentwurf wieder, z.B. Erneuerung Spielplatz Martin-Luther-Ring.

 

Folgende zugesagte Straßenbaumaßnahmen sollen in 2022 umgesetzt werden:

-          Haindorfer Straße im OT Mittelschmalkalden

-          Klinge/Sonnenhof

-          Planung Herrentälchen (inkl. Außengebietsentwässerung)

-          Roßdorfer Straße / Stichweg im OT Wernshausen

-          Rothebergstraße Helmers

-          Planung Rosatalstraße Helmers

-          Fertigstellung Posthof

-          Sanierung Gehweg + Stadtmauer + Straßenbeleuchtung Hinter der Stadt

-          Platz Fontaine

-          Wegebau, insbesondere der forstwirtschaftliche Weg am Kohlberg.

 

Zahlreiche Grundstücksan- und -verkäufe sind ebenfalls haushaltstechnisch zu berücksichtigen.

 

Auf der Einnahmenseite wurden die Gewerbesteuern mit 7,7 Mio. € angesetzt.

 

Ob sich die Energiepreiserhöhungen noch in 2022 oder gegebenenfalls erst in 2023 auswirken, ist abzuwarten. Die Ansätze bei den Energiekosten (Diesel Feuerwehr und Bauhof, Fernwärme) wurden jedoch bereits nachjustiert.

 

Bei der Einkommen- sowie der Umsatzsteuerumlage würde nach derzeitiger Hochrechnung gegenüber dem Haushaltsansatz mehr eingenommen werden. Sollte dies nicht eintreten, können einige für das 2. Halbjahr geplante Maßnahmen dann nicht umgesetzt werden. Außerdem kann die Stadt Ausschreibungen aufheben, wenn Ausschreibungsergebnisse nicht haltbar sein sollten.

 

Hinsichtlich der Liquidität wirkt sich das gute Haushaltsjahr 2021 aktuell noch positiv aus. In Anbetracht der unsicheren Zeiten kann die Stadt nach vorne schauen – jedoch „auf Sicht“.

 

Herr Danz stimmt den Ausführungen des Bürgermeisters zu und ergänzt, dass nicht die Einnahmenseite das Problem ist, sondern vielmehr die Ausgabenseite, auf der sich die Kostenerhöhungen niederschlagen werden. Die momentane Inflation treibt die Steuern eher nach oben, was sich positiv auf z.B. die Umsatzsteuerumlage auswirken könnte.

 

Herr Liebaug beanstandet, dass der Haushaltsentwurf relativ kurzfristig zur Verfügung gestellt wurde, weshalb noch keine Beratung innerhalb der Fraktion erfolgen konnte. Er bittet ausdrücklich darum, darauf zu achten, künftig ausreichend Zeit zum Auseinandersetzen mit dem Haushaltsentwurf vorzusehen – auch vor dem Hintergrund, dass die Ausschussmitglieder bzw. Stadträte dies ehrenamtlich und meist in ihrer durch die Berufstätigkeit knapp bemessenen Freizeit leisten. Ansonsten müsse eine 2. Lesung beantragt werden. 

 

Hinsichtlich dem Nachsteuern bei investiven Maßnahmen fragt Herr Liebaug, ob sich auf eine finanzielle Größenordnung verständigt wurde, die das Priorisieren von Maßnahmen oder gegebenenfalls einen Nachtragshaushalt erfordert. Aufgrund der Wetterereignisse der letzten Wochen ist Herrn Liebaug sehr daran gelegen, alle investiven Maßnahmen, die die Außengebietsentwässerung betreffen, vorrangig umzusetzen.

Herr Kaminski merkt dazu an, dass jedes Jahr in die Außengebietsentwässerung investiert wird. Darüber hinaus müsste jedoch der landwirtschaftliche Anbau in den gefährdeten Bereichen thematisiert werden, da z.B. Maisanbau den Wasserabfluss bei Starkregen erschwert. Zudem sollten die geplanten Maßnahmen mit auslaufenden Förderprogrammen abgeglichen werden, sodass diese noch genutzt werden können.

Hinsichtlich der Priorisierung schlägt der Bürgermeister vor, zunächst regelmäßig im Stadtrat zum aktuellen Stand Einnahmen/Ausgaben zu berichten (analog 2021), so dass frühzeitig gegengesteuert werden kann, sollte dies erforderlich werden. Die konkrete Vergabe der baulichen Maßnahmen für 2022 erfolgt jeweils per Stadtratsbeschluss. Die Kennzahlen bezüglich der Einnahmen werden den Stadträten zur Jahresmitte schriftlich ausgereicht. Die Aufstellung eines Nachtragshaushaltes sollte möglichst vermieden werden, da dies sonst einen erheblichen Verwaltungsaufwand mit sich bringt. Der transparente Umgang mit den Zahlen im Einnahme-/Ausgabebereich ist jedoch wichtig.

 

Auf Nachfrage von Herr Abicht teilt Herr Werner mit, dass der Vorbericht zum Haushalt in den nächsten Tagen fertiggestellt und in Allris® eingestellt wird. Der Wirtschaftsplan der WoBau liegt der Kämmerei vor; der der Stadtwerke nicht, da noch Klärungsbedarf mit dem Wirtschaftsprüfer sowie dem Finanzamt besteht, was bis zur Stadtratssitzung am 23.05.2022 nicht abschließend möglich ist. Aufgrund dessen, dass die Wirtschaftspläne Be-standteil des Haushalts sind, und wegen der Brisanz aus dem Landkreis heraus (laufende Normenkontrollklage) bittet Herr Abicht darum, zumindest eine Vorausschau dem Haushalt beizufügen.

 

Herr Kaiser fragt nach den Änderungen des Haushaltsentwurfs vom 05.05.2022 gegenüber der ersten Fassung vom 14.04.2022 im Vermögenshaushalt. Wie Herr Werner informiert, ergaben sich unter anderem Änderungen bei den Bereichen

-          Ablöse an Straßenbauamt (Ansatz 20.600 €), für Linksabbiegespur Kasseler Straße

-          Wettersäule und Displays ÖPNV (Ansatz erhöht von 2.800 € auf 10.100 €, Verwaltungshaushalt)

-          Pavillon Westendpark (Ansatz 20.000 €).

 

Herr Kaiser bittet außerdem darum, bei Einstellung des Haushaltsentwurfs die Datei zu komprimieren sowie die Suchfunktion zu aktivieren. Dies hat Herr Glienke im weiteren Sitzungsverlauf umgehend veranlasst und die Dateien in Allris® entsprechend ausgetauscht.

 

Herr Abicht spricht § 3 der Haushaltssatzung an, nach dem im Vermögenshaushalt keine Verpflichtungsermächtigungen festgesetzt werden. Dazu verweist Herr Werner auf die Begründung des Jahres 2021, wonach Verpflichtungsermächtigungen zwar selbstbindend sind, jedoch keine Garantie für die finanzielle Umsetzbarkeit von Maßnahmen bieten. Diese Sichtweise wurde bisher weder seitens der Rechtsaufsicht noch des Thüringer Rechnungshofes beanstandet. Bei mangelnder Finanzkraft müssen Maßnahmen trotz Verpflichtungsermächtigung ausgesetzt werden. Auch gegenüber Fördermittelgebern ist das Vorliegen von Verpflichtungsermächtigungen nicht relevant. Für die im Haushalt 2022 dargestellten Maßnahmen sind rechtlich keine Verpflichtungsermächtigungen erforderlich. Auf die ordnungsgemäße finanzielle Darstellung der Maßnahmen im Finanzplan und im Investitionsprogramm wurde selbstverständlich geachtet.

 

Die konkreten Nachfragen aus der Haushaltsberatung zu diversen Haushaltsstellen sind tabellarisch zusammengefasst und der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Aufgrund der noch ausstehenden Gespräche der Fraktionen mit dem Kämmerer stellt der Bürgermeister die Beschlussvorlage nicht zur Abstimmung. Die Entscheidung über die Zustimmung zur Haushaltssatzung obliegt dem Stadtrat zur Sitzung am 23.05.2022.