Auf der Grundlage des Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Schmalkalden-Meiningen zur Prüfung der Jahresrechnung 2022 der Stadt Schmalkalden vom 29.04.2025, AZ: 12-0768.063.22, beschließt der Stadtrat der Stadt Schmalkalden gemäß § 80 Absatz (3) Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) hinsichtlich der geprüften Jahresrechnung der Stadt Schmalkalden für das Haushaltsjahr 2022 die Entlastung des Bürgermeisters.
17.06.2025 - Rechnungsprüfungsausschuss
N 5 - Empfehlung/Kenntnisnahme
(Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information)
02.09.2025 - Haupt- und Finanzausschuss
N 6 - Empfehlung/Kenntnisnahme
(Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information)
22.09.2025 - Stadtrat
Ö 11 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: 075/25S
Beschluss Nr. 075/25S
Der Stadtrat beschließt:
Auf der Grundlage des Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Schmalkalden-Meiningen zur Prüfung der Jahresrechnung 2022 der Stadt Schmalkalden vom 29.04.2025, AZ: 12-0768.063.22, beschließt der Stadtrat der Stadt Schmalkalden gemäß § 80 Absatz (3) Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) hinsichtlich der geprüften Jahresrechnung der Stadt Schmalkalden für das Haushaltsjahr 2022 die Entlastung des Bürgermeisters.