Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden
Beschlussvorschlag:
§ 2 Abs. 1 BauGB ein Bebauungsplan aufgestellt. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Bebauungsplan der Stadt Schmalkalden für das Wohngebiet „Möckerser Berg“ im Ortsteil Mittelschmalkalden.
Begründung:
Der Wasser- und Abwasserzweckverband Schmalkalden und Umgebung plant, das vorhandene Wohngebiet „Möckerser Berg“ neu zu erschließen. In diesem Zusammenhang ist es erforderlich den konkreten Bedarf der zu erschließenden Bauflächen zu ermitteln, um danach die entsprechenden Ver- und Entsorgungsleitungen dimensionieren zu können. Für eine optimale Ausnutzung der vorhandenen und neu geplanten Infrastruktur ist es eine beidseitige Bebauung der Anliegerstraße „Möckerser Berg“ zweckmäßig und sinnvoll. Daher wurde der Bereich „Möckerser Berg“ auch in das Konzept zur Entwicklung von Eigenheimstandorte aufgenommen. Der räumliche Geltungsbereich ist im beigefügten Lageplan (Anlage 1) dargestellt und umfasst eine Fläche von ca. 4,0 ha.
Im Flächennutzungsplan der Stadt Schmalkalden ist der zu überplanende Bereich als landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Der Bebauungsplan ist daher auf der Grundlage des § 8 Abs. 3 BauGB aufzustellen.
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