Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Vorlage - BV 102/22  

 
 
Betreff: Umverlegung Mommelsteinradweg in Schmalkalden Höhe Hellweg-Baumarkt
1.BA Brückensanierung Bauwerk 54
Hier: Außerplanmäßige Ausgabe

Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:60/3 Tiefbau und Grünflächen Beteiligt:20/1 Allgemeine Finanzverwaltung
Bearbeiter/-in: Beuke, Grit   
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
13.09.2022 
23. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses Empfehlung   
Stadtrat Entscheidung
26.09.2022 
29. Sitzung des Stadtrates der Stadt Schmalkalden ungeändert beschlossen  (070/22S)

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Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

1.)

Im Zusammenhang mit der Sanierung der Mommelstein-Radwegbrücke BW 54 wird betreffend die Haushaltsstelle 6300.065.9500 eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 100.000,00 € beschlossen.

 

2.)

Die auf der Haushaltsstelle 6300.065.9500 anfallende außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 100.000,00 € wird durch Wenigerausgaben und Mehreinnahmen wie folgt gedeckt:

 

Wenigerausgabe: HHSt. 8550.9500: Forstwirtschaftliche Unternehmen:               32.000,00 €

Wenigerausgabe: HHSt. 6900.9501: Baumaßn. Springstille, Ersatzneubau Ufermauer Stille:               18.000,00 €

              50.000,00 €
 

Mehreinnahme  : HHSt. 6300.065.3620 Zuschuss LRA Schmalkalden-Meiningen:               50.000,00 €

 

3.)

Der Bürgermeister wird bis zu einem Gesamtvolumen von 100.000,00 € beauftragt, die notwendigen Einzelaufträge auszulösen.

 

 

 

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Begründung:

 

Die Stadt Schmalkalden beabsichtigt die Umverlegung des Mommelstein-Radweges in Schmalkalden in Höhe des Hellweg-Baumarktes. Dies sollte in Kooperation mit dem Landratsamt, der Gemeinde Floh-Seligenthal und der Stadt Brotterode-Trusetal erfolgen. Auf die Förderanfrage bei der Thüringer Aufbaubank gab es bis dato keine Resonanz.

Am 28.03.2022 bekam die Stadt Schmalkalden einen Zuwendungsbescheid vom Landratsamt Schmalkalden-Meiningen in Höhe von 50.000,00 €, wenn der Eigenanteil von ebenfalls 50.000,00 € aufgebracht werden kann. Nach der aktuellen Brückenprüfung vom 27.06.2022 musste das Bauwerk 54 sofort gesperrt werden. Nach Rücksprache mit dem LRA können die zugesagten 50.000,00 € auch für die Sanierung des Bauwerkes genutzt werden.

Der Eigenanteil kann mit diesem Beschluss als außerplanmäßige Ausgabe bereitgestellt werden.

Mit den insgesamt 100.000,00 € für die Brückensanierung sollen folgende Leistungen abgedeckt werden:

-          Gerüststellung unterhalb der Brücke (Auflage der Unteren Wasserbehörde) -Angebot von 7.140,00 € liegt vor

-          Wasser- und Sandstrahlen der alten Stahlkonstruktion-geschätzte Kosten 3.200,00€

-          Lieferung der Grund- und Deckbeschichtung-Angebot von 4.670,75€ liegt vor

-          Malerarbeiten-geschätzte Kosten 5.000,00 €

-          Plattenbelag und Lieferung-geschätzte Kosten 40.000,00 €

-          Geländer Bau-geschätzte Kosten 35.000,00 €

-          Höhenmäßige Asphaltanpassung-geschätzte Kosten 5.000,00 €

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Ja

 

 

Nein

Einnahme:

       in Höhe von: 50.000,00 €

       HHSt:              6300.065.3620

 

Ausgabe:

       in Höhe von: 100.000,00 €

       HHSt:              6300.065.9500

siehe Begründung

 

 

 

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Anlagen

 

 

 

Das Dokument wurde maschinell erstellt und digital signiert von:

Amtsleiter

Kämmerer

Bürgermeister

 

Standpunkt der Ausschüsse

 

 

am

 

 

Ja

 

 

Nein

 

 

Enthaltung

 

Lt. Beschluss-
vorschlag

Änderung siehe Ergänzungs-
blatt

Haupt- und Finanzausschuss

13.09.2022

5

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X

 

Bauwesen, Stadtsanierung u. Umweltschutz

 

 

 

 

 

 

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  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
Aktueller Stand   22.09.2022 09:11:46   Michaela Dehler