Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Vorlage - BV 101/21  

 
 
Betreff: Bebauungsplan der Stadt Schmalkalden für das Wohngebiet "Möckerser Berg" im Ortsteil Mittelschmalkalden
Hier: Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:60/1 Bauververwaltung und Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Schmidt, Joachim
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauwesen, Stadtentwicklung und Energie Vorberatung
08.09.2021    Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Stadtsanierung und Umweltschutz      
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
14.09.2021 
15. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses Empfehlung   
Stadtrat Entscheidung
21.09.2021 
Sitzung des Stadtrates der Stadt Schmalkalden +++ ABGESAGT +++      
04.10.2021 
19. Sitzung des Stadtrates der Stadt Schmalkalden ungeändert beschlossen  (072/21S)
Anlagen:
räumlicher Geltungsbereich
Übersichtsplan

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

  1. Für den im beigefügten Lageplan (Anlage 1) dargestellten Bereich wird auf der Grundlage des

§ 2 Abs. 1 BauGB ein Bebauungsplan aufgestellt. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung

Bebauungsplan der Stadt Schmalkalden für das Wohngebiet „Möckerser Berg“ im Ortsteil

Mittelschmalkalden.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden, sind zu unterrichten und zur Äußerung auch in Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detailierung der Umweltprüfung aufzufordern.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Begründung:

 

  1. Anlass und Ziel

 

Der Wasser- und Abwasserzweckverband Schmalkalden und Umgebung plant, das vorhandene Wohngebiet „Möckerser Berg“ neu zu erschließen. In diesem Zusammenhang ist es erforderlich den konkreten Bedarf der zu erschließenden Bauflächen zu ermitteln, um danach die entsprechenden Ver- und Entsorgungsleitungen dimensionieren zu können.

Für eine optimale Ausnutzung der vorhandenen und neu geplanten Infrastruktur ist es eine beidseitige Bebauung der Anliegerstraße „Möckerser Berg“ zweckmäßig und sinnvoll. Daher wurde der Bereich „Möckerser Berg“ auch in das Konzept zur Entwicklung von Eigenheimstandorte aufgenommen.

Der räumliche Geltungsbereich ist im beigefügten Lageplan (Anlage 1) dargestellt und umfasst eine Fläche von ca. 4,0 ha.

 

  1. Verfahrensstand

 

Im Flächennutzungsplan der Stadt Schmalkalden ist der zu überplanende Bereich als landwirtschaftliche Fläche dargestellt.

Der Bebauungsplan ist daher auf der Grundlage des § 8 Abs. 3 BauGB aufzustellen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Ja

 

 

Nein

Einnahme
in Höhe von:

HHSt:

Ausgabe
in Höhe von:

HHSt:

siehe Begründung

 

 

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Anlagen

 

 

 

 

Bürgermeister

 

Das Dokument wurde maschinell erstellt und digital signiert von:

Amtsleiter

Kämmerer

Bürgermeister

 

Standpunkt der Ausschüsse

 

 

am

 

 

Ja

 

 

Nein

 

 

Enthaltung

 

Lt. Beschluss-
vorschlag

Änderung siehe Ergänzungs-
blatt

Haupt- und Finanzausschuss

14.09.2021

6

-

-

X

 

Bauwesen, Stadtsanierung u. Umweltschutz

08.09.2021

6

-

-

X

 

Kultur, Jugend und Sport

 

 

 

 

 

 

Soziales

 

 

 

 

 

 

Wirtschaftsförderung, Tourismus u. Verkehr

 

 

 

 

 

 

Rechnungsprüfungsausschuss

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 räumlicher Geltungsbereich (3839 KB)    
Anlage 2 2 Übersichtsplan (903 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
Aktueller Stand   23.09.2021 15:31:33   Michaela Dehler