Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Vorlage - BV 043/25  

 
 
Betreff: Jahresrechnung der Stadt Schmalkalden für das Haushaltsjahr 2022
Hier: Entlastung des Bürgermeisters
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:20/1 Allgemeine Finanzverwaltung Bearbeiter/-in: Tischer, Kornelia
Beratungsfolge:
Rechnungsprüfungsausschuss Vorberatung
17.06.2025    Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses      
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
02.09.2025 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses      
Stadtrat Entscheidung
22.09.2025 
Sitzung des Stadtrates der Stadt Schmalkalden      

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Auf der Grundlage des Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Schmalkalden-Meiningen zur Prüfung der Jahresrechnung 2022 der Stadt Schmalkalden vom 29.04.2025, AZ: 12-0768.063.22, beschließt der Stadtrat der Stadt Schmalkalden gemäß § 80 Absatz (3) Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) hinsichtlich der geprüften Jahresrechnung der Stadt Schmalkalden für das Haushaltsjahr 2022 die Entlastung des Bürgermeisters.

 

 

 

 

 


Begründung:

 

Die Jahresrechnung der Stadt Schmalkalden für das Haushaltsjahr 2022 wurde durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Schmalkalden-Meiningen geprüft.

 

Die vorgenannte Prüfbehörde hat den Schlussbericht zur Prüfung der Jahresrechnung 2022 erstellt. Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Schmalkalden-Meiningen vom 29.04.2025 ist bereits der Beschlussvorlage Nr. BV 042/25 als Anlage beigefügt. Auf diesen Schlussbericht wird hiermit Bezug genommen.

 

Unter Zugrundelegung der Ausführungen im Schlussbericht vom 29.04.2025 kann zusammenfassend bemerkt werden, dass die Haushaltssatzung der Stadt Schmalkalden für das Haushaltsjahr 2022 mit einem ausgeglichenen Verwaltungs- und Vermögenshaushalt abschließt, die Jahresrechnung 2022 ordnungsgemäß aufgestellt und die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan im Wesentlichen eingehalten wurden.

 

Gravierende Beanstandungen, welche eine Entlastung des Bürgermeisters gemäß § 80 Absatz (3) ThürKO ausschließen würden, haben sich bei der Prüfung der Jahresrechnung 2022 nicht ergeben. Das Prüfergebnis lässt die Entlastung des Bürgermeisters zu.

 

Gemäß § 80 Absatz (3) ThürKO hat der Stadtrat auf Grundlage des Schlussberichtes des zuständigen Rechnungsprüfungsamtes über die Feststellung der geprüften Jahresrechnung sowie in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung des Bürgermeisters zu entscheiden.

 

 

 


 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Ja

 

 

Nein

Einnahme:
      in Höhe von:

      HHSt:

Ausgabe:
      in Höhe von:

      HHSt:

siehe Begründung

 

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Anlage:

 

 


  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
Aktueller Stand   22.05.2025 13:48:44   Kornelia Tischer