Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Auszug - Bebauungsplan "Gewerbe- und Industriegebiet an der B 19" gem. § 2 BauGB Hier: - Aufhebung des Satzungsbeschlusses vom 12.07.2021 - Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB zum Entwurf vom September 2021   

 
 
15. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Beschlussart: Empfehlung
Datum: Di, 14.09.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:02 - 18:46
Raum: Tourist-Information
Ort:
BV 131/21 Bebauungsplan "Gewerbe- und Industriegebiet an der B 19" gem. § 2 BauGB
Hier:
- Aufhebung des Satzungsbeschlusses vom 12.07.2021
- Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB zum Entwurf vom September 2021

   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:60/1 Bauververwaltung und Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Bischoff, Michel

 

Der Bauausschuss hat dem Sachverhalt wie vorgeschlagen zugestimmt.

 

Der Satzungsbeschluss vom 12.07.2021 muss aufgehoben und der Billigungs- und Auslegungsbeschluss neu gefasst werden.

Hintergrund ist, dass das Straßenbauamt Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen der Straßenbaumaßnahme durchgeführt hat, wir diese Flächen jedoch nun benötigen, so dass die Ausgleichsmaßnahmen auf andere in städtischem Eigentum befindliche Grundstücke umzulegen waren. Dies wurde entsprechend umgesetzt, in Abstimmung mit dem Landratsamt angepasst und – mit dem Hinweis auf die erfolgten Querverschiebungen – im Satzungsbeschluss berücksichtigt.

Nach Einreichung des Bebauungsplanes hatte nunmehr die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes angemerkt, dass fünf der neuen Flächen nicht in der Auslegung waren und der Bebauungsplan daher neu auszulegen ist.

 

Es ist grundsätzlich festzustellen, so auch das Feedback des Planungsbüros, dass die Erarbeitung von Bebauungsplänen im Allgemeinen immer schwieriger wird, aufgrund des sehr formalen Vorgehens seitens der Behörden sowie der steigenden gesetzlichen Anforderungen.

 

Daher soll hier nun zeitnah die vorgeschlagene Beschlussfassung erfolgen, die so auch mit dem Landratsamt abgestimmt ist.

 

 


 

Vom Haupt- und Finanzausschuss wird folgende Beschlussempfehlung an den Stadtrat gegeben:

 

1. Der Stadtrat der Stadt Schmalkalden hebt den Satzungsbeschluss vom 12.07.2021 / Beschluss-Nr.  058/21S für den Bebauungsplan "Gewerbe- und Industriegebiet an der B 19" - Planstand Juni 2021 - auf.

 

2. Der Stadtrat der Stadt Schmalkalden hat den Entwurf des Bebauungsplanes "Gewerbe- und Industriegebiet an der B 19" in der vorliegenden Fassung mit Stand vom September 2021 gebilligt und beschließt, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB i.v.m. § 4a Abs. 3 BauGB öffentlich auszulegen.

 

3. Der Entwurf des Bebauungsplans - bestehend aus der Planzeichnung sowie dem Entwurf der Begründung - ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.v.m. § 4a Abs. 3 BauGB in angemessener Zeit, öffentlich auszulegen und zusätzlich im Internet einzustellen und zugänglich zu machen.

 

4. Ort und Dauer der Auslegung sind eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen, mit dem Hinweis darauf, dass Anregungen zu den Änderungen während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können. Verspätet abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.

 

5. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden sind von der öffentlichen Auslegung in Kenntnis zu setzen und parallel zur Auslegung nach § 4 Abs. 2 BauGB i.v.m. § 4a Abs. 3 BauGB zu beteiligen. Der Öffentlichkeit wird die Möglichkeit der Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke durch Offenlage der Planunterlagen im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB gegeben.

 

6. Das Verfahren zum Bebauungsplan erfordert eine Umweltprüfung i.S. des § 2 Abs.4 BauGB, in der die voraussichtlichen erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht ist gemäß § 2a BauGB in die Begründung zum Bebauungsplan zu integrieren und wird nun öffentlich mit ausgelegt.

 

7. Der Geltungsbereich umfasst folgende Flurstücke der Gemarkung Niederschmalkalden, Flur 00:              - 592/3, 593/4-17, 595, 612, 614/2-4, 614/7, 614/12-15, 616, 617/6-9, 618/1-2, 619/6-8 und 622/4-6 komplett und teilweise die Flurstücke 593/2-3, 596, 597/2, 598/2, 599, 600, 607/2-5, 608/2; 609/2-5, 610/2, 613, 614/8-11, 615, 616, 619/2, 621/2, 1193 und 1194.

 

Die externen Ausgleichsmaßnahmen (A- und E-Maßnahmen) sind auf folgenden Flurstücken festgesetzt:

Ausgleichsmaßnahme A6: Installation eines Uferschwalben-Hauses

- Flur 00 Gemarkung Niederschmalkalden - Flurstück 615

Externe Ausgleichsmaßnahme A7: Maßnahmen für die Feldlerche

- Flur 00 Gemarkung Niederschmalkalden - Flurstücke 751, 751/3, 756/3, 757/4, 758/35, 758/34, 761/9, 761/10, 760, 1071/6, 765/16, 765/15, 765/18, 765/17, 765/20, 765/19, 766/3, 771/1

Externe Ausgleichsmaßnahme A9: Anlage von Ersatz-Laichgewässern in der Sandgrube

- Flur 00 Gemarkung Niederschmalkalden - Flurstücke 622/3, 623/2, 623/3, 624, 625/14, 625/15

Ausgleichsmaßnahme A10: Anlage einer Ersatz-Steilwand für die Uferschwalbe in der Sandgrube

- Flur 00 Gemarkung Niederschmalkalden - Flurstücke 622/3, 623/2, 623/3, 624, 625/14, 625/15 i

Ersatzmaßnahme E1 - Rekultivierung Gewerbebrache "Jenpräzision"

- Flur 003 Gemarkung Hohleborn - Flurstücke 21, 22, 28, 29, 30, 31, 32, 33, 34/1, 38, 60, 61, 62, 72, 78 und 79

Ersatzmaßnahme E2 - Anlage von Baumreihen in den Gemarkungen Mittelschmalkalden und Reichenbach

- Flur 008 Gemarkung Mittelschmalkalden - Flurstück 198

- Flur 006 Gemarkung Reichenbach - Flurstück 99

Ersatzmaßnahme E3 - Anlage eines Feldgehölzes nordwestlich von Mittelschmalkalden

- Flur 010 Gemarkung Mittelschmalkalden - Flurstücke 22/8 und 127/47

Ersatzmaßnahme E4 - Entwicklung von Sukzessionsflächen in Schmalkalden

- Flur 7 Gemarkung Näherstille - 118/74

Ersatzmaßnahme E6 - Anlage einer Hecke östlich von Asbach

- Flur 006 Gemarkung Asbach - Flurstück 63

Ersatzmaßnahme E8 - Anlage von Streuobstwiesen östlich von Asbach, südlich Schmalkalden, südöstlich von Niederschmalkalden

- Flur 10 Gemarkung Asbach - Flurstücke 24, 38 und 51

- Flur 45 Gemarkung Schmalkalden - Flurstück 1

- Flur 1 Gemarkung NIederschmalkalden - Flurstücke 394/5, 394/6 und 394/7

Ersatzmaßnahme E9 - Revitalisierung einer Streuobstwiese am Hirtengraben in Mittelschmalkalden

- Flur 12 Gemarkung Mittelschmalkalden - Flurstücke 27/4, 53, 55 und 27/3

- Flur 10 Gemarkung Mittelschmalkalden - Flurstücke 49, 165 und 166

Ersatzmaßnahme E10 - Ergänzungs- und Erweiterungspflanzungen an einer Allee zwischen Mittel- und Niederschmalkalden

- Flur 0 Gemarkung Niederschmalkalden - Flurstück 284/23

- Flur 10 Gemarkung Mittelschmalkalden - Flurstück 52

Ersatzmaßnahme E11 - Ergänzungs- und Erweiterungspflanzungen von Obstbäumen an der Straße zum Röthof westlich Schmalkalden

- Flur 6 Gemarkung Schmalkalden - Flurstücke 1 und 74/2

- Flur 4 Gemarkung Schmalkalden - Flurstück 32/14

Ersatzmaßnahme E12 - Entwicklung von Feuchtgrünland und Bekämpfung von Japan-Knöterich südöstlich Näherstille

- Flur 7 der Gemarkung Näherstille - Flurstück 33/2

 

8. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).

 

 


 

Ja

Nein

Enthaltungen

Befangenheit

abwesend

5

-

1

-

-