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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Tagesordnung |
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Ö 2 |
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Beschluss Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 22.06.2021 |
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HFA/2021/030 |
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Ö 3 |
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Fortschreibung der Kita-Konzeption der Stadt Schmalkalden für das Kita-Jahr 2021/2022 |
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BV 080/21 |
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Ö 4 |
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Anpassung der Preise für die öffentlichen Stadtführungen
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BV 137/21 |
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Ö 5 |
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Bebauungsplan der Stadt Schmalkalden für das Wohngebiet "Möckerser Berg" im Ortsteil Mittelschmalkalden
Hier: Aufstellungsbeschluss |
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BV 101/21 |
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Ö 6 |
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Bebauungsplan "Gewerbe- und Industriegebiet an der B 19" gem. § 2 BauGB
Hier:
- Aufhebung des Satzungsbeschlusses vom 12.07.2021
- Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB zum Entwurf vom September 2021
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BV 131/21 |
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Ö 7 |
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Übertragung der freiwilligen Aufgabe der Daseinsvorsorge der Breitbandversorgung/ Breitbandausbau mittels Glasfaser bzw. zukünftiger Technologien der Stadt Schmalkalden auf den Kommunalen Energiezweckverband Thüringen (KET) |
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BV 103/21 |
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VORLAGE |
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ALLRIS® Office Integration 3.9.2Beschlussvorschlag: Der Stadtrat beschließt: Zum Zweck der Umsetzung der Richtlinie des BMi für Verkehr und digitale Infrastruktur zur „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 26.04.2021 sowie der Richtlinie des Freistaates Thüringen zur „Förderung des Ausbaus von Breitbandinfrastrukturen“ in der aktuell gültigen Fassung, die freiwillige Aufgabe der Daseinsvorsorge der Breitbandversorgung/ des Breitbandausbaus mittels Glasfaser bzw. zukünftiger neuer Technologien auf den Kommunalen Energiezweckverband Thüringen (KET) zu übertragen, da diese Aufgabe das Leistungsvermögen der Stadt Schmalkalden übersteigt. Der Stadtrat der ermächtigt den Bürgermeister insofern, alle erforderlichen Maßnahme, die im Zusammenhang mit der Übertragung der freiwilligen Aufgabe der daseinsvorsorge der Breitbandversorgung / des Breitbandausbaus mittels Glasfaser bzw. zukünftiger Technologien stehen, deren Gegenstand der Auf- und Ausbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen nach dem „grauen Flecken“-Förderprogramm des Bundes und des Landes sowie ggf. nachfolgender Programm im Stadtgebiet ist, auf den KET umzusetzen sowie zur Ausführung aller damit in Zusammenhang stehender Aufgaben. Insbesondere wird der Bürgermeister ermächtigt, gegenüber dem KET den schriftlichen Auftrag auf Aufgabenübernahme in diesem Zusammenhang zu stellen. Die Übertragung der Aufgabe erfolgt mit allen dazugehörigen Rechten und Pflichten. Dazu gehören insbesondere: Durchführung des Markterkundungsverfahren, Ermittlung der förderfähigen Adressen und Haushalte; Durchführung der Grobprojektplanung; Beantragung sowohl der vorläufigen als auch endgültigen Fördermittelbescheide; Ermittlung der vorhandenen und nutzbaren Infrastruktur (Infrastrukturatlas); Durchführung des Auswahlverfahrens zur Suche eines Netzbetreibers im Betreibermodell unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben; Durchführung der Feinprojektplanung für die Vorbereitung des Ausschreibungsverfahrens; Durchführung aller notwendigen verwaltungstechnischen Schritte einschl. der notwendigen Vollzugslegitimation zur Beantragung der Zuwendung nach geltenden Richtlinien; Durchführung und Ausschreibung des passiven Netzausbaus, Begleitung des Netzausbaus und der Betrieb des Netzes (insbesondere während der Zweckbindungsfrist für Fördermittel) einschl. aller notwendigen Schritte zur Abwicklung des Förderverfahrens (u.a. Verwendungsnachweisführung); aller mit dem Netzeigentum verbundener Aufgaben (z.B. Dokumentation, Erfassung im GIS, Unterhaltung- und Instandhaltungsmaßnahmen).
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08.09.2021 - Ausschuss für Bauwesen, Stadtentwicklung und Energie |
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N 17 - Empfehlung |
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(Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information)
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14.09.2021 - Haupt- und Finanzausschuss |
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Ö 7 - Empfehlung |
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Die Ausschussmitglieder geben deshalb nachstehende Beschlussempfehlung (einstimmig): Zum Zweck der Umsetzung der Richtlinie des BMi für Verkehr und digitale Infrastruktur zur „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 26.04.2021 sowie der Richtlinie des Freistaates Thüringen zur „Förderung des Ausbaus von Breitbandinfrastrukturen“ in der aktuell gültigen Fassung, die freiwillige Aufgabe der Daseinsvorsorge der Breitbandversorgung/ des Breitbandausbaus mittels Glasfaser bzw. zukünftiger neuer Technologien auf den Kommunalen Energiezweckverband Thüringen (KET) zu übertragen, da diese Aufgabe das Leistungsvermögen der Stadt Schmalkalden übersteigt. Der Stadtrat der ermächtigt den Bürgermeister insofern, alle erforderlichen Maßnahme, die im Zusammenhang mit der Übertragung der freiwilligen Aufgabe der daseinsvorsorge der Breitbandversorgung / des Breitbandausbaus mittels Glasfaser bzw. zukünftiger Technologien stehen, deren Gegenstand der Auf- und Ausbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen nach dem „grauen Flecken“-Förderprogramm des Bundes und des Landes sowie ggf. nachfolgender Programm im Stadtgebiet ist, auf den KET umzusetzen sowie zur Ausführung aller damit in Zusammenhang stehender Aufgaben. Insbesondere wird der Bürgermeister ermächtigt, gegenüber dem KET den schriftlichen Auftrag auf Aufgabenübernahme in diesem Zusammenhang zu stellen. Die Übertragung der Aufgabe erfolgt mit allen dazugehörigen Rechten und Pflichten. Dazu gehören insbesondere: Durchführung des Markterkundungsverfahren, Ermittlung der förderfähigen Adressen und Haushalte; Durchführung der Grobprojektplanung; Beantragung sowohl der vorläufigen als auch endgültigen Fördermittelbescheide; Ermittlung der vorhandenen und nutzbaren Infrastruktur (Infrastrukturatlas); Durchführung des Auswahlverfahrens zur Suche eines Netzbetreibers im Betreibermodell unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben; Durchführung der Feinprojektplanung für die Vorbereitung des Ausschreibungsverfahrens; Durchführung aller notwendigen verwaltungstechnischen Schritte einschl. der notwendigen Vollzugslegitimation zur Beantragung der Zuwendung nach geltenden Richtlinien; Durchführung und Ausschreibung des passiven Netzausbaus, Begleitung des Netzausbaus und der Betrieb des Netzes (insbesondere während der Zweckbindungsfrist für Fördermittel) einschl. aller notwendigen Schritte zur Abwicklung des Förderverfahrens (u.a. Verwendungsnachweisführung); aller mit dem Netzeigentum verbundener Aufgaben (z.B. Dokumentation, Erfassung im GIS, Unterhaltung- und Instandhaltungsmaßnahmen).
Ja | Nein | Enthaltungen | Befangenheit | abwesend | 6 | - | - | - | - |
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04.10.2021 - Stadtrat |
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Ö 11 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: 074/21S |
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Beschluss Nr. 074/21S Der Stadtrat beschließt: Zum Zweck der Umsetzung der Richtlinie des BMi für Verkehr und digitale Infrastruktur zur „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 26.04.2021 sowie der Richtlinie des Freistaates Thüringen zur „Förderung des Ausbaus von Breitbandinfrastrukturen“ in der aktuell gültigen Fassung, die freiwillige Aufgabe der Daseinsvorsorge der Breitbandversorgung/ des Breitbandausbaus mittels Glasfaser bzw. zukünftiger neuer Technologien auf den Kommunalen Energiezweckverband Thüringen (KET) zu übertragen, da diese Aufgabe das Leistungsvermögen der Stadt Schmalkalden übersteigt. Der Stadtrat der ermächtigt den Bürgermeister insofern, alle erforderlichen Maßnahme, die im Zusammenhang mit der Übertragung der freiwilligen Aufgabe der daseinsvorsorge der Breitbandversorgung / des Breitbandausbaus mittels Glasfaser bzw. zukünftiger Technologien stehen, deren Gegenstand der Auf- und Ausbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen nach dem „grauen Flecken“-Förderprogramm des Bundes und des Landes sowie ggf. nachfolgender Programm im Stadtgebiet ist, auf den KET umzusetzen sowie zur Ausführung aller damit in Zusammenhang stehender Aufgaben. Insbesondere wird der Bürgermeister ermächtigt, gegenüber dem KET den schriftlichen Auftrag auf Aufgabenübernahme in diesem Zusammenhang zu stellen. Die Übertragung der Aufgabe erfolgt mit allen dazugehörigen Rechten und Pflichten. Dazu gehören insbesondere: Durchführung des Markterkundungsverfahren, Ermittlung der förderfähigen Adressen und Haushalte; Durchführung der Grobprojektplanung; Beantragung sowohl der vorläufigen als auch endgültigen Fördermittelbescheide; Ermittlung der vorhandenen und nutzbaren Infrastruktur (Infrastrukturatlas); Durchführung des Auswahlverfahrens zur Suche eines Netzbetreibers im Betreibermodell unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben; Durchführung der Feinprojektplanung für die Vorbereitung des Ausschreibungsverfahrens; Durchführung aller notwendigen verwaltungstechnischen Schritte einschl. der notwendigen Vollzugslegitimation zur Beantragung der Zuwendung nach geltenden Richtlinien; Durchführung und Ausschreibung des passiven Netzausbaus, Begleitung des Netzausbaus und der Betrieb des Netzes (insbesondere während der Zweckbindungsfrist für Fördermittel) einschl. aller notwendigen Schritte zur Abwicklung des Förderverfahrens (u.a. Verwendungsnachweisführung); aller mit dem Netzeigentum verbundener Aufgaben (z.B. Dokumentation, Erfassung im GIS, Unterhaltung- und Instandhaltungsmaßnahmen).
Ja | Nein | Enthaltungen | Befangenheit | abwesend | 20 | - | - | - | 1 |
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Ö 8 |
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Entwidmung von Teilflächen des Friedhofs "Eichelbach" Schmalkalden |
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BV 104/21 |
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Ö 9 |
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Mitteilungen der Verwaltung / Anfragen der Politiker / Anfragen zur Niederschrift |
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N 1 |
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(nichtöffentlich) |
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N 2 |
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(nichtöffentlich) |
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N 3 |
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(nichtöffentlich) |
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N 4 |
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(nichtöffentlich) |
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BV 081/21 |
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N 5 |
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(nichtöffentlich) |
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BV 136/21 |
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N 6 |
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(nichtöffentlich) |
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BV 097/21 |
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N 7 |
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(nichtöffentlich) |
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BV 102/21 |
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N 8 |
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(nichtöffentlich) |
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BV 135/21 |
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N 9 |
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(nichtöffentlich) |
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BV 133/21 |
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N 10 |
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(nichtöffentlich) |
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BV 130/21 |
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N 11 |
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(nichtöffentlich) |
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BV 134/21 |
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N 12 |
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(nichtöffentlich) |
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BV 132/21 |
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N 13 |
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(nichtöffentlich) |
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