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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Tagesordnung |
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Ö 2 |
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Umrüstung von 12 Bestandssirenen mit Unterstützung der Thüringer Förderrichtlinie BS/AllgH und Sonderförderprogramm des Bundes |
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BV 048/22 |
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Ö 3 |
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Bebauungsplan der Stadt Schmalkalden für den Neubau eines Verbrauchermarktes in der Wilhelm-Külz-Straße;
Hier: Aufstellungsbeschluss |
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BV 042/22 |
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VORLAGE |
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ALLRIS® Office Integration 3.9.2Beschlussvorschlag: Der Stadtrat beschließt: - Für den beiliegenden Lageplan dargestellten Bereich wird nach § 2 Abs. 1 BauGB ein Bebauungsplan aufgestellt. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Bebauungsplan der Stadt Schmalkalden – Verbrauchermarkt Wilhelm-Külz-Straße“.
- Mit dem Vorhabenträger ist auf der Grundlage des § 11 BauGB ein städtebaulicher Vertrag zur Übernahme der Vorbereitung und Durchführung der städtebaulichen Maßnahme und der daraus entstehenden Kosten abzuschließen.
- Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
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04.05.2022 - Ausschuss für Bauwesen, Stadtentwicklung und Energie |
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N 10 - Empfehlung |
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(Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information)
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10.05.2022 - Haupt- und Finanzausschuss |
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Ö 3 - Empfehlung |
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Sodann geben die Ausschussmitglieder folgende Beschlussempfehlung an den Stadtrat: Der Stadtrat beschließt: - Für den beiliegenden Lageplan dargestellten Bereich wird nach § 2 Abs. 1 BauGB ein Bebauungsplan aufgestellt. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Bebauungsplan der Stadt Schmalkalden – Verbrauchermarkt Wilhelm-Külz-Straße“.
- Mit dem Vorhabenträger ist auf der Grundlage des § 11 BauGB ein städtebaulicher Vertrag zur Übernahme der Vorbereitung und Durchführung der städtebaulichen Maßnahme und der daraus entstehenden Kosten abzuschließen.
- Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
Ja | Nein | Enthaltungen | Befangenheit | abwesend | 5 | - | 1 | - | - |
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23.05.2022 - Stadtrat |
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Ö 9 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: 039/22S |
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Beschluss Nr. 039/22S Unter der Maßgabe, dass - parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans ein Einzelhandelsgutachten beauftragt wird, um die Innenstadtrelevanz für die Nachnutzung des Altstandortes zu bewerten und daraus resultierend vertraglich zu regeln, dass die Nachnutzung den Interessen der Stadt Schmalkalden nicht entgegensteht - in dem zu schließenden städtebaulichen Vertrag explizit formuliert ist, dass sich aus der Beschlussfassung des Aufstellungsbeschlusses kein Anspruch auf einen rechtsverbindlichen Bebauungsplan ableiten lässt, beschließt der Stadtrat: - Für den beiliegenden Lageplan dargestellten Bereich wird nach § 2 Abs. 1 BauGB ein Bebauungsplan aufgestellt. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Bebauungsplan der Stadt Schmalkalden – Verbrauchermarkt Wilhelm-Külz-Straße“.
- Mit dem Vorhabenträger ist auf der Grundlage des § 11 BauGB ein städtebaulicher Vertrag zur Übernahme der Vorbereitung und Durchführung der städtebaulichen Maßnahme und der daraus entstehenden Kosten abzuschließen.
- Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
Ja | Nein | Enthaltungen | Befangenheit | abwesend | 19 | - | 1 | - | - |
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Ö 4 |
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Klarstellungs- und Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Ziffer 1 und 3 BauGB für den Bereich Feldweg im OT Mittelschmalkalden
hier: Billigungs- und Auslegungsbeschluss |
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BV 050/22 |
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Ö 5 |
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Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 |
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BV 056/22 |
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Ö 6 |
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Mitteilungen der Verwaltung / Anfragen der Politiker / Anfragen zur Niederschrift |
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N 1 |
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(nichtöffentlich) |
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N 2 |
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(nichtöffentlich) |
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BV 041/22 |
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N 3 |
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(nichtöffentlich) |
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