Der Entwurf der Ergänzungssatzung der Stadt Schmalkalden nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr.3 BauGB für den Bereich Oberer Pfaffenrain im OT Asbach, bestehend aus der Planzeichnung und der Entwurf der Begründung werden in der Fassung vom 21.06.2022 gebilligt.
Der Entwurf der Ergänzungssatzung der Stadt Schmalkalden nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für den Bereich Oberer Pfaffenrain im OT Asbach, bestehend aus der Planzeichnung und der Entwurf der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden von der Auslegung zu benachrichtigen.
Während der öffentlichen Auslegung der Ergänzungssatzung erfolgt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.
Für die Ergänzungssatzung ist gemäß § 13 Abs. 3 BauGB kein Umweltbericht erforderlich.
07.09.2022 - Ausschuss für Bauwesen, Stadtentwicklung und Energie
N 14 - Empfehlung
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13.09.2022 - Haupt- und Finanzausschuss
Ö 4 - Empfehlung
Die Ausschussmitglieder geben dem Stadtrat einstimmig nachstehende Beschlussempfehlung:
Der Stadtrat beschließt:
Der Entwurf der Ergänzungssatzung der Stadt Schmalkalden nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr.3 BauGB für den Bereich Oberer Pfaffenrain im OT Asbach, bestehend aus der Planzeichnung und der Entwurf der Begründung werden in der Fassung vom 21.06.2022 gebilligt.
Der Entwurf der Ergänzungssatzung der Stadt Schmalkalden nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für den Bereich Oberer Pfaffenrain im OT Asbach, bestehend aus der Planzeichnung und der Entwurf der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden von der Auslegung zu benachrichtigen.
Während der öffentlichen Auslegung der Ergänzungssatzung erfolgt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.
Für die Ergänzungssatzung ist gemäß § 13 Abs. 3 BauGB kein Umweltbericht erforderlich.
Ja
Nein
Enthaltungen
Befangenheit
abwesend
5
-
-
-
-
26.09.2022 - Stadtrat
Ö 10 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: 068/22S
Beschluss Nr. 068/22S
Der Stadtrat beschließt:
Der Entwurf der Ergänzungssatzung der Stadt Schmalkalden nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr.3 BauGB für den Bereich Oberer Pfaffenrain im OT Asbach, bestehend aus der Planzeichnung und der Entwurf der Begründung werden in der Fassung vom 21.06.2022 gebilligt.
Der Entwurf der Ergänzungssatzung der Stadt Schmalkalden nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für den Bereich Oberer Pfaffenrain im OT Asbach, bestehend aus der Planzeichnung und der Entwurf der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden von der Auslegung zu benachrichtigen.
Während der öffentlichen Auslegung der Ergänzungssatzung erfolgt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.
Für die Ergänzungssatzung ist gemäß § 13 Abs. 3 BauGB kein Umweltbericht erforderlich.