Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Vorlage - BV 076/25  

 
 
Betreff: Jahresrechnung der Stadt Schmalkalden für das Haushaltsjahr 2023
Hier: Entlastung des hauptamtlichen Ersten Beigeordneten
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:20/1 Allgemeine Finanzverwaltung Bearbeiter/-in: Tischer, Kornelia
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
02.09.2025 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses      
Stadtrat Entscheidung
22.09.2025 
Sitzung des Stadtrates der Stadt Schmalkalden      

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Auf der Grundlage des Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Schmalkalden-Meiningen zur Prüfung der Jahresrechnung 2023 der Stadt Schmalkalden vom 29.04.2025, Az: 12-0768.063.23, beschließt der Stadtrat der Stadt Schmalkalden gemäß § 80 Absatz (3) Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) hinsichtlich der geprüften Jahresrechnung der Stadt Schmalkalden für das Haushaltsjahr 2023 die Entlastung des hauptamtlichen Ersten Beigeordneten.

 

 

 

 

 


Begründung:

 

Die Jahresrechnung der Stadt Schmalkalden für das Haushaltsjahr 2023 wurde durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Schmalkalden-Meiningen geprüft.

 

Die vorgenannte Prüfbehörde hat den Schlussbericht zur Prüfung der Jahresrechnung 2023 erstellt. Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Schmalkalden-Meiningen vom 29.04.2025 ist bereits der Beschlussvorlage Nr. BV 044/25 als Anlage beigefügt. Auf diesen Schlussbericht wird hiermit Bezug genommen.

 

Unter Zugrundelegung der Ausführungen im Schlussbericht vom 29.04.2025 kann zusammenfassend bemerkt werden, dass die Haushaltssatzung der Stadt Schmalkalden für das Haushaltsjahr 2023 mit einem ausgeglichenen Verwaltungs- und Vermögenshaushalt abschließt, die Jahresrechnung 2023 ordnungsgemäß aufgestellt und die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan im Wesentlichen eingehalten wurden.

 

Gravierende Beanstandungen, welche eine Entlastung des hauptamtlichen Ersten Beigeordneten gemäß § 80 Absatz (3) ThürKO ausschließen würden, haben sich bei der Prüfung des Jahresrechnung 2023 nicht ergeben. Das Prüfergebnis lässt die Entlastung des hauptamtlichen Ersten Beigeordneten zu.

 

Gemäß § 80 Absatz (3) ThürKO hat der Stadtrat auf der Grundlage des Schlussberichtes des zuständigen Rechnungsprüfungsamtes über die Feststellung der geprüften Jahresrechnung sowie in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung des hauptamtlichen Ersten Beigeordneten zu entscheiden.

 

 

 

 


 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Ja

 

 

Nein

Einnahme:
      in Höhe von:

      HHSt:

Ausgabe:
      in Höhe von:

      HHSt:

siehe Begründung

 

mmerer

 


 

Anlage:

 

 


  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
Aktueller Stand   21.08.2025 07:52:40   Kornelia Tischer