Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Auszug - Übertragung der freiwilligen Aufgabe der Daseinsvorsorge der Breitbandversorgung/ Breitbandausbau mittels Glasfaser bzw. zukünftiger Technologien der Stadt Schmalkalden auf den Kommunalen Energiezweckverband Thüringen (KET)  

 
 
15. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 7
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Beschlussart: Empfehlung
Datum: Di, 14.09.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:02 - 18:46
Raum: Tourist-Information
Ort:
BV 103/21 Übertragung der freiwilligen Aufgabe der Daseinsvorsorge der Breitbandversorgung/ Breitbandausbau mittels Glasfaser bzw. zukünftiger Technologien der Stadt Schmalkalden auf den Kommunalen Energiezweckverband Thüringen (KET)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:60 Bauamt Bearbeiter/-in: Hilpert, Lothar

 

Eine Tochtergesellschaft der TEAG möchte den Ausbau des Glasfasernetzes in Thüringen zu 100 % durchführen („graue-Flecken-Programm“), was voraussichtlich die nächsten 5 bis 8 Jahre in Anspruch nehmen wird. Der Ausbau wird durch Bund und Land gefördert. Der kommunale Eigenanteil beträgt 10 % der Kosten. Bei Übertragung der Aufgabe „Glasfaserausbau“ an den Kommunalen Energiezweckverband Thüringen (KET) wird der Eigenanteil jedoch vom Land übernommen, da im Gegenzug nicht mit jeder Kommune einzeln verhandelt werden muss und sich somit der Verwaltungsaufwand für das Land erheblich reduziert. 

 

Im Landkreis Schmalkalden-Meiningen wurde im Rahmen des „weiße-Flecken-Programms“ bereits ein Erkundungs­verfahren durchgeführt, was zu einem Wissens- sowie zeitlichen Vorsprung gegenüber den übrigen Regionen führt. Deshalb gibt es die politische Zusage, dass das Glasfasernetz zuerst im Landkreis Schmalkalden-Meiningen ausgebaut wird. 

 

Beim „weiße-Flecken-Programm“ würden sich die kommunalen Eigenmittel für Schmalkalden und die benachbarten Kommunen auf etwa 2 Mio. € insgesamt belaufen. Daher ist die genaue Abgrenzung des „graue-Flecken-Programms“ zum „weiße-Flecken-Programm“ noch zu klären, wobei vom Land, Herrn Minister Tiefensee, bereits mitgeteilt wurde, dass keine Schlechterstellung erfolgt.

Zunächst soll jedoch die Grundsatzentscheidung für die Übertragung der Aufgabe „Glasfaserausbau“ getroffen werden.

 

 


 

Die Ausschussmitglieder geben deshalb nachstehende Beschlussempfehlung (einstimmig):

 

Zum Zweck der Umsetzung der Richtlinie des BMi für Verkehr und digitale Infrastruktur zur „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 26.04.2021 sowie der Richtlinie des Freistaates Thüringen zur „Förderung des Ausbaus von Breitbandinfrastrukturen“ in der aktuell gültigen Fassung, die freiwillige Aufgabe der Daseinsvorsorge der Breitbandversorgung/ des Breitbandausbaus mittels Glasfaser bzw. zukünftiger neuer Technologien auf den Kommunalen Energiezweckverband Thüringen (KET) zu übertragen, da diese Aufgabe das Leistungsvermögen der Stadt Schmalkalden übersteigt.

 

Der Stadtrat der ermächtigt den Bürgermeister insofern, alle erforderlichen Maßnahme, die im Zusammenhang mit der Übertragung der freiwilligen Aufgabe der daseinsvorsorge der Breitbandversorgung / des Breitbandausbaus mittels Glasfaser bzw. zukünftiger Technologien stehen, deren Gegenstand der Auf- und Ausbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen nach dem „grauen Flecken“-Förderprogramm des Bundes und des Landes sowie ggf. nachfolgender Programm im Stadtgebiet ist, auf den KET umzusetzen sowie zur Ausführung aller damit in Zusammenhang stehender Aufgaben. Insbesondere wird der Bürgermeister ermächtigt, gegenüber dem KET den schriftlichen Auftrag auf Aufgabenübernahme in diesem Zusammenhang zu stellen.

 

Die Übertragung der Aufgabe erfolgt mit allen dazugehörigen Rechten und Pflichten. Dazu gehören insbesondere: Durchführung des Markterkundungsverfahren, Ermittlung der förderfähigen Adressen und Haushalte; Durchführung der Grobprojektplanung; Beantragung sowohl der vorläufigen als auch endgültigen Fördermittelbescheide; Ermittlung der vorhandenen und nutzbaren Infrastruktur (Infrastrukturatlas); Durchführung des Auswahlverfahrens zur Suche eines Netzbetreibers im Betreibermodell unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben; Durchführung der Feinprojektplanung für die Vorbereitung des Ausschreibungsverfahrens; Durchführung aller notwendigen verwaltungstechnischen Schritte einschl. der notwendigen Vollzugslegitimation zur Beantragung der Zuwendung nach geltenden Richtlinien; Durchführung und Ausschreibung des passiven Netzausbaus, Begleitung des Netzausbaus und der Betrieb des Netzes (insbesondere während der Zweckbindungsfrist für Fördermittel) einschl. aller notwendigen Schritte zur Abwicklung des Förderverfahrens (u.a. Verwendungsnachweisführung); aller mit dem Netzeigentum verbundener Aufgaben (z.B. Dokumentation, Erfassung im GIS, Unterhaltung- und Instandhaltungsmaßnahmen).

 

 


 

Ja

Nein

Enthaltungen

Befangenheit

abwesend

6

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