- Herr Liebaug ist erfreut, dass eine Arbeitsgemeinschaft des Philipp-Melanchthon-Gymnasiums Schmalkalden in der Robotik-Weltmeisterschaft gestern den 3. Platz erreichte. Die Stadt kann darauf stolz sein.
Herr Zimmermann bestätigt den großen Erfolg der Schüler – die Stadt überlegt, wie der Erfolg angemessen gewürdigt werden kann.
- Herr Liebaug möchte, vor dem Hintergrund der geplanten Aufstellung des Haushalts 2026 und damit einem Zeitfenster vom 10.11. bis 08.12.2025, daran erinnern, den Stadträten die notwendige Zeit für Unterlagenstudium und Fraktionsdebatte zu geben. „Lieber Pünktlichkeit vor Schnelligkeit.“
Der hauptamtliche Beigeordnete nimmt den Hinweis von Herrn Liebaug dankend auf. Der Kernhaushalt muss zum 10.11.2025 definitiv vorliegen (Anlagen werden ggf. nachgereicht, z.B. Wirtschaftspläne). Bis zum 08.12.2025 sind es dann 4 Wochen.
Herr Liebaug entgegnet, dass diese 4 Wochen in den letzten Jahren üblich, vorher aber 6 Wochen Standard waren. Seine Erwartung ist daher: wenn der Zeitraum so kurz sein soll, müssen alle Unterlagen vorliegen.
„Qualität vor Quantität“, so Herr Zimmermann. Teils ist die Stadt abhängig von z.B. dem Land, um entsprechende Parameter zu berücksichtigen. Wichtige Fakten sind frühzeitig zu präsentieren; der Finanzrahmen „ist, wie er ist“ – die Big Points stehen weitestgehend fest. Die kommunalen Unternehmen sind ebenso angemahnt, Unterlagen und Zuarbeiten rechtzeitig zu liefern.
Herr Abicht merkt an, dass der Haushalt 2025 formell genehmigt ist – aber unter welchen Umständen? Rücklagennachweis usw. sind Annahmen, weshalb sich der Rechnungsprüfungsausschuss am 05.11.2025 unter anderem hinsichtlich der Konsolidierungsmaßnahmen verständigen möchte, auch, um die Verwaltung und die Verwaltungsspitze beim Haushaltsvollzug zu begleiten. Herr Abicht meldet jetzt schon Bedenken an („es wird zeitlich sportlich“).
Herr Zimmermann findet den Rechnungsprüfungsausschusstermin am 05.11.2025 aber passend, um zum aktuellen Stand zu berichten; spätestens zum Haushaltsbeschluss sollten alle Parameter klar sein. Die rechtlichen Risiken bei Unvorhergesehenem trägt die Verwaltung (z.B. Nachtragshaushalt aufstellen). Einen Haushalt spätestens einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres der Rechtsaufsicht vorzulegen – also im alten Jahr die Haushaltssatzung zu erlassen, ist ebenso gesetzlich geregelt.
- Aufgrund der letzten zugegangenen Tagesordnungen für Ausschusssitzungen bittet Herr Liebaug darum, Sitzungen nur dann anzuberaumen, wenn es Sachverhalte zu entscheiden gibt. Mit Sitzungszeit und Sitzungsgeldern sollte die Stadt sparsam haushalten.
Herr Zimmermann nimmt das Thema Ausschusstermine bezüglich der Arbeitsorganisation mit.
- Wie Herr Liebaug feststellte, wurden im Stadtgebiet Vorfahrtsregeln relativ großzügig geändert, beispielsweise in der Allendestraße, Renthofstraße vor der Schule, Marienweg (beim Haus für ältere Bürger). Teils sind die Vorfahrtsregelungen seines Erachtens widersprüchlich. Herr Schliewenz pflichtet dem bei.
Herr Liebaug bittet um Erläuterung, warum es diese Änderungen gab.
Herr Riedl schildert, dass die reguläre Überprüfung mit der Landespolizei erfolgte – dieses Jahr sehr ausgiebig, auch in den Ortsteilen. Die Umsetzung ist noch nicht zu 100 % abgeschlossen, beispielsweise hinsichtlich ansteigender Straßen (mit Blick auf den bevorstehenden Winter). Alle Bahnübergänge werden demnächst ebenso begangen. Danach ist ein gesamter Ergebnis-Artikel in der Presse angedacht.
Bei der Verkehrsregelung ist der Trend „weg vom Schild, hin zum Prinzip“ (rechts vor links, oder durch bauliche Maßnahmen wie Furten oder Engstellen).
Herr Zimmermann ergänzt, dass bestehende 30-Zonen möglichst gehalten werden, z.B. vor den Grundschulen.
Herr Liebaug versteht den Wunsch nach einer effizienten Kommunikation der neuen Vorfahrtsregeln. Bei neuralgischen Punkten, die extrem uneinsichtig – aber vielbefahren – sind, hält er die späte Information aber für gefährlich und bittet um zumindest den Hinweis, dass Vorfahrtsregeln geändert wurden.
Der hauptamtliche Beigeordnete weist darauf hin, dass die Presse heute anwesend und folglich von einer entsprechenden zeitnahen Information auszugehen ist.
- Frau Dr. Simon fragt hinsichtlich des Platzes Fontaine, ob die Größe der Terrasse noch diskutabel ist und eine öffentliche Beratung bzw. Vorstellung für die Bürger möglich wäre.
Herr Lorenz schlägt für eine öffentliche Diskussionsrunde eher das Format einer Bürger- oder Einwohnerversammlung vor, da die Öffentlichkeit ansonsten – außer zur Einwohnerfragestunde – im Stadtrat kein Rederecht hat.
Herr Zimmermann merkt nochmals an, dass zur Sondersitzung in der kommenden Woche im nichtöffentlichen Teil die Auftragsvergabe – keine Grundsatzentscheidung – vorgesehen ist. Nach dem Beschluss zur Auftragsvergabe bzw. nach der Auftragserteilung können gerne, auch mit den bauausführenden Firmen, Termine vor Ort initiiert werden, auch während der Bauausführung.
- Außerdem bittet Frau Dr. Simon darum, den Entwurf der Friedhofsgebührensatzung auch im Sozialausschuss zu besprechen, nicht nur im Bauausschuss.
Der hauptamtliche Beigeordnete legt dar, dass die Themenzuordnung gemäß der Geschäftsordnung für den Stadtrat und die Ausschüsse erfolgt. Bei Bedarf – wenn im Sozialausschuss Konsens darüber besteht – kann der Entwurf auch im Sozialausschuss vorberaten werden.
Herr Tanneberger merkt an, dass der Bedarf im Sozialausschuss bereits erfragt wurde, jedoch nicht besteht.
- Herrn Abicht interessiert, ob neue Erkenntnisse hinsichtlich der illegalen Baustoff-Entsorgungen vorliegen.
Laut Herrn Riedl läuft ein Anhörungsverfahren. Die Verursacherermittlung ist noch im Gange, liegt jedoch in Zuständigkeit des Landratsamtes.
Weitere Wortmeldungen gibt es nicht. Der Vorsitzende schließt um 19:35 Uhr die öffentliche Sitzung und bittet um Herstellung der Nichtöffentlichkeit.