Auf der Grundlage des Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Schmalkalden-Meiningen zur Prüfung der Jahresrechnung 2022 der Stadt Schmalkalden vom 29.04.2025, Az.: 12-0768.063.22, stellt der Stadtrat der Stadt Schmalkalden gemäß § 80 Absatz (3) Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) die geprüfte Jahresrechnung der Stadt Schmalkalden für das Haushaltsjahr 2022 fest.
17.06.2025 - Rechnungsprüfungsausschuss
N 3 - Empfehlung/Kenntnisnahme
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02.09.2025 - Haupt- und Finanzausschuss
N 4 - Empfehlung/Kenntnisnahme
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22.09.2025 - Stadtrat
Ö 9 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: 073/25S
Beschluss Nr. 073/25S
Der Stadtrat beschließt:
Auf der Grundlage des Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Schmalkalden-Meiningen zur Prüfung der Jahresrechnung 2022 der Stadt Schmalkalden vom 29.04.2025, Az.: 12-0768.063.22, stellt der Stadtrat der Stadt Schmalkalden gemäß § 80 Absatz (3) Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) die geprüfte Jahresrechnung der Stadt Schmalkalden für das Haushaltsjahr 2022 fest.