Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Auszug - Kostensatzung zur Satzung über die Benutzung der Notunterkünfte der Stadt Schmalkalden  

 
 
22. Sitzung des Stadtrates der Stadt Schmalkalden
TOP: Ö 9 Beschluss:005/22S
Gremium: Stadtrat Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 31.01.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:04 - 21:51
Raum: Bürgerhaus "Werra-Aue"
Ort:
BV 177/21 Kostensatzung zur Satzung über die Benutzung der Notunterkünfte der Stadt Schmalkalden
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:32 Ordnungsamt Bearbeiter/-in: Kirchner, Stefanie

 

Der Bürgermeister erläutert, dass in den städtischen Notunterkünften nicht nur die Unterbringung angeboten wird, sondern darüber hinaus auch unterstützende soziale Betreuung. Die aktuell erhobenen Gebühren sind nicht mehr kostendeckend, sodass diese neu kalkuliert wurden (orientiert an Nachbarkommunen), woraus eine Erhöhung resultiert. Im Regelfall übernimmt das Jobcenter des Landratsamtes die Kosten. In Einzelfällen müssen die untergebrachten Personen die Kosten selbst tragen (Selbstzahler), wenn sie über entsprechende finanzielle Mittel verfügen – beispielsweise aufgrund eines bestehenden Rentenanspruchs.

Die Kostenkalkulation sowie die vorgeschlagene Erhöhung der Benutzungsgebühr von 6,- € auf 12,50 €/Tag ist mit dem Landratsamt abgestimmt.

 

Da zwischenzeitlich kein Sitzungstermin anberaumt war, erfolgt die Beratung des Sachverhalts im Sozialausschuss erst im Nachgang der heutigen Beschlussfassung. Ursprünglich sollte die Kostensatzung zum 01.01.2022 in Kraft treten, weshalb von weiterer zeitlicher Verzögerung aufgrund späterer Beschlussfassung abgesehen wurde. Dies würde einen finanziellen Nachteil für die Stadt bedeuten, da die höheren Benutzungsgebühren erst später, mit Inkrafttreten, abrechenbar wären.

Frau Kirchner steht den Mitgliedern des Sozialausschusses zur Sitzung am 10.02. gerne für Fragen zur Verfügung.

 

Frau Dr. Simon bedauert, dass der Sachverhalt nicht im Sozialausschuss vorberaten wurde, und kann die Berechnung der Betreuungskosten auf Grundlage von Quadratmetern anstatt Zeitaufwand nicht nachvollziehen. Frau Kirchner erläutert, dass die Nutzungsgebühr insgesamt auf Basis der anfallenden Kosten (Fixkosten) für die beiden Wohnungen kalkuliert wurde. Die tatsächliche Nutzungsdauer durch die untergebrachten Personen sowie deren Unterstützungsbedarf an Betreuung sind zeitlich nicht vorhersehbar. Manche Personen bleiben nur 2 Tage in der Notunterkunft, andere 14 Tage. Die Abrechnung der Nutzungsgebühr mit dem Landratsamt erfolgt aber pro Tag und pro Person. 

 

Frau Schellenberg ergänzt, dass eine Erhöhung der Benutzungsgebühr grundsätzlich angebracht ist, da diese seit 2005 nicht angepasst wurde. Sie bittet darum, weitergehende Fragen zur Kostenkalkulation oder zum Sachverhalt allgemein (z.B. ob die Erhöhung soziale Härten mit sich bringt) in der Sitzung des Sozialausschusses an Frau Kirchner zu stellen.

 

Herr Abicht beantragt die Rückverweisung der Beschlussvorlage an den Sozialausschuss als zuständigen Fachausschuss, zur Vorberatung. Dies kann der Bürgermeister aus den genannten Gründen nicht befürworten (Abstimmung mit Landratsamt einschließlich der Kostenkalkulation ist erfolgt; finanzieller Nachteil für die Stadt bei weiterem Zeitverzug bis Beschlussfassung; der vorgelegte Entwurf der Gebührensatzung ist klar formuliert).

Herr Lorenz lässt daraufhin über den Antrag von Herrn Abicht abstimmen, die Beschlussvorlage zunächst an den Sozialausschuss zurückzuverweisen:

 

Ja

Nein

Enthaltungen

Befangenheit

abwesend

3

18

2

-

-

 

Damit ist der Antrag abgelehnt.

 

Sodann stellt der Vorsitzende die Beschlussvorlage zur Abstimmung, der wie folgt zugestimmt wird:

 

 


Beschluss Nr. 005/22S

 

Der Stadtrat der Stadt Schmalkalden beschließt die in der Anlage beigefügte Kostensatzung zur Satzung über die Benutzung von Notunterkünften der Stadt Schmalkalden (Notunterkunfts-Kostensatzung).

 

 


 

Ja

Nein

Enthaltungen

Befangenheit

abwesend

18

-

5

-

-