Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Auszug - Bebauungsplan der Stadt Schmalkalden für den Neubau eines Verbrauchermarktes in der Wilhelm-Külz-Straße; Hier: Aufstellungsbeschluss  

 
 
21. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 3
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Beschlussart: Empfehlung
Datum: Di, 10.05.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:08 - 20:39
Raum: Rathaussaal
Ort:
BV 042/22 Bebauungsplan der Stadt Schmalkalden für den Neubau eines Verbrauchermarktes in der Wilhelm-Külz-Straße;
Hier: Aufstellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:60/1 Bauververwaltung und Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Schmidt, Joachim

Der Aufstellungsbeschluss ist erforderlich, um grundsätzlich eine Bebaubarkeit zu ermöglichen.

 

Der Bauausschuss hatte am 04.05.2022 zugestimmt, mit der Maßgabe, dass parallel zum B-Plan ein Einzelhandelsgutachten beauftragt wird, um die Innenstadtrelevanz für die Nachnutzung des Gebäudes REWE alt zu bewerten und die künftige Nutzung gemäß städtischer Interessen zu regeln (städtebaulicher Vertrag oder Veränderungssperren). Das DRK-Gelände bleibt explizit außen vor – sowohl beim B-Plan als auch hinsichtlich eventueller Veränderungssperren beim REWE alt – um der vom DRK beabsichtigten baulichen Entwicklung nicht im Wege zu stehen und den B-Plan dennoch möglichst zeitnah zu erarbeiten.
Herr Dr. Svoboda bestätigt, dass anhand des Gutachtens mit dem Investor vertraglich festzuhalten ist, welche Nachnutzung von Seiten der Stadt befürwortet bzw. ausgeschlossen wird. Herr Kaminski ergänzt, dass – falls keine vertragliche Einigung erzielt wird – Veränderungssperren denkbar sind, um auch einseitig (städtischerseits) tätig werden zu können – gegebenenfalls bis dahin, den jetzt in der Aufstellung befindlichen B-Plan nicht weiter zu verfolgen.

 

Herr Liebaug fragt an, was mit dem Altstandort passiert, wenn tatsächlich der B-Plan nach dem Aufstellungsbeschluss nicht weiter verfolgt würde, bzw. ob sich mit Beschlussfassung des Aufstellungsbeschlusses rechtliche Abhängigkeiten für eine Beschlussfassung des Abwägungs- und Satzungsbeschlusses ergeben. Dazu erinnert der Bürgermeister an die ähnliche Situation beim Welgerstal und weist darauf hin, dass gegenüber der Kommune oder dem Stadtrat kein Rechtsanspruch besteht und demzufolge auch keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können – egal, zu welchem Zeitpunkt vor der Beschlussfassung des B-Planes. Die Beschlussfassung des B-Planes obliegt dem politischen Gremium „Stadtrat“. Vor dem Hintergrund einer möglichen politischen Diskussion wird daher offen und transparent mit dem Investor kommuniziert und ein Konsens bezüglich der Nachnutzung REWE alt angestrebt. Für die Stadt entsteht jedoch keine Selbstbindung oder andere Verpflichtung. Herr Liebaug bittet darum, eine entsprechende Formulierung explizit in den städtebaulichen Vertrag mit aufzunehmen (Präambel).

Eine politische Diskussion erwartet der Bürgermeister eventuell hinsichtlich der Nachnutzung REWE alt, nicht des REWE-Neubaus. Mit dem Aufstellungsbeschluss wird der städtische Wille bekundet, das Vorhaben zunächst zu begleiten. Der städtebauliche Vertrag (nächster Schritt) ist ebenfalls dem Stadtrat vorzulegen und zu beschließen. Der B-Plan wird vom Projektentwickler des Investors erarbeitet und belastet die Stadt kostenseitig nicht.

 

Herr Kaiser möchte sich bei der Abstimmung heute enthalten. Nach seinem Eindruck wird der Stadt die Stadtentwicklung „von anderen aufgezwungen“, und im Nachgang muss die Stadt nachsteuern. Dieses Vorgehen kann er nicht befürworten.

 

Herr Abicht spricht den Vorschlag aus dem Bauausschuss an, ein Meeting einzuberufen, um die städtebauliche Gesamtentwicklung anhand der vorhandenen Pläne zu beraten. Der Bürgermeister möchte zu dem Meeting einladen, sobald die Lösungsansätze zur Nahversorgung Walperloh, Mittelstille und Innenstadt („Treppchenkonsum“ und Gebäude Müllerdrogerie alt) „spruchreif“ sind.

 

 


Sodann geben die Ausschussmitglieder folgende Beschlussempfehlung an den Stadtrat:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Für den beiliegenden Lageplan dargestellten Bereich wird nach § 2 Abs. 1 BauGB ein Bebauungsplan aufgestellt. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Bebauungsplan der Stadt Schmalkalden – Verbrauchermarkt Wilhelm-Külz-Straße“.

 

  1. Mit dem Vorhabenträger ist auf der Grundlage des § 11 BauGB ein städtebaulicher Vertrag zur Übernahme der Vorbereitung und Durchführung der städtebaulichen Maßnahme und der daraus entstehenden Kosten abzuschließen.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

 

 


 

Ja

Nein

Enthaltungen

Befangenheit

abwesend

5

-

1

-

-