Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Vorlage - BV 068/25  

 
 
Betreff: Widmung einer Verkehrsfläche in der Stadt Schmalkalden - OT Springstille
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:60 Bauamt Bearbeiter/-in: Hilpert, Lothar
Beratungsfolge:
Ortsteilrat Springstille Vorberatung
Ausschuss für Bauwesen, Stadtentwicklung und Energie Vorberatung
25.08.2025    Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Stadtentwicklung und Energie      
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
02.09.2025 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses      
Stadtrat Entscheidung
22.09.2025 
Sitzung des Stadtrates der Stadt Schmalkalden      
Anlagen:
Auszug_GIS_Übersichtsplan20250804

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

In der Stadt Schmalkalden – OT Springstille wird die Straße „Lerchenweg“ mit den Grundstücken Gemarkung Springstille, Flur 21, Flurstück 143 und Flurstück 116/16 zur öffentlichen Verkehrsfläche gewidmet.

 

 

 


Begründung:

 

Die Gemeinde Springstille hat am 31.08.1995 beim Thüringer Landesverwaltungsamt einen Vorhaben- und Erschließungsplan zur „Errichtung des Wohngebietes “Am Kuhlkopf“, Flur 21, Flurstücke 112/1, 114/1 und 116/1“ eingereicht. Dieser wurde mit Bescheid vom 25.09.1995 genehmigt.

 

Zur Erschließung des neuen Wohngebietes wurden Erschließungsverträge mit der KPH Bauträger und Immobilien GmbH am 26.04.1995 und dem Zweckverband „Gewas“ am 14.06.1995 abgeschlossen.

 

Die Erschließung des Wohngebietes „Am Kuhlkopf“ wurde in den Jahren 1995 bis 1997 umgesetzt. Nach in Augenscheinnahme sind die Verkehrsflächen mangelfrei übergeben worden, alle betreffenden Grundstücke sind schlussvermessen und die Ver- und Entsorgungsanlagen ordnungsgemäß hergestellt. Etwaige Ansprüche auf Beseitigung von baulichen Mängeln sind bis jetzt nicht bekannt.

 

 

Mit dem vorliegenden Durchführungsvertrag Teil III, Erschließung, § E8, sowie dem Erschließungsvertrag zwischen der Gemeinde Springstille und der KPH Bauträger und Immobilien GmbH vom 26.04.1995, § 3 Abs. 1, hat sich die Gemeinde Springstille verpflichtet, die Erschließungsanlagen in ihre Baulast zu übernehmen.

 

 


 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Ja

 

 

Nein

Einnahme
in Höhe von:

HHSt:

Ausgabe
in Höhe von:

HHSt:

siehe Begründung

 

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Anlagen

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Auszug_GIS_Übersichtsplan20250804 (2556 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
Aktueller Stand   07.08.2025 10:50:33   Lothar Hilpert