Gemäß § 4 Absatz (2) des Thüringer Kommunalwahlgesetzes (ThürKWG) wird Frau Monika Dierich anlässlich der Durchführung der Kommunalwahl 2022 zur Wahlleiterin der Stadt Schmalkalden berufen.
Gemäß § 4 Absatz (2) des Thüringer Kommunalwahlgesetzes (ThürKWG) wird Herr Robert Glienke anlässlich der Durchführung der Kommunalwahl2022 zum Stellvertreter der Wahlleiterin der Stadt Schmalkalden berufen.
31.01.2022 - Stadtrat
Ö 8 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: 004/22S
Beschluss Nr. 004/22S
Der Stadtrat beschließt:
Gemäß § 4 Absatz (2) des Thüringer Kommunalwahlgesetzes (ThürKWG) wird Frau Monika Dierich anlässlich der Durchführung der Kommunalwahl 2022 zur Wahlleiterin der Stadt Schmalkalden berufen.
Gemäß § 4 Absatz (2) des Thüringer Kommunalwahlgesetzes (ThürKWG) wird Herr Robert Glienke anlässlich der Durchführung der Kommunalwahl 2022 zum Stellvertreter der Wahlleiterin der Stadt Schmalkalden berufen.