Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Tagesordnung - 29. Sitzung des Stadtrates der Stadt Schmalkalden  

 
 
Bezeichnung: 29. Sitzung des Stadtrates der Stadt Schmalkalden
Gremium: Stadtrat
Datum: Mo, 26.09.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:02 - 21:20
Raum: Bürgerhaus "Werra-Aue"
Ort:
Anlagen:
Entwurf - Sitzungskalender 2023

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 2  
Aktuelle Stunde Fragen und Antworten: Energiekrise in Deutschland - Auswirkungen auf die Stadt Schmalkalden      
Ö 3  
Informationen des Bürgermeisters      
Ö 4  
Berichte aus den Ausschüssen      
Ö 5  
Einwohnerfragestunde      
Ö 6  
Beschluss Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 04.07.2022  
SR/2022/047  
Ö 7  
Beschluss Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 05.09.2022 (Sondersitzung "Feuerwehr")  
SR/2022/052  
Ö 8  
Fortschreibung der Kita-Konzeption der Stadt Schmalkalden für das Kita-Jahr 2022/2023  
Enthält Anlagen
BV 077/22  
Ö 9  
Haushalt der Stadt Schmalkalden für das Haushaltsjahr 2022 Hier: Kreditaufnahme für das Haushaltsjahr 2022  
BV 078/22  
Ö 10  
Ergänzungssatzung der Stadt Schmalkalden nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für den Bereich "Oberer Pfaffenrain" im OT Asbach hier: Billigungs- und Auslegungsbeschluss  
Enthält Anlagen
BV 093/22  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Der Entwurf der Ergänzungssatzung der Stadt Schmalkalden nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr.3 BauGB für den Bereich Oberer Pfaffenrain im OT Asbach, bestehend aus der Planzeichnung und der Entwurf der Begründung werden in der Fassung vom 21.06.2022 gebilligt.

 

  1. Der Entwurf der Ergänzungssatzung der Stadt Schmalkalden nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für den Bereich Oberer Pfaffenrain im OT Asbach, bestehend aus der Planzeichnung und der Entwurf der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden von der Auslegung zu benachrichtigen.

 

  1. Während der öffentlichen Auslegung der Ergänzungssatzung erfolgt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

 

  1. Für die Ergänzungssatzung ist gemäß § 13 Abs. 3 BauGB kein Umweltbericht erforderlich.

 

 

 

 

 

 

   
    07.09.2022 - Ausschuss für Bauwesen, Stadtentwicklung und Energie
    N 14 - Empfehlung
    (Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information)
   
    13.09.2022 - Haupt- und Finanzausschuss
    Ö 4 - Empfehlung
   

Die Ausschussmitglieder geben dem Stadtrat einstimmig nachstehende Beschlussempfehlung:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Der Entwurf der Ergänzungssatzung der Stadt Schmalkalden nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr.3 BauGB für den Bereich Oberer Pfaffenrain im OT Asbach, bestehend aus der Planzeichnung und der Entwurf der Begründung werden in der Fassung vom 21.06.2022 gebilligt.

 

  1. Der Entwurf der Ergänzungssatzung der Stadt Schmalkalden nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für den Bereich Oberer Pfaffenrain im OT Asbach, bestehend aus der Planzeichnung und der Entwurf der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden von der Auslegung zu benachrichtigen.

 

  1. Während der öffentlichen Auslegung der Ergänzungssatzung erfolgt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

 

  1. Für die Ergänzungssatzung ist gemäß § 13 Abs. 3 BauGB kein Umweltbericht erforderlich.

 

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

Befangenheit

abwesend

5

-

-

-

-

 

 

   
    26.09.2022 - Stadtrat
    Ö 10 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: 068/22S   
   

Beschluss Nr. 068/22S

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Der Entwurf der Ergänzungssatzung der Stadt Schmalkalden nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr.3 BauGB für den Bereich Oberer Pfaffenrain im OT Asbach, bestehend aus der Planzeichnung und der Entwurf der Begründung werden in der Fassung vom 21.06.2022 gebilligt.

 

  1. Der Entwurf der Ergänzungssatzung der Stadt Schmalkalden nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für den Bereich Oberer Pfaffenrain im OT Asbach, bestehend aus der Planzeichnung und der Entwurf der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden von der Auslegung zu benachrichtigen.

 

  1. Während der öffentlichen Auslegung der Ergänzungssatzung erfolgt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

 

  1. Für die Ergänzungssatzung ist gemäß § 13 Abs. 3 BauGB kein Umweltbericht erforderlich.

 

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

Befangenheit

abwesend

17

-

-

-

-

 

 

Ö 11  
Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Stadt Schmalkalden nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Ziffer 1 bis 3 BauGB für den Bereich Feldweg im OT Mittelschmalkalden hier: Abwägung- und Satzungsbeschluss  
Enthält Anlagen
BV 094/22  
Ö 12  
Umverlegung Mommelsteinradweg in Schmalkalden Höhe Hellweg-Baumarkt 1.BA Brückensanierung Bauwerk 54 Hier: Außerplanmäßige Ausgabe  
BV 102/22  
Ö 13  
Mitteilungen der Verwaltung / Anfragen der Politiker / Anfragen zur Niederschrift      
N 1     (nichtöffentlich)    
N 2     (nichtöffentlich)    
N 3     (nichtöffentlich)   BV 070/22  
N 4     (nichtöffentlich)   BV 081/22  
N 5     (nichtöffentlich)   BV 086/22  
N 6     (nichtöffentlich)   BV 096/22  
N 7     (nichtöffentlich)   BV 095/22  
N 8     (nichtöffentlich)   BV 097/22  
N 9     (nichtöffentlich)   BV 099/22  
N 10     (nichtöffentlich)   BV 101/22  
N 11     (nichtöffentlich)    
               

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entwurf - Sitzungskalender 2023 (484 KB)