Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Vorlage - BV 044/25  

 
 
Betreff: Jahresrechnung der Stadt Schmalkalden für das Haushaltsjahr 2023
Hier: Feststellung der geprüften Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2023
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:20/1 Allgemeine Finanzverwaltung Bearbeiter/-in: Tischer, Kornelia
Beratungsfolge:
Rechnungsprüfungsausschuss Vorberatung
17.06.2025    Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses      
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
02.09.2025 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses      
Stadtrat Entscheidung
22.09.2025 
Sitzung des Stadtrates der Stadt Schmalkalden      
Anlagen:
Schmalkalden_JR_Prüfbericht 2023_Digitale Ausfertigung

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Auf der Grundlage des Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Schmalkalden-Meiningen zur Prüfung der Jahresrechnung 2023 der Stadt Schmalkalden vom 29.04.2025, AZ: 12-0768.063.23, stellt der Stadtrat der Stadt Schmalkalden gemäß § 80 Absatz (3) Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) die geprüfte Jahresrechnung der Stadt Schmalkalden für das Haushaltsjahr 2023 fest.

 

 


Begründung:

 

Die Jahresrechnung der Stadt Schmalkalden für das Haushaltsjahr 2023 wurde durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Schmalkalden-Meiningen geprüft.

 

Die vorgenannte Prüfbehörde hat mit Datum vom 29.04.2025 den Schlussbericht zur Prüfung der Jahresrechnung 2023 erstellt. Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Schmalkalden-Meiningen vom 29.04.2025 ist dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.

 

Unter Zugrundelegung der Ausführungen im Schlussbericht vom 29.04.2025 kann zusammenfassend bemerkt werden, dass die Haushaltsrechnung der Stadt Schmalkalden für das Haushaltsjahr 2023 mit einem ausgeglichenen Verwaltungs- und Vermögenshaushalt abschließt, die Jahresrechnung 2023 ordnungsgemäß aufgestellt sowie die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan im Wesentlichen eingehalten wurden.

 

Gravierende Beanstandungen, welche eine Entlastung des Bürgermeisters gemäß § 80 Absatz (3) ThürKO ausschließen würden, haben sich bei der Prüfung der Jahresrechnung 2023 nicht ergeben. Das Prüfergebnis lässt die Entlastung des Bürgermeisters zu.

 

Gemäß § 80 Absatz (3) ThürKO hat der Stadtrat auf der Grundlage des Schlussberichtes des zuständigen Rechnungsprüfungsamtes über die Feststellung der geprüften Jahresrechnung sowie in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung des Bürgermeisters zu entscheiden.

 

 

 

 

 


 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Ja

 

 

Nein

Einnahme:
      in Höhe von:

      HHSt:

Ausgabe:
      in Höhe von:

      HHSt:

siehe Begründung

 

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Anlage: Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Schmalkalden-Meiningen zur Pfung

                     der Jahresrechnung 2023 der Stadt Schmalkalden vom 29.04.2025, AZ: 12-0768.063.23

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Schmalkalden_JR_Prüfbericht 2023_Digitale Ausfertigung (1019 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
Aktueller Stand   23.05.2025 10:50:50   Kornelia Tischer