Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
Die Stadt Schmalkalden entwidmet und schließt die in dem als Anlage zu dieser Beschlussvorlage beigefügten Lageplan gekennzeichnete, noch zu vermessenden, ca. 589 m² große Teilflächen des insgesamt 34.852 m² großen städtischen Grundstückes der Gemarkung Schmalkalden, Flur 12, Flurstück 37/12. Damit endet für diese Teilflächen die Nutzung als Friedhof.
Begründung:
Im Rahmen des geplanten Bauvorhabens "Erweiterung Krematorium Schmalkalden" ist es entsprechend der Vorausplanung des Architekturbüros WENIG, Johannesstraße 4, 36460 Kieselbach, notwendig, auf den zu entwidmenden Teilflächen des städtischen Grundstücks der Gemarkung Schmalkalden, Flur 12, Flurstück 37/12 die weitere Bewirtschaftung als Friedhof einzustellen.
Auf diesen Teilflächen wurden in den letzten 30 Jahren keine Bestattungen oder Beisetzungen vorgenommen, so dass keine Einhaltung von Wartezeit gemäß § 28 Abs. 3 Thüringer Bestattungsgesetz (ThürBestG) erforderlich ist.
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