Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
Zum Zweck der Umsetzung der Richtlinie des BMi für Verkehr und digitale Infrastruktur zur „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 26.04.2021 sowie der Richtlinie des Freistaates Thüringen zur „Förderung des Ausbaus von Breitbandinfrastrukturen“ in der aktuell gültigen Fassung, die freiwillige Aufgabe der Daseinsvorsorge der Breitbandversorgung/ des Breitbandausbaus mittels Glasfaser bzw. zukünftiger neuer Technologien auf den Kommunalen Energiezweckverband Thüringen (KET) zu übertragen, da diese Aufgabe das Leistungsvermögen der Stadt Schmalkalden übersteigt.
Der Stadtrat der ermächtigt den Bürgermeister insofern, alle erforderlichen Maßnahme, die im Zusammenhang mit der Übertragung der freiwilligen Aufgabe der daseinsvorsorge der Breitbandversorgung / des Breitbandausbaus mittels Glasfaser bzw. zukünftiger Technologien stehen, deren Gegenstand der Auf- und Ausbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen nach dem „grauen Flecken“-Förderprogramm des Bundes und des Landes sowie ggf. nachfolgender Programm im Stadtgebiet ist, auf den KET umzusetzen sowie zur Ausführung aller damit in Zusammenhang stehender Aufgaben. Insbesondere wird der Bürgermeister ermächtigt, gegenüber dem KET den schriftlichen Auftrag auf Aufgabenübernahme in diesem Zusammenhang zu stellen.
Die Übertragung der Aufgabe erfolgt mit allen dazugehörigen Rechten und Pflichten. Dazu gehören insbesondere: Durchführung des Markterkundungsverfahren, Ermittlung der förderfähigen Adressen und Haushalte; Durchführung der Grobprojektplanung; Beantragung sowohl der vorläufigen als auch endgültigen Fördermittelbescheide; Ermittlung der vorhandenen und nutzbaren Infrastruktur (Infrastrukturatlas); Durchführung des Auswahlverfahrens zur Suche eines Netzbetreibers im Betreibermodell unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben; Durchführung der Feinprojektplanung für die Vorbereitung des Ausschreibungsverfahrens; Durchführung aller notwendigen verwaltungstechnischen Schritte einschl. der notwendigen Vollzugslegitimation zur Beantragung der Zuwendung nach geltenden Richtlinien; Durchführung und Ausschreibung des passiven Netzausbaus, Begleitung des Netzausbaus und der Betrieb des Netzes (insbesondere während der Zweckbindungsfrist für Fördermittel) einschl. aller notwendigen Schritte zur Abwicklung des Förderverfahrens (u.a. Verwendungsnachweisführung); aller mit dem Netzeigentum verbundener Aufgaben (z.B. Dokumentation, Erfassung im GIS, Unterhaltung- und Instandhaltungsmaßnahmen).
Begründung:
Eine leistungsfähige und zukunftssichere digitale Infrastruktur ist ein wesentlicher Standortfaktor für alle Thüringer Kommunen. Sie ist Voraussetzung für die Teilhabe an der Digitalisierung fast aller Bereiche des öffentlichen und privaten Lebens. Insbesondere erfordert die digitale Innovation in den Bereichen Bildung, Gesundheitswesen, Wirtschaft und Verwaltung einen leistungsfähigen Zugang zu den globalen Datennetzen.
Eine besondere Herausforderung – technisch und wirtschaftlich – stellt dabei der Ausbau der digitalen Infrastruktur für Kommunen abseits der großen Ballungsräume dar. Große Entfernungen führen derzeit im Einsatz befindlicher Kupferkabel zu Leistungsverlust. Eine Lösung dieses technischen Problems bieten Glasfasernetze bis zum Haus. Allerding macht die geringe Einwohnerzahl in den Ortschaften in Kombination mit der Entfernung den Bau und Betrieb von Glasfasernetzen oftmals unwirtschaftlich.
Die fehlende Wirtschaftlichkeit bildet eine hohe Hürde für den Breitbandausbau, sowohl für Kommunen als auch für Telekommunikationsunternehmen. Privatwirtschaftlich tätigen Telekommunikationsunternehmen fehlt der Investitionsanreiz. Kommunen sind angesichts der notwendigen erheblichen Investitionssummen und der Komplexität der Bauvorhaben mit dieser „freiwilligen Aufgabe der öffentlichen Daseinsvorsorge“ oft überfordert. Bund und Land haben das Problem erkannt und ein Förderprogramm auf den Weg gebracht, welches nunmehr – nach mehreren Zwischenschritten – endlich den flächendeckenden Ausbau auch wirtschaftlich unattraktiver Regionen mit Glasfaser bis ins Haus ermöglichen soll.
Um das Ende 2020 beschlossene Förderprogramm zur Schaffung einer flächendeckenden Glasfaser-Infrastruktur in Thüringen optimal nutzen zu können. Soll unter dem Dach des Kommunalen Energiezweckverbandes Thüringen (KET) die Thüringer Glasfasergesellschaft mbH (TGG) als Zweckverband geründet werden. Ihr Ziel ist die Umsetzung einer gleichmäßigen und an die gesamtgesellschaftlichen Interessen (Daseinsvorsorge) orientierten Vorgehensweise hinsichtlich der Netzausbaustrategie in Thüringen. Diese Zweckgesellschaft, die Thüringer Glasfasergesellschaft mbH (TGG), plant, koordiniert und vollzieht die Breitbandversorgung / den Breitbandausbau mittels Glasfaser bzw. zukünftiger Technologien für den Geltungsbereich der Kommune auf den Kommunalen Energiezweckverband Thüringen (KET) übertragen werden.
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