Auf der Grundlage des Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Schmalkalden-Meiningen zur Prüfung der Jahresrechnung 2023 der Stadt Schmalkalden vom 29.04.2025, Az: 12-0768.063.23, beschließt der Stadtrat der Stadt Schmalkalden gemäß § 80 Absatz (3) Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) hinsichtlich der geprüften Jahresrechnung der Stadt Schmalkalden für das Haushaltsjahr 2023 die Entlastung des hauptamtlichen Ersten Beigeordneten.
02.09.2025 - Haupt- und Finanzausschuss
N 8 - Empfehlung/Kenntnisnahme
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22.09.2025 - Stadtrat
Ö 13 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: 077/25S
Beschluss 077/25S
Der Stadtrat beschließt:
Auf der Grundlage des Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Schmalkalden-Meiningen zur Prüfung der Jahresrechnung 2023 der Stadt Schmalkalden vom 29.04.2025, Az: 12-0768.063.23, beschließt der Stadtrat der Stadt Schmalkalden gemäß § 80 Absatz (3) Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) hinsichtlich der geprüften Jahresrechnung der Stadt Schmalkalden für das Haushaltsjahr 2023 die Entlastung des hauptamtlichen Ersten Beigeordneten.