Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt die als Anlage im Entwurf beigefügte Fortschreibung der Kindertagesstätten-Konzeption der Stadt Schmalkalden für das Kita-Jahr 2021/2022.
Begründung:
Zur Erfüllung der Aufgaben nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) VIII und dem Thüringer Kindergartengesetz (ThürKigaG) sind die erforderlichen Betreuungsangebote rechtzeitig und ausreichend bereitzustellen. Hierzu hat die Wohnsitzgemeinde eine Bedarfsplanung zu erarbeiten und diese jährlich fortzuschreiben. Die vorliegende Bedarfsplanung/Kita-Konzeption der Stadt Schmalkalden beinhaltet Betreuungsplätze für Kinder im Alter von 1 Jahr bis zum Schuleintritt in den Kitas der Kommune sowie der freien Träger in der Stadt Schmalkalden.
Hortbetreuung/Hortplätze wird/werden in den Kitas nicht angeboten/vorgehalten.
Entsprechend der Anzahl der Betreuungsplätze laut Kita-Konzeption, der Altersstruktur und Betreuungsart der Kinder erfolgt die Personalberechnung gemäß § 16 ThürKigaG.
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