Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt die als Anlage im Entwurf beigefügte Fortschreibung der Kita-Konzeption der Stadt Schmalkalden für das Kita-Jahr 2022/2023.
Begründung:
Zur Erfüllung der Aufgaben nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) VIII und dem Thüringer Kindergartengesetz (ThürKigaG) sind die erforderlichen Betreuungsangebote rechtzeitig und ausreichend bereitzustellen. Hierzu hat die Wohnsitzgemeinde eine Bedarfsplanung zu erarbeiten und diese jährlich fortzuschreiben. Die vorliegende Kita-Konzeption für das Kita-Jahr 2022/2023 beinhaltet Betreuungsplätze für Kinder im Alter von 1 Jahr bis zum Schuleintritt in den Kindertagesstätten der Kommune sowie der freien Träger in der Stadt Schmalkalden.
Hortplätze und damit Hortbetreuung wird in den Kindertagesstätten der Stadt Schmalkalden nicht angeboten.
Die Personalbedarfsberechnung (Fachkraft-Kind-Schlüssel) basiert auf der vorliegenden Kita-Konzeption und wird gemäß § 16 ThürKigaG ermittelt und verbindlich, auch mit den freien Trägern, vereinbart.
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